Auslagerung und Ausfinanzierung von Versorgungsverpflichtungen der Beamtenversorgung vor dem Hintergrund der Aussagen des IDW ERS HFA 23 (Teil II)
Autor: Gerhard Schade
CTA-Modell
CTA steht als Abkürzung für Contractual Trust Arrangement und stellt eine Treuhandkonstruktion dar. Das von ihr verwaltetet Vermögen dient ausschließlich dem Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen.
Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse und CTA-Modell verpflichten zwar zur Rückstellungsbildung, jedoch ist das hier angesammelte Vermögen mindernd bei der Bemessung der Pensionsrückstellung anzusetzen (vgl. Ausführungen Pkt. 4.2. u. 4.3. IDW ERS HFA 23).
Vergleich der möglichen Wege der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen im kommunalen Bereich
Beim Abschluss von Rückdeckungsversicherungen werden entsprechend den versicherungs- und finanzmathematischen Berechnungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft auf die garantierten oder nicht garantierten Leistungen aus den Versicherungsverträgen abgestellt. Es erfolgt eine regelmäßige Beitragszahlung an die Versicherungsgesellschaft.
Bei der Unterstützungskasse obliegt dem Dienstherrn die Verpflichtung, die Unterstützungskasse regelmäßig durch gleich bleibende oder steigende Zuwendungen (§4d (1) Nr. 1 c) EStG) mit ausreichend Vermögen zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen auszustatten.
Eine Flexibilität bei der Kapitalanlage hinsichtlich ihrer Struktur, Renditeerwartung und gewünschter Garantien besteht bei der Rückdeckungsversicherung und der Unterstützungskasse jedoch nicht. Eine Anpassung an den Rechnungszins in der Bilanz ist nicht möglich.
Rückdeckungsversicherungen sind zudem jederzeit kündbar, so dass in solch einem Fall bei ggf. anderweitiger Verwendung des geschaffenen Vermögens als für die Altersversorgung der Beamten der Dienstherr wieder vollumfänglich für die Versorgungsverpflichtung aufkommen muss und die Bilanz erneut belastet wird.
Zusätzlich bedarf es bei Einschaltung einer Rückdeckungsversicherung oder Unterstützungskasse der Zustimmung durch den einzelnen Beamten sowie eines europaweiten Ausschreibungsverfahren.
Das CTA-Modell bietet gegenüber der Unterstützungskasse und Rückdeckungs-versicherung erhebliche Vorteile:
- Der Dienstherr kann die Zuwendung an die Treuhand vollkommen flexibel gestalten und ist weder an aufsichtsrechtlich überwachte Geschäftspläne noch an Beitragsverpflichtungen gebunden.
- Es steht grundsätzlich ein breites Kapitalanlagespektrum zur Verfügung. Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das CTA ermöglichen, mit geeigneten Publikums- und Spezialfonds sowie Versicherungslösungen eine maßgeschneiderte Kapitalanlage für die Bedürfnisse des jeweiligen Treugebers an Hand der Art und Struktur seiner Pensionsverpflichtungen, seiner Renditeziele und Sicherheitsaspekte umzusetzen.
- Bei der Ausfinanzierung über ein CTA ist keine Einbindung von Beamten erforderlich. Dies liegt daran, dass die beamtenrechtliche Versorgungszusage von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt.
- Im Hinblick auf das öffentliche Vergaberecht kann beim Einsatz eines Treuhandmodells im kommunalen Bereich auf die Ausnahmetatbestände in § 100 Abs. 2 GWB sowie die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften verwiesen werden.
Am Markt hat sich bereits eine Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell durchführen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren Kapitalanlagekonzepte und rund um die Vermögens-verwaltung angebotenen Servicedienstleistungen
Fazit:
Wie eingangs erörtert, sind die Pensionsverpflichtungen der Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften bilanziell abzubilden. Dies führt zwangsläufig zu einer erheblichen Belastung in der Bilanz. Die Folge ist eine Minderung des Eigenkapitals.
Dem kann wie beschrieben durch Einschaltung einer kapitalgedeckten Versorgungseinrichtung entgegengewirkt werden.
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Die Betriebliche Altersvorsorge ist seit fast zwei Jahrzehnten das Spezialgebiet von Gerhard Schade. Durch die richtige Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge werden arbeitsrechtliche Risiken minimiert und die Finanzierbarkeit an den Planungszeitraum des Unternehmens angepasst. Mittels der betrieblichen Altersvorsorge entstehen für das Unternehmen vor der Bilanz zusätzliche, ständig verfügbare Finanzreserven.
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