Domainnamen und Recht
Autor: Sanjay Sauldie
Gute Internet-Adressen werden immer knapper. Damit steigt der wirtschaftliche Wert von guten Domain-Namen. Die Registrierung von Domain-Namen kostet bei entsprechenden Discount-Providern nur ein paar Pfennige, aber es kann schnell ein Rechtsstreit ausbrechen; schon eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann mit Anwaltskosten von mehr als 500,00 € verbunden sein.
Reduzieren Sie Ihr Risiko und beachten Sie folgende Tipps:
Tipp 1:
Bereits der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz. Mit “Namensvettern” muß man sich also zu gegebener Zeit über unterscheidungsfähige Kriterien einigen. Wenn Sie Ihren Erzfeind ärgern und dessen Namen für sich registrieren, kann das bereits eine Verletzung des Namensrechts sein.
Tipp 2:
Registrieren Sie keine Marken- und Unternehmensnamen für sich! Selbst wenn Sie “Charlie McDonald” heißen, räumt die Rechtssprechung der bekannteren Marke den Vorrang ein. Auch Kombinationen wie “McDonald-Hasser.de” oder “VW-Fan.de” sind problematisch.
Tipp 3:
Auch sogenannte Werktitel sind markenrechtlich geschützt, wenn sie einen hohen Bekanntheitsgrad haben. “Titanic.de” sollten Sie also lieber nicht für sich registrieren.
Tipp 4:
Auch Behördennamen und andere Namen, die staatliche Stellen vorspiegeln, sind rechtlich problematisch. Das ist schon mit “Bahnhof.de” von den Gerichten überprüft worden und zugunsten des Berechtigten entschieden.
Tipp 5:
Das gleiche gilt auch für Städte- und Gemeindenamen, auch dies ist unzulässig. Ebenso werden Kfz-Kennzeichen nicht registriert, weil dies bereits durch interne Regeln der Domain-Vergabestellen festgeschrieben wurde.
Tipp 6:
Keine “Tippfehler-Domains” registrieren! Bei “altawista.de” bekommen Sie Ärger mit den Gerichten und müssen eine Schadensersatzforderung von “altavista.com” befürchten.
Wie kann man also das Risiko bei der Auswahl seiner eigenen Internet-Adresse verringern? Ihr eigener Vor- und/oder Nachname ist unproblematisch auch wenn er sinnvoll und verwechselungsfrei abgekürzt wird. Das gilt auch für den Namen des eigenen Unternehmens. Gattungsbegriffe oder allgemein beschreibende Begriffe können grundsätzlich auch gewählt werden, sind aber problematisch, wenn ein wettbewerbsrechtliches Freihaltebedürfnis auftaucht. Frei erfundene Fantasienamen oder Abkürzungen, vielleicht noch in Kombination mit Zahlen (All 4 U statt All for you) ist zudem auch pfiffig. Aber auch da müssen Sie schauen, daß nicht ein anderer schon auf die gleiche Idee gekommen ist…
Und so geht eine Domainübertragung:
Neben den Zahlungsmodalitäten muss im Übertragungsvertrag eine Freigabeverpflichtung gegenüber der Domain-Verwaltungsstelle (für “.de” ist das die DENIC-Genossenschaft) enthalten sein. der Internet-Provider des Übernehmers wird dann eine sog. KK-Anforderung an die domain-Verwaltung senden, die dann nahezu automatisch den domain-Namen auf den neuen Inhaber umschreibt.
Quelle: http://www.anwaltsbuero.com/body_domainkauf.html
Wir danken der Anwaltskanzlei Breitenbach & Wagner-Douglas für die freundliche Genehmigung, diesen Artikel zu übernehmen.
Sanjay Sauldie ist Begründer der Internet Marketing Strategie iROI, welches die erste TÜV-zertifizierte Internet Marketing Strategie Europas ist.
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