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	<title>iexperten &#187; BilMoG</title>
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		<title>Aktuelles rechtzeitig zum Jahresende</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/aktuelles-rechtzeitig-zum-jahresende/2011/11/04</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 12:20:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, ab 2012 hat der Gesetzgeber für Neueinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge die Altersgrenze für den Bezug auf Leistungen angehoben. Bisher ist es möglich, bereits ab dem 60. Lebensjahr seine Altersrente oder Kapitalzahlung zu erhalten und so ggf. den Vorruhestand finanziell abzufedern. Künftig wird dies frühestens erst ab dem 62. Lebensjahr möglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<pre>Sehr geehrte Damen und Herren, 

ab 2012 hat der Gesetzgeber für Neueinrichtungen der betrieblichen
Altersvorsorge die Altersgrenze für den Bezug auf Leistungen angehoben.
Bisher ist es möglich, bereits ab dem 60. Lebensjahr seine Altersrente
oder Kapitalzahlung zu erhalten und so ggf. den Vorruhestand finanziell
abzufedern. Künftig wird dies frühestens erst ab dem 62. Lebensjahr
möglich sein. 

Ferner wird die Garantieverzinsung für Neuverträge von Versicherungen um
0,5 % abgesenkt. Über die  Folgen für Ihre Altersvorsorge informieren
wir Sie gerne. Fragen Sie uns hier an:<a href="http://p-roi.de/kontaktformular.html">http://p-roi.de/kontaktformular.html</a> 

Wer also noch in den Genuss der alten Konditionen kommen will, um seine
finanzielle Zukunft abzusichern, sollte jetzt handeln. 

Wurde Ihnen oder Ihrer GmbH eine Lebensversicherung ausgezahlt und Sie
suchen eine sichere Anlage für das Vermögen? Wir haben dazu leicht
verständliche Fachartikel beim Wirtschaftsverlag markt intern
veröffentlicht, die Sie bei uns abrufen können. 

Haben Sie noch weitere Fragen zu den einzelnen Punkten oder wollen Sie
unseren  für Sie kostenfreien Informationsservice nutzen?...Dann kontaktieren Sie
uns hier <a href="http://p-roi.de/kontaktformular.html">http://p-roi.de/kontaktformular.html</a> 

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schade</pre>

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		<title>Ausfinanzierung einer bestehenden Pensionszusage (ein Praxisbeispiel)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/ausfinanzierung-einer-bestehenden-pensionszusage-ein-praxisbeispiel/2011/05/27</link>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 11:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anhand eines realisierten Falles aus der Leserschaft von ‘Gi’, sehr verehrte Damen und Herren, wollen wir Ihnen heute einmal schildern, wie eine dauerhafte Lösung aussehen kann. Hintergrund ist unsere Beilage zu ‘Gi’ 03/11, „Die finanzielle Zukunftssicherung des GGF…“, die auf großes Interesse gestoßen ist. Hier nun der konkrete Fall von zwei GGF-Kollegen. ➨ Die GmbH [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anhand eines realisierten Falles aus der Leserschaft von ‘Gi’, sehr verehrte Damen und Herren, wollen<br />
wir Ihnen heute einmal schildern, wie eine dauerhafte Lösung aussehen kann.</strong> Hintergrund ist unsere<br />
Beilage zu ‘Gi’ 03/11, „Die finanzielle Zukunftssicherung des GGF…“, die auf großes Interesse gestoßen ist. Hier nun der konkrete Fall von zwei GGF-Kollegen.</p>
<p>➨ Die GmbH hat zwei beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die mit je 50% an der Gesellschaft<br />
beteiligt sind. Der eine GGF hatte im November 2010 das Pensionsalter von 65 Jahren erreicht.<br />
Der 1994 mit der Gesellschaft geschlossene Pensionsvertrag sah ab diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt<br />
von 1.022 € monatlich sowie eine Witwenrente von 60% der Altersrente vor. Die Auszahlung<br />
aus der Rückdeckungsversicherung am 1. November 2010 an die GmbH betrug 117.000 €. Bei<br />
einem Zinssatz von 4 % auf eine Kapitalanlage der 117.000 € reicht diese für eine Rentenzahlung bis<br />
zum 77. Lebensjahr des GGF.</p>
<p>Der zweite GGF muß bis zum 65. Lebensjahr und für den Bezug seines Ruhegehaltes von ebenfalls<br />
1.022 € noch 12 Jahre arbeiten. Der aktuelle Wert der Rückdeckungsversicherung für diese Zusage betrug<br />
im März 2010 64.000 €. Aus dieser Versicherung waren somit ca. 99.000 € bei Ablauf zu erwarten.</p>
<p><strong>Das bedeutet konkret: Beide Pensionszusagen sind unterfinanziert. Die hier realisierte Praxislösung:</strong><br />
Die Auszahlung der Rente an den ersten GGF erfolgt die nächsten 12 Jahre aus den laufenden<br />
Einnahmen der GmbH. Das Kapital von 117.000 € wird vermögensverwaltend in Aktien, Anleihen<br />
und Renten angelegt und an den GGF zur Insolvenzsicherung wirksam verpfändet. Bei einer<br />
Renditeerwartung von 4 % brutto werden daraus in 12 Jahren 187.320 €. <span style="text-decoration: underline">Damit kann in Folge<br />
die Rente bis zum 99. Lebensjahr des sich bereits im Ruhestand befindlichen GGF gezahlt werden.</span></p>
<p>Für den zweiten GGF wird auf 12 Jahre zusätzlich monatlich 600 € ebenfalls vermögensverwaltend in<br />
Wertpapieren angespart. Das ergibt bei einer Renditeerwartung von brutto 4 % ein Kapital von<br />
110.529 €. Mit der voraussichtlichen Ablaufleistung aus der Versicherung von 99.000 € stehen somit<br />
zum Pensionszeitpunkt für den zweiten GGF 209.529 € für die Pensionszahlungen zur Verfügung. Diese<br />
Kapitalanlage wurde ebenfalls zur Insolvenzsicherung an den GGF wirksam verpfändet. Eine Rentenzahlung<br />
ist so bis zum 90. Lebensjahr des zweiten GGF möglich.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong>Fazit: </strong></span>Beide Pensionszusagen sind damit ausfinanziert. Die Kapitalanlage in Wertpapieren<br />
ist sehr flexibel. Die GmbH kann in ertragreichen Jahren zusätzlich Geld für ihre<br />
Pensionsverpflichtungen zurücklegen und in schwierigen Zeiten hat sie keine Beitragsverpflichtung.<br />
Jederzeit sind zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen entweder Teile oder die gesamte<br />
Kapitalanlage mit Zustimmung des GGF veräußerbar. Durch eine gemanagte Anlage und einen<br />
Vermögensmix aus Aktien, Anleihen und Renten wurde das Risiko minimiert.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong>Hinweis:</strong></span><strong> </strong>Bei vorzeitigem Wegfall der Pensionsverpflichtung, z.B. durch Tod des oder der<br />
Anspruchsberechtigten, wird zusätzlich Vermögen für die GmbH, z.B. zur Finanzierung<br />
noch bestehender Pensionsverpflichtungen, frei. Bei Versicherungen geht in solch einem<br />
Fall das vorhandene Restkapital der GmbH meist verloren, weil der Anspruch erlischt. Ferner<br />
erfolgt eine Stärkung der Kapitalbasis der GmbH, da das Vermögen wächst und die Pensionsverpflichtung<br />
im o.g. Praxisfall an einen GGF abnimmt. Dies führt zu einer Stärkung der Kapitalbasis<br />
des Unternehmens und einer Verbesserung des Bilanzbildes.</p>
<p><strong>Weiterer Gesichtspunkt: Kapitalanlagen in Wertpapieren in der GmbH werden steuerlich bevorzugt.</strong><br />
So erfolgt die Bilanzierung in der Steuerbilanz zum sog. Niederstwertprinzip. Kursgewinne bleiben<br />
in der Ansparphase steuerfrei. Aber auch bei Veräußerung bleiben Kursgewinne aus Aktienanlagen<br />
und Dividenden nach § 8 b KStG zu 95% steuerfrei. Damit wird die Liquiditätsbelastung für das Unternehmen<br />
gesenkt.</p>
<p><em><span style="text-decoration: underline"><strong>Hinweis:</strong></span> Mittlerweile ist der Leitfaden für profitables Pensionsmanagement in kleinen und mittelständischen Unternehmen erschienen. Dieser kann  gegen eine Schutzgebühr von 5 € über www.p-roi.de/kontakt angefordert werden.</em></p>

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		<title>Die finanzielle Zukunftssicherung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unter Beachtung aktueller Entwicklungen (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/die-finanzielle-zukunftssicherung-des-beherrschenden-gesellschafter-geschaftsfuhrers-unter-beachtung-aktueller-entwicklungen-teil-ii-2/2011/03/11</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 12:48:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Neben dieser Vorteils- und Nachteilsbetrachtung der Finanzierungswege für eine Versorgung des GGF ergibt sich nach der aktuellen Entwicklung eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung wie im folgenden Beispiel: Herr Muster: 45 Jahre Zusage: zum 65. Lebensjahr Leistung: 1.000 € Rente Altersvorsorge Aufwand in den verschiedenen Finanzierungswegen für die o.g. Leistung: Unterstützungskasse                Pensionsfonds                          interne Asset-Lösung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neben dieser Vorteils- und Nachteilsbetrachtung der Finanzierungswege für eine Versorgung des<br />
GGF ergibt sich nach der aktuellen Entwicklung eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung wie im<br />
folgenden Beispiel:<br />
Herr Muster: 45 Jahre<br />
Zusage: zum 65. Lebensjahr<br />
Leistung: 1.000 € Rente Altersvorsorge</p>
<p>Aufwand in den verschiedenen Finanzierungswegen für die o.g. Leistung:</p>
<p>Unterstützungskasse                Pensionsfonds                          interne Asset-Lösung<br />
versicherungsförmig               wertpapierorientier               auch bei CTA<br />
Aufwand jährlich                       Aufwand jährlich                    Aufwand jährlich bei 4%<br />
Renditeerwartung<br />
<strong> 8.849 €                                            8.250 €                                      6.300 €</strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>Grundsätzliche Entscheidungskriterien bei der Beurteilung und Finanzierung bestehender Pensionszusagen<br />
an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:</p>
<p>● Worin besteht die persönliche Zielsetzung der/s GGF? &#8230; z.B. hinsichtlich der Altersvorsorge.<br />
● Was beinhaltet/n die erteilte/n Versorgungszusage/n?<br />
● Wie weit ist/ sind die erteilte/n Zusage/n ausfinanziert?<br />
● Wie ist die Ertrags- und Liquiditätslage im Unternehmen und deren Nachhaltigkeit?<br />
● Sollen Risiken der Versorgungszusage/n vermindert oder übertragen werden?<br />
● Ist der Unternehmensverkauf, die -übergabe oder -liquidation geplant?<br />
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich eine konzeptionelle Lösung, die eine wirkliche finanzielle<br />
Zukunftssicherung für den beherrschenden GGF darstellt.<br />
<strong>Fazit:</strong> Zusagen auf Versorgungsleistungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
sind eine wichtige Säule seiner finanziellen Zukunftssicherung. Ein Verzicht auf künftig zu erdienende<br />
Ansprüche durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bedeutet für ihn gleichzeitig<br />
immer eine Rentenkürzung. Sollte dies jedoch unumgänglich sein, so ist eine verbindliche Anfrage bei<br />
der Finanzverwaltung ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hinsichtlich der<br />
Finanzierung der Pensionsverpflichtungen ist eine konzeptionelle Lösung unter Beachtung der<br />
Wünsche und Ziele des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und einer Beurteilung der<br />
gegenwärtigen Situation sowie der geplanten Zukunft der Kapitalgesellschaft erforderlich.</p>
<p>Zur weiteren Information können Sie über unser Kontaktformular &#8211; http://p-roi.de/kontakt.html gegen eine Schutzgebühr  von 5 €  einen Leitfaden abrufen, in dem Sie unter anderem Checklisten zur Versorgung des GGF,<br />
Musterbeschlüsse für die Gesellschafter zur Altersvorsorge und weitere wichtige Hinweise zum Pensionsmanagement<br />
in Ihrem Unternehmen erhalten.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Die finanzielle Zukunftssicherung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unter Beachtung aktueller Entwicklungen (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/die-finanzielle-zukunftssicherung-des-beherrschenden-gesellschafter-geschaftsfuhrers-unter-beachtung-aktueller-entwicklungen-teil-i/2011/01/11</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 13:38:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Globalisierung brachte neben vielen Chancen auch zahlreiche die Existenz bedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Altersvorsorge. Derzeit wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Globalisierung brachte neben vielen Chancen auch zahlreiche die Existenz bedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Altersvorsorge.</p>
<p>Derzeit wird in einigen GmbHs aus betriebswirtschaftlichen Gründen über den Verzicht auf den future service der Pensionszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und den sich daraus für ihn ergebenden steuerlichen Folgen beraten. Obwohl bilanzrechtlich bei dem Verzicht auf den future service der Pensionszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers kein einlagefähiger Vermögensgegenstand vorliegt, empfiehlt es sich jedoch, eine verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung einzuholen. Was auch immer dabei rauskommt, <span style="text-decoration: underline">ein Verzicht auf künftige zu erdienende Pensionsleistungen ist auch immer eine Rentenkürzung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline"> </span></p>
<p>Dazu ein einfacher Vergleich:  Was leistet sich der beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer heute von seinem Einkommen und wie würde sich ein  Pensionsverzicht auf seinen gewohnten Lebensstandard auswirken?  Auch wird oft nicht an die hohen Krankenversicherungsbeiträge im Alter oder mögliche Pflegekosten gedacht.</p>
<p>Diese Argumente bringt auch gerne die Versicherungswirtschaft vor, um neue Versicherungen zu verkaufen. Jedoch kann die Anlage von Mitteln für Pensionsverpflichtungen in Versicherungen mit erheblichen Vermögensverlusten für die GmbH verbunden sein. Bei Wegfall der Pensionsverpflichtung durch Tod der  Leistungsberechtigten fällt meist das Restkapital der Versichertengemeinschaft zu. Das ist auch bei Pensionsfonds so, da diese per Gesetz nur Rentenzahlungen vorsehen.</p>
<p>Daher sind eine <span style="text-decoration: underline">Analyse der bestehenden Pensionsverpflichtungen</span> und eine <span style="text-decoration: underline">konzeptionelle Lösung unter Beachtung der Wünsche und Ziele des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und einer Beurteilung der gegenwärtigen Situation sowie der geplanten Zukunft der Kapitalgesellschaft erforderlich.</span></p>
<p>So sollte auch vorgegangen werden, <span style="text-decoration: underline">wenn Lebensversicherungen zur Auszahlung an die Kapitalgesellschaft kommen und sich über die künftigen Rentenzahlungen Gedanken gemacht wird.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline"><br />
</span></p>
<p>Folgend eine Vergleichbetrachtung der verschiedenen Wege zur Finanzierung von Versorgungszusagen und deren Auswirkungen auf die Zusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die Bilanz des Unternehmens, die Kapitalanlagefreiheit des Unternehmens und die Zukunftsplanung für das Unternehmen:</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="205" valign="top">Unterstützungskasse</td>
<td width="205" valign="top">- grundsätzlich unbegrenzt</p>
<p>In der Höhe der</p>
<p>Zuwendung</p>
<p>- Verpflichtung ist aus-</p>
<p>finanziert</p>
<p>- Kapitalabfindung in der</p>
<p>Anwartschafts- und</p>
<p>Rentenphase möglich</p>
<p>- Bilanzierungswahlrecht</p>
<p>- Liquidation des</p>
<p>Unternehmens möglich,</p>
<p>wenn Rückdeckungs-</p>
<p>versicherung <strong>auch in der</strong></p>
<p><strong> Rentenzahlungsphase </strong></p>
<p><strong> Kapitalzahlung  sichert</strong></td>
<td width="205" valign="top">- geringe Flexibilität, da</p>
<p>gleichbleibende oder</p>
<p>steigende Beiträge</p>
<p>(§4d1c EStG)</p>
<p>- Anlage der Mittel   erfolgt</p>
<p>in Versicherungen</td>
</tr>
<tr>
<td width="205" valign="top">Pensionsfonds</td>
<td width="205" valign="top">- Verpflichtung ist</p>
<p>Ausfinanziert</p>
<p>- keine Bilanzberührung</td>
<td width="205" valign="top">- keine Kapitalzahlung</p>
<p>möglich, da <strong>per Gesetz </strong></p>
<p><strong> nur Rente </strong>möglich</p>
<p>- keine freie Anlage-</p>
<p>entscheidung</p>
<p>- ggf. Nachschusspflicht</p>
<p>bei wertpapierorien-</p>
<p>tierten  Pensionsfonds</p>
<p>- meist Verlust des</p>
<p>Kapitals, wenn</p>
<p>Leistungsempfänger</p>
<p>verstirbt</td>
</tr>
<tr>
<td width="205" valign="top">Interne Asset-Lösung</td>
<td width="205" valign="top">- Verpflichtung ist bei</p>
<p>Finanzdisziplin und</p>
<p>Betreuung finanziert</p>
<p>- Kapitalzahlung jederzeit</p>
<p>möglich</p>
<p>- Firmenverkauf ist</p>
<p>dadurch möglich</p>
<p>- Austrag aus Handels-</p>
<p>register möglich, weil</p>
<p>Kapitalzahlung   in</p>
<p>Anwartschafts- und</p>
<p>Leistungsphase möglich</p>
<p>- hohe  Flexibilität  beim</p>
<p>Kapitalaufbau und –</p>
<p>verzehr</p>
<p>- freie Anlageentschei-</p>
<p>dung des Unternehmens</p>
<p>- <strong>die Zusage bleibt </strong></p>
<p><strong> unberührt</strong></p>
<p>- frei werdendes Kapital</p>
<p>kann für andere</p>
<p>Leistungsanwärter bzw.</p>
<p>-bezieher genutzt werden</td>
<td width="205" valign="top">- Bilanzberührung, jedoch</p>
<p><strong> Saldierungsgebot</strong></p>
<p>(§246 Abs. 2 HGB)</p>
<p>- <strong>ggf. Nachschuss von </strong></p>
<p><strong> Kapital</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>

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		<item>
		<title>Geisteswandel beim betrieblichen Pensionsmanagement (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/geisteswandel-beim-betrieblichen-pensionsmanagement-teil-ii/2010/09/02</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 10:11:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Personalmanagement und betriebliches Pensionsmanagement Nicht zu unterschätzen ist die Motivationswirkung von betrieblichem Pensionsmanagement. Hoch motivierte Mitarbeiter sind doppelt so produktiv. Empirische Studien belegen, daß positives Führungsverhalten zu einer größeren Arbeitsmotivation führt, das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters hebt und damit Fehlzeiten und somit Kosten verringert werden. Besonders positive Wirkungen gehen von der sozialen Unterstützung am Arbeitsplatz durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Personalmanagement und betriebliches Pensionsmanagement</strong></p>
<p>Nicht zu unterschätzen ist die Motivationswirkung von betrieblichem Pensionsmanagement. Hoch<br />
motivierte Mitarbeiter sind doppelt so produktiv. Empirische Studien belegen, daß positives Führungsverhalten<br />
zu einer größeren Arbeitsmotivation führt, das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters hebt und damit<br />
Fehlzeiten und somit Kosten verringert werden.</p>
<p>Besonders positive Wirkungen gehen von der sozialen Unterstützung am Arbeitsplatz durch Führungskräfte<br />
und Kollegen aus. Empirisch gesichert sind zwei Wirkungen:</p>
<p>● Soziale Unterstützung neutralisiert bzw. reduziert die Auswirkungen von Streßsbelastungen und<br />
● hat generell einen positiven Effekt auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten.</p>
<p>Damit stellt die Mitarbeitermotivation eine wichtige betriebswirtschaftliche Größe für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Unternehmens dar. Das Angebot an qualifiziertem Personal dünnt aus, „Humankapital“ wird<br />
immer mehr zur Überlebensfrage eines Unternehmens.</p>
<p>Viele Unternehmen stehen heute auf Grund des demographischen Wandels mehr denn je vor der<br />
Herausforderung, gute und qualifizierte Mitarbeiter zu finden und diese im Unternehmen zu halten.<br />
Letztendlich hängt der Erfolg eines Unternehmens von dem Engagement und dem Wissen der Mitarbeiter<br />
ab. Daher ist betriebliche Altersvorsorge innerhalb des Personalmanagements ein wichtiges Mittel zur:</p>
<p>● Mitarbeitergewinnung ● Mitarbeiterbindung und ● Mitarbeitermotivation</p>
<p><strong>Betriebliches Pensionsmanagement für das Unternehmen profitabel machen</strong><br />
Mit dem praxisorientierten komprimierten Expertenwissen der P-ROI-Strategie (Pensionsmanagement-<br />
Return of Invest) können Sie tatsächlich betriebliches Pensionsmanagement für Ihr Unternehmen und für<br />
sich profitabel machen. Sie beinhaltet, wie oben dargestellt, wie Sie als Unternehmer selbst Entgelt- und<br />
Gewinnbestandteile mündelsicher und vor Steuern für Ihre Unternehmerrente intelligent nutzen, Lohnnebenkosten<br />
in Ihrem Unternehmen wirksam senken und Mitarbeiter motivieren. Ferner beinhaltet die<br />
P-ROI Strategie, wie sie für ihr Unternehmen mit betrieblichem Pensionsmanagement <span style="text-decoration: underline">Finanzreserven für<br />
Investitionen außerhalb der Bilanz aufbauen und nutzen.</span> Dazu sind sieben Schritte erforderlich, die Sie bei<br />
der Redaktion kostenfrei abrufen können.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong>Fazit:</strong></span><strong> </strong>Der Gesetzgeber hat die dringende Notwendigkeit der kapitalgedeckten Vorsorge erkannt<br />
und fördert diese. Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge generieren betriebswirtschaftliche<br />
Vorteile, wie die Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten, aber auch zusätzliche Finanzierungseffekte.<br />
Mit der P-ROI Strategie sind sie in der Lage, betriebliches Pensionsmanagement tatsächlich für<br />
Ihr Unternehmen profitabel zu machen.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Geisteswandel beim betrieblichen Pensionsmanagement (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/geisteswandel-beim-betrieblichen-pensionsmanagement-teil-i/2010/07/28</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 08:57:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Niemand kann die Höhe der gesetzlichen Rente in den nächsten Jahrzehnten voraussagen. Allerdings ist jetzt schon klar: Mit dem künftigen gesetzlichen Rentenniveau kann keiner seinen gewohnten Lebensstandard halten bzw. sich Gesundheit oder Pflege im Alter leisten. Wer also dann nicht drastisch verzichten und mehr als medizinische Grundversorgung und Armenpflege haben will, muß privat vorsorgen. Dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Niemand kann die Höhe der gesetzlichen Rente in den nächsten Jahrzehnten voraussagen. Allerdings ist<br />
jetzt schon klar: Mit dem künftigen gesetzlichen Rentenniveau kann keiner seinen gewohnten Lebensstandard<br />
halten bzw. sich Gesundheit oder Pflege im Alter leisten. Wer also dann nicht drastisch verzichten und<br />
mehr als medizinische Grundversorgung und Armenpflege haben will, muß privat vorsorgen. Dabei wird<br />
die Schere zwischen heutigem Lebensniveau und späterer Rente um so größer, je höher das jetzige<br />
Einkommen ist.</p>
<p><em>Ein Blick auf die Finanzlage des Bundes und die demographische Entwicklung zeigt, daß jeder selbst<br />
etwas tun muß, damit er sich sein Alterseinkommen sichert, um als Rentner nicht staatlicher Fürsorge<br />
anheim zu fallen, die bei leeren Kassen eher gekürzt als aufgestockt werden wird.</em></p>
<p>Diese Unsicherheit bei der gesetzlichen Rente und den künftigen staatlichen Leistungen für Gesundheit und<br />
Pflege spricht die Politik zwar nur sehr zögerlich aus, jedoch wurden seit 2001 in der Praxis genau deshalb<br />
eine Reihe von rechtlichen Änderungen zur Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge beschlossen,<br />
wobei das betriebliche Pensionsmanagement dabei einen besonders hohen Stellenwert einnimmt.</p>
<p><strong>Wichtige Neuregelungen bei der betrieblichen Altersvorsorge</strong></p>
<p>Zum 1. Januar 2001 verankerte der Gesetzgeber im § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen<br />
Altersvorsorge (BetrAVG) den Rechtsanspruch eines jeden Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge.<br />
Damit werden anders als bei der privaten Lebens- oder Rentenversicherung die Versicherungsbeiträge<br />
steuer- und sozialabgabenbefreit vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers an das Versorgungswerk entrichtet<br />
(sog. Bruttosparen).</p>
<p><em>Ab dem 01. Januar 2005 erweiterte und vereinheitlichte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Entgeltumwandlung<br />
im Steuerrecht, indem er die Direktversicherung als möglichen Durchführungsweg an<br />
die Seite von Pensionskasse und Pensionsfonds stellte. Gleichzeitig erfolgte die Streichung der<br />
Möglichkeit der pauschal versteuerten Einzahlung in eine Direktversicherung nach § 40 b EStG.</em></p>
<p>Somit können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 €<br />
jährlich aus unversteuertem Einkommen aufgewendet werden. Die Versteuerung der Leistungen erfolgt<br />
dann erst zum Zeitpunkt des Zuflusses nach § 22 Satz 1 Nr. 5 EStG unter Berücksichtigung der<br />
Altersfreibeträge.</p>
<p><em>Leitende Angestellte und Führungskräfte, die mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
(BBG) liegen, können grundsätzlich mehr als nur 4% der BBG steuerfrei für ihre Altersvorsorge<br />
mündelsicher anlegen.</em></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline">Wichtig:</span> </strong>Gesellschafter-Geschäftsführer können sogar fast unbegrenzt ihr Gehalt steuerfrei in betriebliche<br />
Altersvorsorge umwandeln. Dabei sind jedoch die Grundsätze für die Gesellschafter-Geschäftsführer-<br />
Versorgung wie Angemessenheit der Versorgungsbezüge und deren Erdien- und Verdienbarkeit zu<br />
beachten, um eine mögliche vGA zu vermeiden.</p>
<p><em>Bei leitenden Angestellten, Führungskräften und Gesellschafter-Geschäftsführern bedarf es also einer<br />
individuellen Einzelberatung und Feinabstimmung, um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden.</em></p>
<p>Ferner weitete der Gesetzgeber die Möglichkeit für den Arbeitnehmer aus, die Übertragung von<br />
Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel verlangen zu können und die Verpflichtung des<br />
neuen Arbeitgebers, die Versorgungszusagen zu übernehmen (§ 4 BetrAVG).</p>
<p><em>Von diesem Anspruch ausgenommen sind die Direktzusage und die Unterstützungskasse, um<br />
Kapitalabflüsse aus den Unternehmen zu vermeiden. Allerdings dürften die Unternehmen daran<br />
interessiert sein, ihre Bilanzen zu bereinigen und sich von der Verpflichtung zu befreien,                                                               Versorgungsanwartschaften für ausgeschiedene Mitarbeiter über viele Jahre aufrechtzuerhalten.</em></p>
<p>Nach § 3 BetrAVG. hat allein der Arbeitgeber das Recht, bei geringfügigen künftigen oder laufenden<br />
Rentenleistungen, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten, die<br />
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses abzufinden. Kapitalzahlungen<br />
können bis zur Grenze von 12/10 der monatlichen Bezugsgröße abgefunden werden.</p>
<p><em>Diese Regelung trifft nicht auf Personen mit Unternehmereigenschaft, wie z.B. den Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer einer GmbH, zu. Er kann zu jeder Zeit sich seine erdienten Versorgungsansprüche<br />
abfinden lassen, allerdings auch mit der Konsequenz der vollen Besteuerung der zugeflossenen<br />
Kapitalbeträge.</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Mit P-ROI betriebliches Pensionsmanagement tatsächlich profitabel machen (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/mit-p-roi-betriebliches-pensionsmanagement-tatsachlich-profitabel-machen-teil-ii/2010/05/25</link>
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		<pubDate>Tue, 25 May 2010 09:33:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sieben Schritte, wie Sie betriebliches Pensionsmanagement für ihr Unternehmen tatsächlich profitabel machen 1.    Reduzieren Sie Zusagen an Mitarbeiter auf das Minimum, das der Gesetzgeber fordert. Damit verhindern Sie arbeitsrechtliche Risiken für Ihr Unternehmen. 2.    Passen Sie die Beitragszahlungsdauer von Versicherungen ihrem unternehmerischen Planungshorizont und nicht den Provisionen des Versicherungsvertreters an. Fünf Jahre sind durchaus ausreichend. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Sieben Schritte, wie Sie betriebliches Pensionsmanagement für ihr Unternehmen tatsächlich profitabel machen</em></p>
<p>1.    Reduzieren Sie Zusagen an Mitarbeiter auf das Minimum, das der Gesetzgeber fordert.<br />
Damit verhindern Sie arbeitsrechtliche Risiken für Ihr Unternehmen.<br />
2.    Passen Sie die Beitragszahlungsdauer von Versicherungen ihrem unternehmerischen Planungshorizont<br />
und nicht den Provisionen des Versicherungsvertreters an. Fünf Jahre sind durchaus ausreichend.<br />
Damit haben Sie eine sichere Planung für Ihre Finanzmittel.<br />
3.    Vereinbaren Sie widerrufliche Bezugsrechte. Damit gehören Versicherungsverträge immer Ihrem Unternehmen<br />
und müssen nicht den Mitarbeitern bei einer Kündigung ausgehändigt werden.<br />
4.    Vereinbaren Sie in Versicherungsverträgen ein gespaltenes Bezugsrecht, Damit gehören die Überschüsse<br />
Ihrem Unternehmen und Sie erhalten Ihre Aufwendungen zurück.<br />
5.    Nutzen Sie bei Versicherungen sog. abschlusskostenfreie Tarife. Damit erhalten Sie Ihr Vermögen.<br />
6.    Sichern Sie sich die Möglichkeit zur verzinslichen Vorauszahlung auf Ihre Verträge.<br />
Damit erhalten Sie im Bedarfsfall Finanzmittel für Investitionen ohne Bonitätsprüfung.<br />
7.    Binden Sie alle Mitarbeiter in das System mit ein. Damit sichern Sie sich einen optimalen return on investment.</p>

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		<item>
		<title>Mit P-ROI betriebliches Pensionsmangement tatsächlich profitabel machen (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/mit-p-roi-betriebliches-pensionsmangement-tatsachlich-profitabel-machen-teil-i/2010/04/28</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 08:18:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Liebe Leserinnen und Leser bei der Vielfalt der Angebote in der betrieblichen altersvorsorge blickt kaum noch jemand durch. Selbst Steuerberater, die ohnehin schon mit laufenden Gesetzesänderungen befasst sind, müssen sich auf Fachleute im betrieblichen Pensionsmanagement verlassen. Diese Situation war für uns Anlass, Expertenwissen in einer kalkulierbaren und intelligenten Strategie zusammen zu fassen, die nicht nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser</p>
<p>bei der Vielfalt der Angebote in der betrieblichen altersvorsorge blickt kaum noch jemand durch.<br />
Selbst Steuerberater, die ohnehin schon mit laufenden Gesetzesänderungen befasst sind, müssen<br />
sich auf Fachleute im betrieblichen Pensionsmanagement verlassen.</p>
<p>Diese Situation war für uns Anlass, Expertenwissen in einer kalkulierbaren und intelligenten Strategie zusammen zu fassen, die nicht nur arbeitsrechtliche Risiken betrieblicher Altersvorsorge reduziert und betriebswirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen und den Unternehmer bringt sondern auch den Wohlstand des Unternehmerns und des Unternehmers sichert.</p>
<p>Dabei greifen wir auf unsere jahrzehntelangen Erfahrungen als Berater für betriebliche Altersvorsorge<br />
im Mittelstand zurück und lassen diese in die Strategie einfließen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Gerhard Schade                               Detlef Smolinski</p>
<p><strong>Was ist P-ROI</strong></p>
<p><strong>P-POi</strong> ist eine intelligente und kalkulierbare Strategie zusammenfessten Expertenwissens,<br />
das betriebliches und privates Pensionsmanagment umfasst und der Sicherung des Wohlstandes<br />
des Unternehmens und des Unternehmers dient. Sie beinhaltet Schritte, wie Unternehmen<br />
Finanzreserven für Investitionen außerhalb der Bilanz aufbauen und nutzen, Unternehmensgewinne<br />
für den Unternehmer mündelsicher vor Steuern angelegt, Lohnnebenkosten in Unternehmen<br />
wirksam gesenkt und ohne langfristige Kostenbelastung Mitarbeiter motiviert werden können.</p>

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		<item>
		<title>Sonderinformation Pensionszusagen</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/sonderinformation-pensionszusagen/2010/03/10</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 12:03:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 31. Dezember 2010 greifen die neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG für Pensionsrückstellungen. Dies kann zu erheblichen Bilanzbelastungen und damit zu enormen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen führen. Zwar können diese Belastungen bis auf fünfzehn Jahre in der Handelsbilanz verteilt werden, jedoch sind das nur Bilanzkosmetik und keine Problemlösung. Die wirtschaftliche Realität führt spätestens zum Leistungszeitpunkt zu erheblichen steuerlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Am 31. Dezember 2010 greifen die neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG für Pensionsrückstellungen. Dies kann zu erheblichen Bilanzbelastungen und damit zu enormen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen führen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Zwar können diese Belastungen bis auf fünfzehn Jahre in der Handelsbilanz verteilt werden, jedoch sind das nur Bilanzkosmetik und keine Problemlösung.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Die wirtschaftliche Realität führt spätestens zum Leistungszeitpunkt zu erheblichen steuerlichen und wirtschaftlichen Problemen bei der GmbH als auch beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer selbst.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Daher ist eine sofortige Überprüfung aller Pensionszusagen und auch von Zusagen über Unterstützungskassen zu empfehlen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Daraus ergeben sich dann unter Berücksichtigung aller Parameter und der Liquiditätssituation der Kapitalgesellschaft verschiedene Handlungsalternativen. <span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Nicht immer ist eine volle Ausfinanzierung von Rentenzahlungen möglich, so dass andere Wege genutzt werden müssen, um erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen zu vermeiden. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">So kann z.B. eine Kapitalabfindung bzw. -teilabfindung geprüft werden, da der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht den Bestimmungen des § 3 BetrAVG unterliegt.</span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Mangels Anwendbarkeit des Betriebsrentengesetzes auf beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist hier eine Abfindungsvereinbarung mit der Gesellschaft auch anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Sofern in letzter Konsequenz die Reduzierung der Pensionszusage erforderlich erscheint, wird ein Reduzierungsgutachten erstellt, um die verdeckte Einlage möglichst zu vermeiden.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Ein Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf künftige Teile seiner Zusage ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer sorgfältigen Argumentation und gegebenenfalls einer verbindlichen Anfrage beim zuständigen Finanzamt.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;">Ihre Ansprechpartner</span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Betriebliches und privates Pensionsmanagement</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Gerhard Schade und Detlef Smolinski</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Tannenweg 3</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">37308 Kella</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"><a href="http://www.schade-und-smolinski.de/">www.schade-und-smolinski.de</a></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"><a href="mailto:info@schade-und-smolinski.de">info@schade-und-smolinski.de</a></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Tel.: 036082 – 900 46</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Fax: 036082 – 900 47</span></p>

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		<item>
		<title>Die betriebliche Altersvorsorge 2010</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/die-betriebliche-altersvorsorge-2010/2010/01/14</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 13:10:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Liebe/r Newsletter-Leser/in, die Finanzmarktkrise und Folgen hieraus prägen immer noch die aktuelle Berichterstattung zahlreicher Nachrichtensendungen und Fachzeitschriften. Viele Menschen sind trotz erheblicher Zuwächse an den Kapitalmärkten daher verunsichert und auf der Suche nach *sicheren* Kapitalanlagen. Auch wird es künftig erheblich weniger Geld für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe/r Newsletter-Leser/in,</p>
<p>die Finanzmarktkrise und Folgen hieraus prägen immer noch die aktuelle Berichterstattung zahlreicher Nachrichtensendungen und Fachzeitschriften.</p>
<p>Viele Menschen sind trotz erheblicher Zuwächse an den Kapitalmärkten daher verunsichert und auf der Suche nach *sicheren* Kapitalanlagen.</p>
<p>Auch wird es künftig erheblich weniger Geld für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für lange Zeit drücken.</p>
<p>Somit führte die Wirtschaftskrise zu weiteren Einschnitten bei der gesetzlichen Rente,bei der ohnehin schon immer mehr Rentnern mit steigender Lebenserwartung immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen.</p>
<p>Einzige Konsequenz daraus: Die betriebliche und private Vorsorge und deren Steuervorteile nutzen, um sich seinen Lebensstandard auch im Alter zu sichern.</p>
<p>Im Laufe des vorigen Jahres hatten wir Sie informiert, welche aktuellen Gesetzesentwicklungen es zur betrieblichen Altersvorsorge gibt und welche Möglichkeiten Sie haben, durch eine Steueroptimierung die Kosten für die Altersvorsorge betrieblich und privat zu senken und effektiv und bedarfsgerecht vorzusorgen.</p>
<p>In der Finanzmarktkrise hat sich die betriebliche Altersvorsorge als sichere und lukrative Geldanlage bewährt.</p>
<p>Die Herausforderung für die betriebliche Altersvorsorge für 2010 ist das neue Handelsrecht, das verbindlich ab dem 01. Januar 2010 anzuwenden ist. Die von uns dazu bereits in diesem Jahr veröffentlichten Fachartikel beim renommierten Wirtschaftsverlag markt intern in Düsseldorf fanden große Beachtung bei den Lesern. Der Verlag wird diesem Thema 2010 besondere Bedeutung beimessen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Gerhard Schade</p>

]]></content:encoded>
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		<title>Betriebliche Altersvorsorge wird immer wichtiger (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/betriebliche-altersvorsorge-wird-immer-wichtiger-teil-ii/2009/12/03</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 10:48:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Private Altersvorsorge auf sicherem Fundament Bei der privaten Altersvorsorge über eine Rürup-Rente hatten wir unseren Interessenten stets das Angebot der LV 1871 empfohlen, weil hier ohne Zusatzkosten eine Hinterbliebenenrente über eine extrem lange Rentengarantierzeit mit gesichert wird. Zum fünften Mal in Folge hat Fitch Ratings das A+ für die LV 1971 unverändert bestätigt. Gleichzeitig hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Private Altersvorsorge auf sicherem Fundament</strong></p>
<p>Bei der privaten Altersvorsorge über eine Rürup-Rente hatten wir unseren Interessenten stets das Angebot der LV 1871 empfohlen, weil hier ohne Zusatzkosten eine Hinterbliebenenrente über eine extrem lange Rentengarantierzeit mit gesichert wird.</p>
<p>Zum fünften Mal in Folge hat Fitch Ratings das A+ für die LV 1971 unverändert bestätigt. Gleichzeitig hat die LV 1971erneut das begehrte Finanzstärkesiegel erhalten, das nur an Versicherer mit starker Finanzkraft verliehen wird.</p>
<p>Mit dieser Auszeichnung beweist die LV 1971 Finanzstärke, Stabilität und Kontinuität auch unter schwierigen Marktbedingungen.</p>
<p>Im Ratingberciht attestiert Fitch der LV 1871ein &#8220;qualitativ hochwertig investiertes Kapitalanlageportfolio&#8221;<br />
sowie &#8220;gute Services&#8221;.</p>
<p><em>Nutzen Sie daher weiter unser Angebot zur privaten Vorsorge über die LV 1871:</em></p>
<p><strong>Aktien werden wieder interessanter</strong></p>
<p>Immer mehr Banken, Vermögensverwalter und Anlageberater erhöhten seit April diesen Jahres die Aktienquote ihrer Kunden. Grund dafür ist in erster Linie die zuletzt stark rückläufige Volatilität, also die Schwankungsbreite an den Märkten. Sie gilt vielen Experten als der stärkste Indikator für die Risikoaversion von Privatanlegern. Auch wegen etlicher positiver Konjunktur- und Unternehmensdaten steigt die Bereitschaft, wieder größere Risiken einzugehen und in Aktien zu investieren.</p>
<p>&#8220;Wenn sich diese Daten nicht wieder grundlegend verändern, kann die Volatilität an den Märkten weiter abnehmen&#8221;, sagt Jürgen Rauhaus, Investmentchef beim deutschen Ableger der Fondsgesellschaft Pioneer. Der Index VDax-new beispielsweise, der die am Terminmarkt erwartete Schwankungsbreite des Deutschen Aktienindex (Dax) angibt, liegt trotz des leichten Anstiegs seit Wochenanfang rund 18 Prozent unter seinen Jahreshochständen von Ende Februar.</p>
<p><em>Gleichwohl bevorzugen Kunden Risikovermeidung. Allerdings gehen damit auch Chancen verloren. </em></p>
<p>Bei den sogenannten gemischten Mandaten, bei denen Kunden ein durchschnittlich großes Risiko eingehen, liegt jedoch der Aktienanteil mittlerweile wieder bei 52 Prozent. 35 Prozent sind in Anleihen investiert, bei 13 Prozent liegt der Barbestand.</p>
<p>Viele Bankhäuser signalisieren ihren Kunden ebenfalls lange nicht gekannte Zuversicht gegenüber Aktien, wenn auch die Stoßrichtung unterschiedlich ist.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns zum Thema und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin</strong></p>

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		<title>Betriebliche Altersvorsorge wird immer wichtiger (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/betriebliche-altersvorsorge-wird-immer-wichtiger-teil-i/2009/11/18</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 12:50:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Liebe Leserinnen und Leser, Erheblich weniger Geld wird es für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für lange Zeit drücken. Das haben Wissenschaftler des MEA-Forschungsinstituts errechnet. Die Bezüge für einen Standardrentner könnten bis zu 8 Prozent geringer ausfallen als vor der Krise. Das bedeutet ein monatliches Minus von bis zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser,</p>
<p>Erheblich weniger Geld wird es für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für lange Zeit drücken. Das haben Wissenschaftler des MEA-Forschungsinstituts errechnet. Die Bezüge für einen Standardrentner könnten bis zu 8 Prozent geringer ausfallen als vor der Krise. Das bedeutet ein monatliches Minus von bis zu 194 Euro für Neurentner je nach  Renteneintrittsjahr.</p>
<p>Ein Sprecher des Instituts begründet den Rückgang mit den zu erwartenden geringen Lohnsteigerungen in den nächsten Jahren. &#8220;Die Arbeitnehmer und Beitragszahler werden wegen der Wirtschaftskrise Lohneinbußen hinnehmen müssen.<br />
Langfristig können die Einkommen bis zu acht Prozent niedriger liegen als vor der Krise erwartet. Da die Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, werden sich auch die Renten entsprechend schlechter entwickeln&#8221;.</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Zu den ohnehin schon bekannten Problemen der gesetzlichen Rente – immer mehr Rentnern mit steigender Lebenserwartung stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber – führt die Wirtschaftskrise zusätzlich zu weiteren Einschnitten bei der gesetzlichen Rente.</p>
<p>Die Konsequenz daraus: Die betriebliche und private Vorsorge und deren Steuervorteile nutzen, um sich seinen Lebensstandard auch im Alter zu sichern.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Gerhard Schade                               Detlef Smolinski</p>
<p><strong>Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen </strong></p>
<p>Das Bundeskabinett hat die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen  (BBG) in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen. Diese Änderungen  müssen noch  den Bundesrat passieren.</p>
<p>Damit steigt voraussichtlich ab 2010 die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung von  64.800 € auf 66.000 € jährlich  an.</p>
<p><strong>Welche Auswirkungen hat das auf die betriebliche Altersvorsorge?<br />
</strong><br />
Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge von bis zu 4% BBG jährlich erhöht sich somit von 2.592 € auf 2.640 €.</p>
<p>Dies trifft aber nur auf Arbeitnehmer zu, deren Einkommen unterhalb der BBG  liegt. Angestellte mit einem Einkommen über der BBG und Personen mit Unternehmereigenschaft haben jedoch zweifelsfrei einen deutlich höheren Bedarf an einer dem heuitigem Einkommen adäquaten Altersvorsorge.  Diesen können sie über die Wege Unterstützungskasse oder Pensionszusage decken.</p>
<p>Lassen Sie sich den Bedarf ermitteln und aufzeigen, welche steuerlichen Vorteile Sie wie nutzen<br />
können, um sich im Alter abzusichern.</p>

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		<title>Beratung ist gefragt (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/beratung-ist-gefragt-teil-ii/2009/11/06</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 10:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Private Altersvorsorge jetzt analysieren lassen Immer wieder stoßen wir in der Praxis auf Fälle, bei denen zwar Altersvorsorge betrieben wird, diese aber nicht den tatsächlichen Bedürfnissen enstpricht. Insbesondere die Lücke zwischen dem heutigen Einkommen und den späteren Einkünften ist meist sehr groß. Auch findet eine Berücksichtigung bereits vorhandener Kapitalanlagen oftmals nicht statt. Über Möglichkeiten und  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Private Altersvorsorge jetzt analysieren lassen<br />
</strong><br />
Immer wieder stoßen wir in der Praxis auf Fälle, bei denen zwar Altersvorsorge betrieben wird, diese aber<br />
nicht den tatsächlichen Bedürfnissen enstpricht.</p>
<p>Insbesondere die Lücke zwischen dem heutigen Einkommen und den späteren Einkünften ist meist sehr groß. Auch findet eine Berücksichtigung bereits vorhandener Kapitalanlagen oftmals nicht statt. Über Möglichkeiten und  Steuerstundungseffekte wird nicht beraten.</p>
<p>Folgender Fall: Die Altersvorsorge einer Führungskraft mit Jahreseinkommen von € 60.000 wurde über eine Direktversicherung geregelt. Da aber die Einzahlung in eine Direktversicherung jährlich auf 4% der BBG begrenzt ist, konnte in dem konkreten Fall nur ein Vorsorgekapital von 170.000 € generiert werden. Das sind gerade mal drei heutige Jahreseinkommen der Führungskraft.</p>
<p>Daher ist auch bei der privaten Altersvorsorge Beratung von Fachleuten erforderlich, um eine dem heutigen<br />
Lebensstandard sichernde Altersvorsorge zu bekommen.</p>
<p><strong><em>Kontaktieren Sie uns daher zum Thema Analyse private Altersvorsorge</em><br />
</strong><br />
<strong>Vermögen jetzt analysiern lassen</strong></p>
<p>In der Vergangenheit wurden seitens der sog. Bankberater meist nur Kapitalanlagen verkauft, die in die<br />
Vorgaben ihres Arbeitgebers passten. Bankinteressen gingen vor Kundeninteressen.</p>
<p>Eine unabhängige Beratung war in den seltensten Fällen möglich. Oftmals wurden die Produkte durch die Banker selbst nicht verstanden.</p>
<p>Leider wird heute nach der Finanzkrise bei vielen Banken nach dem gleichen Prinzip weitergearbeitet.</p>
<p>Entscheidend ist aber, ob die Art der Anlage zu den Zielen und dem Anlageverhalten des Kunden passt.</p>
<p>Wir bieten Ihnen daher über unsere Kontakte zu unabhänguigen Banken eine neutrale Depotanalyse an, aus der Sie leicht erkennen können,inwieweit Ihr Depot mit Ihren Vorstellungen übereinstimmt und was Sie ggf. tun können, um Ihr Depot auf Ihre Vorstellungen abzustimmen.</p>
<p><em><strong>Kontaktieren Sie uns daher zum Thema Vermögensanalyse<br />
</strong></em></p>

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		<title>Beratung ist gefragt (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/beratung-ist-gefragt-teil-i/2009/10/06</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 12:07:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Liebe Leserinnen und Leser ! viele Steuerberater erhalten schon seit längerem Briefe von Versicherungsvermittlern und sog. Bankberatern, in denen man auf das BilMoG Bezug nimmt um in Kontakt mit Unternehmen zu kommen. Oft ist in einem Gespräch dann schnell eine Deckungslücke errechnet, die mit dem Verkauf einer Versicherung oder eines Investmentfonds geschlossen werden soll. Betriebliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser !</strong></p>
<p>viele Steuerberater erhalten schon seit längerem Briefe von Versicherungsvermittlern und sog. Bankberatern, in denen man auf das BilMoG Bezug nimmt um in Kontakt mit Unternehmen zu kommen.</p>
<p>Oft ist in einem Gespräch dann schnell eine Deckungslücke errechnet, die mit dem Verkauf einer Versicherung oder eines Investmentfonds geschlossen werden soll.</p>
<p>Betriebliche Altersvorsorge sind aber nicht der Abschluss von Versicherungen und anderen Finanzprodukten sondern  Betriebsrenten- und Steuerrecht und bilanzielle und betriebswirtschaftliche Fragen des Unternehmens.</p>
<p>Daher bedarf betriebliche Altersvorsorge einer Beratung durch Spezialisten, um Risiken zu minimieren, Alternativen zu prüfen und Vorteile für das Unternehmen zu sichern.</p>
<p>Apropos Vorteile für das Unternehmen: Auch bei unseren Mandanten stehen Entlassungen von Personal ins Haus. Gerade jetzt bewährt sich unser betriebliches Altersvorsorgekonzept für die Mitarbeiter, bei dem bei Entlassungen zusätzlich erhebliche Finanzmittel aus den Vorsorgetöpfen frei werden. Alles eine Frage der richtigen Beratung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Gerhard Schade                                            Detlef Smolinski</p>
<p><strong>Betriebliche Altersvorsorge jetzt analysieren lassen</strong></p>
<p>Betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Daher sind Fachleute erforderlich, die das Unternehmen zur<br />
betrieblichen Altersvorsorge auch tatsächlich konzeptionell beraten, um Risiken zu minimieren, Möglichkeiten<br />
zu prüfen und betriebswirtschaftliche Vorteile zu sichern.</p>
<p>Gerade die Unternehmen, die sich durch uns in der Vergangenheit haben beraten lassen, spüren jetzt in der Krise<br />
die Vorteile richtig konzipierter und eingerichteter betrieblicher Altersvorsorge.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns daher zum Thema Analyse betriebliche Altersvorsorege.</strong></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Auslagerung und Ausfinanzierung von Versorgungsverpflichtungen der Beamtenversorgung vor dem Hintergrund der Aussagen des IDW ERS HFA 23 (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/auslagerung-und-ausfinanzierung-von-versorgungsverpflichtungen-der-beamtenversorgung-vor-dem-hintergrund-der-aussagen-des-idw-ers-hfa-23-teil-ii/2009/07/08</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 10:18:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[CTA-Modell CTA steht als Abkürzung für Contractual Trust Arrangement und stellt eine Treuhandkonstruktion dar. Das von ihr verwaltetet Vermögen dient ausschließlich dem Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen. Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse und CTA-Modell verpflichten zwar zur Rückstellungsbildung, jedoch ist das hier angesammelte Vermögen mindernd bei der Bemessung der Pensionsrückstellung anzusetzen (vgl. Ausführungen Pkt. 4.2. u. 4.3. IDW [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><span style="underline;"><span style="Arial;"><strong>CTA-Modell</strong><span> </span></span></span></p>
<p><span style="Arial;">CTA steht als Abkürzung für Contractual Trust Arrangement und stellt eine Treuhandkonstruktion <span> </span>dar. </span><span style="Arial;"><span> </span>Das von ihr verwaltetet Vermögen dient ausschließlich dem Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen. </span></p>
<p><span style="Arial;">Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse und CTA-Modell verpflichten zwar zur Rückstellungsbildung, <span> </span>jedoch ist das hier <span> </span>angesammelte Vermögen <span> </span>mindernd bei der Bemessung der Pensionsrückstellung anzusetzen (vgl. Ausführungen Pkt. 4.2. u. 4.3. IDW ERS HFA 23).</span></p>
<p><strong><span style="underline;"><span style="Arial;">Vergleich der möglichen Wege der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen im kommunalen Bereich </span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Beim Abschluss von <em>Rückdeckungsversicherungen</em> werden entsprechend<span> </span>den versicherungs- und finanzmathematischen<span> </span>Berechnungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft<span> </span>auf die garantierten oder nicht garantierten Leistungen aus den Versicherungsverträgen<span> </span>abgestellt. Es erfolgt eine regelmäßige Beitragszahlung an die Versicherungsgesellschaft.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Bei der <em>Unterstützungskasse</em> obliegt dem Dienstherrn die Verpflichtung, die Unterstützungskasse regelmäßig durch gleich bleibende oder steigende Zuwendungen (§4d (1) Nr. 1 c) EStG) mit ausreichend Vermögen zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen auszustatten. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Eine Flexibilität bei der Kapitalanlage hinsichtlich ihrer Struktur, Renditeerwartung und gewünschter Garantien besteht bei der <em>Rückdeckungsversicherung </em>und der <em>Unterstützungskasse</em> jedoch nicht. Eine Anpassung an den Rechnungszins in der Bilanz ist nicht möglich. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="Arial;">Rückdeckungsversicherungen</span></em><span style="Arial;"> sind zudem jederzeit kündbar, so dass in solch einem Fall bei ggf. anderweitiger Verwendung des geschaffenen Vermögens als für die Altersversorgung der Beamten der Dienstherr wieder vollumfänglich für die Versorgungsverpflichtung aufkommen muss und die Bilanz erneut belastet wird.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Zusätzlich bedarf es bei Einschaltung einer <em>Rückdeckungsversicherung</em> oder<em> Unterstützungskasse</em> der Zustimmung durch den einzelnen Beamten sowie eines europaweiten Ausschreibungsverfahren.</span></p>
<p><span style="Arial;">Das <em>CTA-Modell</em> bietet gegenüber der <em>Unterstützungskasse </em>und <em>Rückdeckungs-versicherung </em>erhebliche Vorteile: </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Der Dienstherr kann die Zuwendung an die Treuhand vollkommen flexibel gestalten und ist weder an aufsichtsrechtlich überwachte Geschäftspläne<span> </span>noch an Beitragsverpflichtungen gebunden.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Es steht grundsätzlich ein breites Kapitalanlagespektrum zur Verfügung. Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das CTA ermöglichen, mit geeigneten Publikums- und Spezialfonds sowie Versicherungslösungen eine maßgeschneiderte Kapitalanlage für die Bedürfnisse des jeweiligen Treugebers an Hand der Art und Struktur seiner Pensionsverpflichtungen, seiner Renditeziele und Sicherheitsaspekte umzusetzen.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Bei der Ausfinanzierung über ein CTA ist keine Einbindung von Beamten erforderlich. Dies liegt daran, dass die beamtenrechtliche Versorgungszusage von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt. </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Im Hinblick auf das öffentliche Vergaberecht kann beim Einsatz eines Treuhandmodells im kommunalen Bereich auf die Ausnahmetatbestände in § 100 Abs. 2 GWB sowie die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften verwiesen werden. </span></p>
<p><span style="Arial;">Am Markt hat sich bereits eine Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell durchführen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren <span style="underline;"><strong>Kapitalanlagekonzepte</strong> </span>und rund um die Vermögens-verwaltung angebotenen<strong> <span style="underline;">Servicedienstleistungen</span></strong></span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><strong><span style="underline;"><span style="Arial;">Fazit:</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Wie eingangs erörtert, sind die Pensionsverpflichtungen der Kommunen<span> </span>und deren Beteiligungsgesellschaften bilanziell abzubilden. Dies führt zwangsläufig zu einer erheblichen Belastung in der Bilanz. Die Folge ist eine Minderung des Eigenkapitals.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Dem kann<span> </span>wie beschrieben durch Einschaltung einer kapitalgedeckten Versorgungseinrichtung entgegengewirkt werden.</span></p>

]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Auslagerung und Ausfinanzierung von Versorgungsverpflichtungen der Beamtenversorgung vor dem Hintergrund der Aussagen des IDW ERS HFA 23 (Teil I)</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 11:45:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Doppisch  buchende Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften sind für die Altersversorgung ihrer Beamten voll umfänglich verpflichtet und müssen daher für diese ungewissen Verbindlichkeiten entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen stets Rückstellungen bilden (§ 249 Abs.1 Satz 1 HGB). Die Änderungen im Handelsrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) trifft dabei die Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften zusätzlich, weil auf Grund der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Doppisch  buchende Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften sind für die Altersversorgung ihrer Beamten voll umfänglich verpflichtet und müssen daher für diese ungewissen Verbindlichkeiten entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen stets Rückstellungen bilden (§ 249 Abs.1 Satz 1 HGB).</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="AvantGarde-Book;">Die Änderungen im Handelsrecht durch das <span> </span>Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) trifft dabei die Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften zusätzlich, weil auf Grund der durch dieses Gesetz bedingten erhöhten Rückstellungsbildung die Bilanz sich weiter verlängert (vgl. Artikel: BilMoG trifft die Kommunen hart, Der neue Kämmerer, S. 19, Ausgabe 04, Okt. 2008).</span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="AvantGarde-Book;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Nach dem Regierungsentwurf des BilMoG soll an den § 246 Abs. 2 HGB folgender Satz angefügt werden:<span style="black;"> Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, sind mit diesen Schulden zu verrechnen</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="AvantGarde-Book;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="AvantGarde-Book;">Bereits im Dezember 2007 hat<span> </span>das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Bilanzierung von Versorgungsverpflichtungen der Beamtenversorgung Stellung genommen (IDW ERS 23).</span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="AvantGarde-Book;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Für doppisch buchende <span> </span>Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften, die nicht Mitglied in einer Versorgungskasse sind, besteht die Möglichkeit, ihre Pensionsverpflichtungen über verschiedene Kapitaldeckungsverfahren auszufinanzieren und dadurch die Rückstellungen zu mindern. Dabei konkurrieren verschiedene Wege miteinander.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Mögliche Wege der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen im kommunalen Bereich </span></span></em></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Rückdeckungsversicherung</span></span></em></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Eine <span>Rückdeckungsversicherung</span> ist eine Lebensversicherung, die vom Dienstherrn bei einem <a title="Lebensversicherung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung">Lebensversicherungsunternehmen</a> abgeschlossen wird, um eine Finanzierungshilfe für die Erfüllung von Zusagen auf Leistungen der Beamten-versorgung zu haben. </span></p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Die Unterstützungskasse</span></span></em></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Unterstützungskassen sind Versorgungseinrichtungen und stellen ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar. Sie können in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung organisiert sein. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Bei kapitalgedeckten Unterstützungskassen erfolgt die Anlage der Mittel in Lebensversicherungen, welche die Unterstützungskasse für jeden einzelnen Beamten abschließt. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="justify;"><span style="Arial;">Ist die Unterstützungskasse nicht mit ausreichend Vermögen zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen für die Beamten ausgestattet, muss der Dienstherr<span> </span>selbst für die Differenz der Leistung aus der Unterstützungskasse zur Versorgungsverpflichtung aufkommen.</span></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und andere Führungskräfte (Teil 2)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/absicherung-und-finanzierung-von-pensionsverpflichtungen-fur-den-gesellschafter-geschaftsfuhrer-geschaftsfuhrer-und-andere-fuhrungskrafte-teil-2/2009/05/20</link>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 11:40:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Lesenswert]]></category>
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		<description><![CDATA[2. Lösungen zur Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen Zur Lösung der aufgeführten Probleme gibt es mehrere Möglichkeiten. Die komplette Auslagerung, Ausfinanzierung und Absicherung der Pensionsverpflichtung ist durch Übertragung auf einen Pensionsfonds oder Unterstützungskasse oder eine Kombination aus beidem möglich. Allerdings sind diese Varianten sehr kosten-intensiv und aufwendig und führen zu regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen. Bei Beibehaltung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--><br />
<em><span style="underline;"><span style="Arial;">2. Lösungen zur Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen</span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Zur Lösung der aufgeführten Probleme gibt es mehrere Möglichkeiten. Die komplette Auslagerung, Ausfinanzierung und Absicherung der Pensionsverpflichtung ist durch Übertragung auf einen Pensionsfonds oder Unterstützungskasse oder eine Kombination aus beidem<span> </span>möglich. <span style="underline;">Allerdings sind diese Varianten sehr kosten-intensiv und aufwendig und führen zu regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Bei <span style="underline;">Beibehaltung der Pensionszusage</span> in der vorhandenen Form sind nun folgende <span> </span>Finanzierungslösungen möglich: die <em>Rückdeckungsversicherung</em>, <em>Investmentfonds</em>, eine <em>Kombination aus Rückdeckungsversicherung und Investmentfonds.</em></span></p>
<p><em><span style="Arial;">Rückdeckungsversicherungen</span></em><span style="Arial;"> können gegen Einmalbeitrag oder laufende Beiträge abgeschlossen werden. Steuerlich steht der Verpflichtung der Aktivwert gegenüber. </span></p>
<p><span style="Arial;">Dagegen sind <em>fondsbasierte Lösungen</em> steuerlich begünstigt. Denn <em>Investmentfonds </em>werden steuerlich zu den Anschaffungskosten bilanziert. Eine Besteuerung von Wertsteigerungen erfolgt erst bei Verkauf der Fondsanteile. </span></p>
<p><span style="Arial;">Neben der steuerlichen Seite sind Fondsanlagen sehr flexibel und können an das Risiko-Ertragsprofil des Unternehmens angepasst werden.</span></p>
<p><span style="Arial;">Durch <span style="underline;">Verpfändung</span> der <em>Versicherung</em> oder/und der <em>Investmentfonds </em>an den Versorgungsberechtigten erfolgt eine wirksame Insolvenzsicherung des angesammelten Vermögens für die Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers, Geschäftsführers bzw. der <span> </span>Führungskräfte. </span></p>
<p><span style="Arial;">Bei mehreren Leistungsanwärtern und/oder -empfängern bietet sich jedoch das <em>Gruppen-CTA</em> als optimale und kostengünstige Lösung an.</span></p>
<p><span style="Arial;">Ein <em><span>CTA </span></em><span>– Abkürzung für Contractual Trust Arrangement &#8211; </span>ist ein Modell der <a title="Betriebliche Altersversorgung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung"><span style="none;">betrieblichen Altersvorsorge</span></a>, bei dem das Unternehmen die Pensionszahlungen und -forderungen aus der eigenen <a title="Bilanz" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz"><span style="none;">Bilanz</span></a> ausgliedert, in dem es diese auf eine Treuhandgesellschaft<span> </span>überträgt. Das von der Treuhand verwaltetet Vermögen darf ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die Gründung eines eigenen <em>CTA</em> wird auf Grund der dafür aufzuwendenden personellen und finanziellen Mittel für einen großen Teil des Mittelstandes nicht in Frage kommen. Am Markt hat sich aber bereits eine Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell in Form eines <em>Gruppen-CTA</em> durchführen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren Kapitalanlagekonzepte und rund um die Vermögensverwaltung angebotenen Servicedienstleistungen</span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Ein <em>CTA-Modell</em> bringt folgende Vorteile</span></span><span style="Arial;">:</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die GmbH oder AG kann die Zuwendung an die Treuhand vollkommen flexibel gestalten </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Bei der Ausfinanzierung über ein <em>CTA</em> ist keine Einbindung der Versorgungsberechtigten erforderlich. Dies liegt daran, dass die arbeitsrechtliche Versorgungszusage von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt. </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die steuerlichen Gegebenheiten für den Leistungsanwärter bleiben unverändert.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die Möglichkeit zur steuerwirksamen Bildung von Rückstellungen (§6a EStG) bleibt erhalten.</span></p>
<p><span style="Arial;">Grundsätzlich kann in einem <em>CTA</em> eine <span style="underline;">große Bandbreite von Vermögensanlagen</span> genutzt werden. Wichtig für die Anerkennung des Vermögens als Planvermögen ist jedoch, dass die Vermögenswerte tatsächlich und ausschließlich für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen zur Verfügung stehen.</span></p>
<p><span style="Arial;">Der <span style="underline;">Insolvenzschutz</span> der betrieblichen Altersvorsorge<span> </span>von Gesellschafter-Geschäftsführern, Geschäftsführern und Führungskräften wird mit einem <em>CTA-Modell</em> verbessert. Mittels einer sog. Sicherungstreuhand wird eine privatrechtliche Absicherung gesetzlich nicht geschützter Ansprüche<span> </span>ermöglicht. </span></p>
<p><strong><span style="Arial;">Fazit:</span></strong></p>
<p><span style="Arial;">Die Auslagerung, Ausfinanzierung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen stellt die betriebliche Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers, Geschäftsführers und der anderen Führungskräfte auf eine solide nachhaltige Basis. </span></p>
<p><span style="Arial;">Käufer oder Nachfolger des Unternehmens sind dann eher bereit, dieses zu übernehmen, weil die Pensionsverpflichtungen ausfinanziert und abgesichert sind.</span></p>
<p><span style="Arial;">Das <em>CTA-Modell</em> bietet dazu die besten Möglichkeiten, weil es attraktive und innovative Kapitalanlagen in<span> </span>einem breiten Spektrum ermöglicht, eine maximale<span> </span>Flexibilität<span> </span>durch freie Dotierung ohne Restriktionen sichert, gezielt Pensionsrisiken reduziert werden, die Realisierung schnell und verwaltungsarm erfolgt und sich den Insolvenzschutz für Führungskräfte bzw. Personen mit Unternehmereigenschaft gewährleistet.</span></p>
<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--></p>
<p><em></em></p>

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		<item>
		<title>Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und andere Führungskräfte (Teil 1)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/absicherung-und-finanzierung-von-pensionsverpflichtungen-fur-den-gesellschafter-geschaftsfuhrer-geschaftsfuhrer-und-andere-fuhrungskrafte-teil-1/2009/05/14</link>
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		<pubDate>Thu, 14 May 2009 10:51:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[1. Die aktuelle Situation bei den Pensionszusagen unter Beachtung des BilMoG Die Globalisierung bringt neben vielen Chancen auch zahlreiche existenzbedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die auf Grund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1. Die aktuelle Situation bei den Pensionszusagen unter Beachtung des BilMoG</span></span></em></p>
<p class="MsoNormal"><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Die Globalisierung bringt neben vielen Chancen auch zahlreiche existenzbedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die auf Grund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Altersvorsorge. Diese kann gefährdet sein, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht. <em><span style="underline;">Eine nicht ausreichende Ausfinanzierung erarbeiteter Ansprüche und deren ungenügende Absicherung führen dann schnell zum Verlust der Versorgung und in der Folge an Lebensqualität im Alter.</span></em></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Im Fokus stehen dabei vor allem die Pensionszusagen, die in der Vergangenheit meist aus steuerlichen Gründen und zur Innenfinanzierung eingerichtet wurden. Jedoch sind seit 2008 die Steuersätze für Kapitalgesellschaften deutlich gesunken <span> </span>und in Folge der Innenfinanzierungseffekt geringer geworden. In den Mittelpunkt der Betrachtung rückt damit stärker die spätere Altersversorgung.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Negative Kapitalmarktentwicklungen in der Vergangenheit führten dazu, dass Lebensversicherungen ihre Ablaufleistungen nach unten korrigierten. Bei Rückdeckung der Versorgung über Versicherungen hat das jetzt zur Folge, dass in vielen Fällen die Leistungen aus den Verträgen nicht mehr ausreichen, um die Versorgung zu sichern.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Auch besteht nicht für alle betrieblichen Versorgungsansprüche ein gesetzlicher Insolvenzschutz. Der Pensions-Sicherungs-Verein e.V. (PSV) kommt nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen und nur für Arbeitnehmer bzw. Personen, die keine unternehmerähnliche Stellung haben bei Insolvenz des Unternehmens für Betriebsrenten auf. Daher <span> </span>müssen Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte den Insolvenzschutz ihrer betrieblichen Altersvorsorge privatrechtlich absichern.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Weiterhin bringt das am 03. April 2009 durch den Bundesrat beschlossene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versorgungsverpflichtungen. Bei unmittelbaren Pensionszusagen wird in der Handelsbilanz derzeit überwiegend der nach steuerlichen Grundsätzen vorgegebene Rechnungszins von 6 % angewandt. Schon seit einigen Jahren kritisieren Bilanzexperten diesen Bewertungsansatz als „Untergrenze des handelsrechtlich vertretbaren“, da keine Gehalts- und Rentenanpassungen in diese Bewertung mit einbezogen sind und bei den Rückstellungen kein marktnaher Zins unterstellt wird. Dies ändert sich nun und die genannten Faktoren finden Eingang in die Berechnung der Versorgungs-verpflichtungen. Die Folge sind deutlich höhere Rückstellungen und damit eine Vergrößerung der Versorgungslücken, für die das Unternehmen später aufkommen muss, wenn es nicht heute die Versorgungsverpflichtungen überprüft und handelt.</span></p>

]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Absicherung und Auslagerung von Pensionsverpflichtungen</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/absicherung-und-auslagerung-von-pensionsverpflichtungen/2009/04/30</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/absicherung-und-auslagerung-von-pensionsverpflichtungen/2009/04/30#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2009 10:30:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel, diese den internationalen Standards anzupassen und Diskrepanzen zwischen wirtschaftlicher Realität und Bilanzierungspraxis auszutarieren. Dies betrifft genau so den Mittelstand, weil die Banken bei der Kreditvergabe in der Folge von Basel II gegenüber Pensionsrückstellungen sensibel sind und bei Fragen zur Unternehmensnachfolgeregelung bzw. des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften<br />
für Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel, diese den internationalen Standards anzupassen<br />
und Diskrepanzen zwischen wirtschaftlicher Realität und Bilanzierungspraxis auszutarieren.</p>
<p><em>Dies betrifft genau so den Mittelstand, weil die Banken bei der Kreditvergabe in der Folge von Basel<br />
II gegenüber Pensionsrückstellungen sensibel sind und bei Fragen zur Unternehmensnachfolgeregelung<br />
bzw. des Unternehmensverkaufs der neue Eigentümer den Betrieb meist ohne Pensionsverpflichtungen<br />
übernehmen will. Daher ist die Auslagerung und Ausfinanzierung von betrieblichen<br />
Pensionen im Mittelstand ein hochaktuelles Thema.</em></p>
<p>Aber auch bei neuer betrieblicher Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer<br />
und Führungskräfte von Kapital-Gesellschaften sind flexible und steueroptimierte Wege gefragt, die<br />
den veränderten rechtlichen Rahmenbedin-gungen und Schwankungen bei den Unternehmens-Gewinnen<br />
Rechnung tragen.</p>
<p><strong>1. Auslagerung und Ausfinanzierung bestehender Pensionsverpflichtungen</strong></p>
<p><strong>Mögliche Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen im Vergleich</strong></p>
<p>Bei der Auslagerung und Ausfinanzierung bestehender Pensionsverpflichtungen konkurrieren verschiedene<br />
Wege der betrieblichen Altersvorsorge miteinander, nämlich Unterstützungskasse, Pensionsfonds/<br />
Kassen oder Direktversicherungen.</p>
<p><em>Bei der <strong>Unterstützungskasse </strong>scheitert die Auslagerung oft daran, dass die Dotierungsmöglichkeiten<br />
für die Anwärter begrenzt sind. Während die Rückstellung aufgelöst wird und zu einem<br />
a.o. Ertrag führt, kann nur mit gleich bleibenden oder steigenden Zuwendungen die Unterstützungskasse<br />
mit Vermögen ausgestattet werden (§4b; 1d EStG).</em></p>
<p>Bei der <strong>Pensionskasse </strong>und der <strong>Direktversicherung</strong> verhindert der lohnsteuerliche Zufluss beim Arbeitnehmer die Auslagerung. Lediglich im speziellen Fall der Liquidation des Unternehmens bestehen<br />
lohnsteuerlich Ausnahmeregelungen (§ 3 Nr. 65 EStG). Allerdings ist dieser Weg der sog. Liquidationsdirektversicherung auch sehr kostenintensiv.</p>
<p><em>Der <strong>Pensionsfonds</strong> ist dahingehend steuerlich begünstigt, dass Beiträge zur Übernahme bestehender<br />
Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds gem. § 3 Nr. 66 EStG beim Arbeitnehmer<br />
nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn der Arbeitgeber diese Beiträge nicht in voller Höhe im<br />
Jahr der Zahlung als Betriebs-Aufgaben geltend macht, sondern nach § 4e Abs. 3 EStG für den<br />
Teilbetrag, der die Höhe einer gleichzeitig aufzulösenden Pensionsrückstellung übersteigt, eine<br />
Verteilung auf die folgenden zehn Jahre vornimmt.</em></p>
<p>Allerdings sind nach Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds keine Kapitalzahlungen<br />
mehr möglich, da der Pensionsfonds gesetzlich verpflichtet ist, die Altersvorsorgeleistung<br />
nur in Form einer Rente zu erbringen.</p>
<p><em>Zusätzlich bedarf der Wechsel von der Direktzusage in die Unterstützungskasse oder den Pensionsfonds<br />
der Zustimmung durch den Arbeitnehmer und ggf. der Mitbestimmungsorgane und<br />
produziert damit nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand sondern auch zusätzlichen Beratungsbedarf.</em></p>
<p>Ein <strong>Gruppen-CTA</strong> jedoch bietet gegenüber den anderen, bereits genannten Wegen bei der Auslagerung<br />
und Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen erhebliche <strong>Vorteile:</strong></p>
<p><em>● Der Arbeitgeber kann die Zuwendung an die Treuhand vollkommen flexibel gestalten und ist weder<br />
an aufsichtsrechtlich überwachte Geschäftspläne wie beim Pensionsfonds noch an steuerliche<br />
Grenzen gebunden ● Bei der Ausfinanzierung über ein CTA ist keine Einbindung von Arbeitnehmern<br />
oder Mitbestimmungsorganen erforderlich. Dies liegt daran, dass die arbeitsrechtliche Versorgungszusage<br />
von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt ● Die steuerlichen<br />
Gegebenheiten für den Leistungsanwärter bleiben unverändert ● Die Möglichkeit zur steuerwirksamen Bildung von Rückstellungen (§6a EStG) bleibt erhalten.</em></p>
<p><strong>2. Grundsätzliches zum CTA</strong></p>
<p><strong>Was ist ein CTA?</strong></p>
<p>Ein CTA – Abkürzung für Contractual Trust Arrangement &#8211; ist ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge,<br />
bei dem das Unternehmen die Pensionszahlungen und -forderungen aus der eigenen Bilanz ausgliedert,<br />
in dem es diese auf eine Treuhandgesellschaft überträgt. Das von der Treuhand verwaltetet Vermögen<br />
darf ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden.</p>
<p><em>Die Gründung eines eigenen CTA wird auf Grund der dafür aufzuwendenden personellen und finanziellen<br />
Mittel für den Mittelstand nicht in Frage kommen. Am Markt hat sich aber bereits eine<br />
Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell in Form eines Gruppen-CTA durchführen. Die<br />
Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren Kapitalanlagekonzepte und rund um die Vermögensverwaltung angebotenen Servicedienstleistungen.</em></p>
<p><strong>Kapitalanlagelösungen beim CTA in Abhängigkeit von den Zielen des Treugebers</strong></p>
<p>Grundsätzlich kann in einem CTA eine große Bandbreite von Vermögensanlagen genutzt werden.<br />
Wichtig für die Anerkennung des Vermögens als Planvermögen ist jedoch, dass die Vermögenswerte<br />
tatsächlich und ausschließlich für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen zur Verfügung stehen.<br />
Kriterien für die Kapitalanlage sind:</p>
<p><em>● Die Art und die Struktur der Pensionsverpflichtung ● Renditeziele, wobei meist eine Zielrendite<br />
i.H. des bei der IFRS-Bewertung der Verpflichtung anzusetzenden Zinssatzes angestrebt wird ● Risikoneigung<br />
des Treugebers ● Steuerlich Aspekte, da das vom CTA verwaltete Vermögen steuerlich<br />
dem Treugeber zugeordnet bleibt.</em></p>
<p>Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Gruppen-CTA ermöglichen, mit <em>geeigneten<br />
Spezial- und Publikumsfonds sowie Versicherungs-Lösungen </em>eine <em>maßgeschneiderte Kapitalanlage</em> für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Treugeber umzusetzen.</p>
<p><strong>Insolvenzsicherung der Altersvorsorge über einem Gruppen-CTA</strong></p>
<p>Nicht für alle betrieblichen Vorsorgeansprüche besteht ein gesetzlicher Insolvenz-Schutz. Da der Pensions-<br />
Sicherungs-Verein e.V. (PSV) nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen und nur für Arbeitnehmer bzw. Personen,<br />
die keine unternehmerähnliche Stellung haben bei Insolvenz des Unternehmens aufkommt, können<br />
leitende Angestellte, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer den Insolvenzschutz ihrer<br />
betrieblichen Altersvorsorge mit einem CTA-Modell verbessern. Mittels einer sog. Sicherungstreuhand<br />
wird eine privat-rechtliche Absicherung gesetzlich nicht geschützter Ansprüche ermöglicht.</p>

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		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 8) Schmaler Grat zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-8-schmaler-grat-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/04/17</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-8-schmaler-grat-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/04/17#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 07:52:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[2. Die Unterstützungskasse Um dies künftig zu vermeiden, gibt es unter anderem den einfachen Weg der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse, die eine voll ausfinanzierte Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers außerhalb der Bilanz sichert. Zwar sind die Verpflichtungen im Anhang der Bilanz aufzuführen, allerdings erfolgt keine Passivierung und die Finanzierung ist abgesichert. Die Insolvenzsicherung der Versorgung über die Unterstützungskasse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong>2. Die Unterstützungskasse</strong><br />
<strong>Um dies künftig zu vermeiden, gibt es unter anderem den einfachen Weg der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse, die eine voll ausfinanzierte Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers außerhalb der Bilanz sichert</strong>. Zwar sind die Verpflichtungen im Anhang der Bilanz aufzuführen, allerdings erfolgt keine Passivierung und die Finanzierung ist abgesichert. <strong>Die Insolvenzsicherung der Versorgung über die Unterstützungskasse erfolgt über die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer.</strong></p>
<p>Da die Zuwendungen der GmbH an die Unterstützungskasse ohnehin zum Gesamteinkommen<br />
des Gesellschafter-Geschäftsführers gehören, kann man den Weg auch umgekehrt gehen. Die Gesellschafterversammlung beschließt eine Erhöhung des Lohnes des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />
unter Beachtung der Höhe der Gesamtbezüge. Diese Erhöhung fließt anschließend als Entgeltumwandlung<br />
in eine Unterstützungskasse. Gerade für viele kleinere GmbHs ist dies eine schlanke und einfache Lösung, um über die GmbH eine Altersvorsorge für den Gesellschafter-Geschäftsführer aufzubauen.</p>
<p><strong>Durch die Übernahme sämtlicher Verwaltungsarbeiten durch eine externe Unterstützungskasse<br />
und die Auszahlung der Leistung von der Unterstützungskasse an die Versorgungsempfänger entstehen für das Unternehmen keine zusätzlichen Belastungen in der Verwaltungsarbeit</strong>. Unterstützungskassen gibt es seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie beruhen auf der Freiwilligkeit von Leistung und Finanzierung durch den Arbeitgeber. Unterstützungskassen sind in der Regel eingetragene Vereine, deren alleiniger Zweck die Durchführung von Versorgungsmaßnahmen der betrieblichen Altersversorgung ist.</p>
<p>Mittels institutionell verwalteter Gruppenunterstützungskassen wird das Know-how der Großen<br />
auch für den Mittelstand zugänglich gemacht. Das Vermögen einer Unterstützungskasse wird üblicherweise<br />
durch Zuwendungen des Trägerunternehmens und den daraus erwachsenden Erträgen<br />
gebildet. Die Leistungsempfänger einer Unterstützungskasse dürfen zu laufenden Beiträgen oder<br />
sonstigen Zuschüssen nicht verpflichtet sein. <strong>Zuwendungen an Unterstützungskassen sind Betriebsausgaben (§ 4 d EStG).</strong></p>
<p>Durch die Rückdeckung über Lebensversicherungen wird eine periodengerechte Finanzierung der Anwartschaft gewährleistet. Sie schützt das Unternehmen vor Zuzahlungen im späteren Rentenfall. <strong>Bei<br />
Neuzusage von Versorgungsleistungen für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann also aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und eine sichere Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf einfachem Weg außerhalb der Bilanz und voll ausfinanziert erreicht werden.</strong></p>
<p><strong>3. Fazit</strong><br />
An Versorgungsleistungen zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers werden<br />
hohe Anforderungen gestellt, die bei Nichterfüllung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bzw. einer<br />
verdeckten Einlage mit den aufgezeigten Folgen für die GmbH und den Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
selbst führen können. Daher bedürfen die Zusagen solcher Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge<br />
größter Sorgfalt in der Ausgestaltung und vor allem auf Grund der sich bereits mehrfach geänderten<br />
gesetzlichen Bedingungen einer ständigen Betreuung. Bei bestehenden Zusagen besteht Handlungsbedarf<br />
zur Überprüfung, da in der Praxis dort oft nicht erkannte Probleme schlummern, für die es<br />
bei rechtzeitigem Erkennen Lösungen gibt. <strong>Für Neuzusagen sind einfache und sichere Wege möglich, um die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers abzusichern.</strong></p>

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		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 7) Schmaler Grat zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-7-schmaler-grat-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/04/02</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Apr 2009 09:12:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im ersten und zweiten Teil der in unserer Beilage veröffentlichten Artikelserie zur Pensionszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH hatten wir Praxisprobleme aufgezeigt, die, wenn sie nicht gelöst werden, existenzgefährdend für die GmbH und den Gesellschafter-Geschäftsführer sein können. Durch eine Analyse bestehender Pensionszusagen jedoch sind die Ursachen erkennbar und dann in den meisten Fällen bei Umsetzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />Im <strong>ersten und zweiten Teil </strong>der in unserer Beilage veröffentlichten Artikelserie zur Pensionszusage des<br />
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH hatten wir <strong>Praxisprobleme</strong> aufgezeigt, die,<br />
wenn sie nicht gelöst werden, <strong>existenzgefährdend für die GmbH und den Gesellschafter-Geschäftsführer sein können</strong>. Durch eine <strong>Analyse bestehender Pensionszusagen</strong> jedoch sind die Ursachen erkennbar und dann in den meisten Fällen bei Umsetzung der Vorschläge gravierende Folgen abwendbar. Aber: Papier ist bekanntlich geduldig. Wer auf Nummer sicher gehen will, muß sich um seine Altersvorsorge auch aktiv kümmern. Im dritten Teil hatten wir vorige Woche deshalb damit begonnen, auf die Punktehinzuweisen, die für <strong>neue </strong>Zusagen der Altersversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachtensind. Dies setzen wir heute fort und zeigen Ihnen einfache Wege auf, wie Sie die <strong>Versorgung des<br />
Gesellschafter-Geschäftsführers ohne bilanzielle Belastungen für die GmbH sicher gestalten können</strong>.</p>
<p><strong>Was ist bei einer neuen Versorgung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers<br />
über die GmbH noch zu beachten? (Fortsetzung)</strong></p>
<p><strong>7. Nachzahlungsverbot</strong><br />
Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen<br />
dem so genannten Nachzahlungsverbot. Es dürfen keine Vergütungen für vergangene sondern<br />
nur für künftige Dienstzeiten gewährt werden. Je älter der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zusageerteilung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß die fiktive Jahresnettoprämie ggf. zu erhöhten Gesamtbezügen führen kann.</p>
<p><strong>Der einfache und sichere Weg bei der Neueinrichtung der Versorgung des<br />
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers über seine GmbH</strong></p>
<p>Wie aus den Ausführungen, speziell der Punkte 1 bis 7 der Beilagenserie, bislang zu ersehen war, ist die<br />
Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers zunächst arbeits- und steuerrechtlich zu beurteilen.<br />
Erst dann erfolgt die Auswahl des Durchführungsweges. Für den Durchführungsweg zur Finanzierung<br />
der Zusage stehen fünf Möglichkeiten zur Verfügung: <strong>Die allseits bekannte Pensionsrückstellung,<br />
die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, der Pensionsfonds und die Pensionskasse</strong>. Insbesondere die Einschaltung einer Unterstützungskasse wird selten in Erwägung gezogen, obwohl diese Art weder kompliziert noch risikoreich ist. Deshalb widmen wir uns dieser Form heute intensiver.</p>
<p><strong>1. Pensionsrückstellung</strong></p>
<p>Üblicherweise wurde bisher die Pensionsrückstellung als internes Finanzierungsinstrument genutzt und bei den Aktiva Kapital in Wertpapieren bzw. Lebensversicherungen angesammelt, um die späteren Verpflichtungen erfüllen zu können. Zur Vermeidung eines Bilanzsprungrisikos sind biometrische Risiken wie Invalidität oder Tod entweder über Risikoversicherungen abgesichert bzw. in Rückdeckungsversicherungen mit eingeschlossen. Allerdings, wie schon mehrfach dargestellt, treten aus den verschiedensten Gründen in der Praxis häufig Finanzierungslücken auf. Zudem will bei Verkauf der GmbH der potentielle neue Eigentümer oft die in der Bilanz stehenden Pensionsverpflichtungen nicht übernehmen.</p>

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		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 6) Schmaler Grat zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-6-schmaler-grat-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/27</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2009 09:39:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[3. Erdienbarkeit Auch den spätesten Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.12.1994 (IR 98/93) festgesetzt. Danach muß bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegen. Der Erdienungszeitraum bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>3. Erdienbarkeit</strong><br />
Auch den spätesten Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage hat der Bundesfinanzhof mit Urteil<br />
vom 21.12.1994 (IR 98/93) festgesetzt. Danach muß bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegen.</p>
<p>Der Erdienungszeitraum bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist auch nach<br />
drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und einer 12-jährigen Betriebszugehörigkeit erfüllt.<br />
Das Höchstalter für eine Pensionszusage ist das 59. Lebensjahr, sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
zur Arbeitsleistung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ernstlich verpflichtet ist.</p>
<p><strong>4. Ernsthaftigkeit</strong><br />
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.07.1970 sind mit Rücksicht auf die besonderen<br />
persönlichen Beziehungen der Vertragspartner an die Ernsthaftigkeit erteilter Versorgungszusagen strenge<br />
Anforderungen zu stellen. <strong>Die Anforderungen der Ernsthaftigkeiten setzen ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis sowie klare und eindeutige Vereinbarungen in der Versorgungszusage voraus.</strong></p>
<p>Ein starkes Indiz für die Ernsthaftigkeit der Versorgungszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
einer GmbH kann der Abschluß einer Rückdeckungsversicherung bei der Direktzusage<br />
bzw. die Zusage über eine rückgedeckte Unterstützungskasse sein.</p>
<p>Insbesondere empfiehlt es sich, die Hinterbliebenen– und Invaliditätsversorgung über eine Rückdekkungsversicherung abzusichern, damit, einen fiktiven Versorgungsfall unterstellt, das Unternehmen in der Lage ist zu leisten.</p>
<p><strong>5. Betriebliche Veranlassung</strong><br />
Ebenfalls entscheidend ist die betriebliche Veranlassung einer Versorgungszusage. Nach BFH-Urteil<br />
vom 10.12.1982 ist in erster Linie zur Beurteilung der betrieblichen Veranlassung bzw. der Üblichkeit<br />
ein Fremdvergleich von Bedeutung. Betrieblich veranlaßt ist eine Versorgungszusage nur dann, wenn<br />
und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem nicht beteiligten Geschäftsführer erteilt worden wäre</p>
<p><strong>6. Nachzahlungsverbot</strong><br />
Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer unterliegen<br />
dem so genannten Nachzahlungsverbot. Es dürfen keine Vergütungen für vergangene sondern<br />
nur für künftige Dienstzeiten gewährt werden. Je älter der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Zusageerteilung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß die fiktive Jahresnettoprämie ggf. zu erhöhten Gesamtbezügen führen kann.</p>

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		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 5) Schmaler Grat zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-5-schmaler-grat-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/20</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 08:47:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bestehende Pensionszusagen der GmbH an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind bei vielen GmbH auf Grund von Kapitalmarktentwicklungen in der Vergangenheit einerseits und veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen andererseits zu Problemfällen geworden, die für die GmbH und für das Privatvermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers teilweise existenzbedrohend sein können. Daher sollte bei neuen Versorgungszusagen sehr vorsichtig vorgegangen und Fallstricke vermieden werden. Denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1054" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall1" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall1-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />Bestehende Pensionszusagen der GmbH an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind bei<br />
vielen GmbH auf Grund von Kapitalmarktentwicklungen in der Vergangenheit einerseits und veränderter<br />
gesetzlicher Rahmenbedingungen andererseits zu Problemfällen geworden, die für die GmbH<br />
und für das Privatvermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers teilweise existenzbedrohend sein können.<br />
<strong>Daher sollte bei neuen Versorgungszusagen sehr vorsichtig vorgegangen und Fallstricke vermieden werden</strong>. Denn es ist verständlich, daß es Ziel jeden Gesellschafter-Geschäftsführers ist, über sein Unternehmen eine Altersvorsorge an Stelle einer mageren gesetzlichen Rente zu erhalten.</p>
<p><strong>Was ist bei einer neuen Versorgung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers über die GmbH daher zu beachten?</strong></p>
<p>Grundsätzlich gilt hier: Die Versorgungsverpflichtungen einer GmbH gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen aufgrund der mit der materiellen Ausgestaltung der Versorgungszusage bzw. mit der Wahl des Zeitpunktes der Erteilung der Versorgungszusage verbundenen<br />
Möglichkeiten zur Beeinflussung des steuerlichen Gewinns zum Teil sehr strengen Rechtsgrundsätzen.<br />
Die wesentlichen Kriterien, an denen Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Versorgungsvereinbarung<br />
messen, sind das Nachzahlungsverbot und die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge.</p>
<p><strong>1. Zuständigkeit Gesellschafterversammlung (Gesellschafterbeschluß)</strong><br />
Nach dem BGH-Urteil vom 25.03.1991 (II ZR 169/90) ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH<br />
außer für den Abschluß und die Beendigung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers auch für dessen<br />
Änderung zuständig. Vertragsänderungen (Vereinbarung, Änderung oder Erhöhung von Versorgungszusagen), die nicht vom zuständigen Organ vorgenommen worden sind, sind nach dem BGHUrteil zivilrechtlich nicht zustandegekommen.</p>
<p>Mit Schreiben vom 21.12.1995 äußerte sich das Bundesministerium für Finanzen dahingehend, daß<br />
Pensionsrückstellungen für <strong>GmbH-Geschäftsführer</strong> in der Steuerbilanz nur zulässig sind, sofern<br />
die Gesellschafterversammlung diese Zusage beschlossen oder genehmigt hat.</p>
<p><strong>2. Einhaltung Wartezeit / Probezeit</strong><br />
<strong>Die Erteilung einer Pensionszusage unmittelbar nach der Anstellung und ohne die unter Fremden übliche „Wartezeit“ ist in aller Regel nicht betrieblich veranlaßt</strong> (BMF-Schreiben vom 14.05.1999 &#8211; IV C 6 &#8211; S 2742 &#8211; 9/99). Das BMF hält in einer bereits bestehenden GmbH zur Beurteilung der Eignung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach seiner Anstellung in der Regel eine Probezeit von zwei bis drei Jahren für ausreichend. Bei einer entsprechenden Vortätigkeit ist eine Probezeit nicht in jedem Fall erforderlich, so z.B. wenn ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und der bisherige, bereits erprobte Geschäftsführer des Einzelunternehmens als Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft das Unternehmen fortführt.</p>
<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Ist die Kapitalgesellschaft neu gegründet worden, kann eine Pensionszusage erst dann erteilt werden, wenn die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zuverlässig abschätzbar ist. In der Regel bedarf es hierzu eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren, es sei denn, sie kann aufgrund der bisherigen Tätigkeit hinreichend deutlich abgeschätzt werden, z.B. bei Betriebsaufspaltungen oder einer Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft.</span></p>
<p><strong>Der BFH verlangt zwar grundsätzlich auch die Einhaltung einer unter Fremden üblichen Probezeit, fordert diese jedoch nicht generell, sondern stellt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles ab</strong> (Urteile vom 15.10.1997 &#8211; I R 42/97 und 23.02.2005 &#8211; IR 10/04). Er sieht eine Probezeit dann als gänzlich entbehrlich an, wenn die Gesellschaft aus eigener Erfahrung bereits Kenntnisse über die Befähigung des Geschäftsführers hat, z.B. weil er schon für eine Vorgängergesellschaft oder Schwestergesellschaft mit vergleichbaren Aufgaben tätig war und die Ertragserwartungen aufgrund der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abgeschätzt werden können.</p>

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		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 4) Schmaler Grad zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-4-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/13</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-4-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/13#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Mar 2009 09:13:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Praxisbeispiel 2: In einem anderen Fall war es Zielsetzung des Gesellschafter-Geschäftsführers, die GmbH an den Nachfolger ohne die Pensionszusage als Belastung in der Bilanz zu übergeben. Auch hier erfolgtenzunächst eine Analyse der Zusage und eine rechtliche Stellungnahme sowie eine Strategieberatung zur innerbetrieblichen Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Dabei kam heraus, daß eine angedachte Auslagerung der Pensionsverpflichtung auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1054" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall1" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall1-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong>Praxisbeispiel 2:</strong><br />
In einem anderen Fall war es Zielsetzung des Gesellschafter-Geschäftsführers, die GmbH an den<br />
Nachfolger ohne die Pensionszusage als Belastung in der Bilanz zu übergeben. Auch hier erfolgtenzunächst eine Analyse der Zusage und eine rechtliche Stellungnahme sowie eine Strategieberatung zur<br />
innerbetrieblichen Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Dabei kam heraus, daß eine angedachte<br />
Auslagerung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds erhebliche finanzielle Mittel<br />
erfordert, die die GmbH nicht aufbringen kann.<br />
Eine Privateinlage des Gesellschafter-Geschäftsführers wäre zwar möglich gewesen, jedoch mit einem<br />
hohen Verlustrisiko für die Familie des Gesellschafter-Geschäftsführers behaftet. Die vor Jahren erteilte<br />
Zusage enthielt nämlich nur Leistungen auf eine monatliche Rente für den Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
selbst und keine Hinterbliebenenversorgung seiner Ehefrau. Im Falle des Ablebens des Gesellschafter-<br />
Geschäftsführers dürfen damit keine weiteren Zahlungen an die Witwe erfolgen. Die Pensionsrückstellung<br />
ist gewinnerhöhend aufzulösen. Noch evtl. freiwerdende Aktien stehen der GmbH zu.<br />
Wäre die Pensionsverpflichtung nun auf einen Pensionsfonds übertragen worden, müßte dieser<br />
bei Tod des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers, ebenso wie die GmbH, die Rentenzahlungen<br />
einstellen, da die arbeitsrechtliche Verpflichtung der GmbH erloschen ist.<br />
Die Folgen im obigen Beispiel für den Gesellschafter-Geschäftsführer: Hätte der Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
zusätzlich über die GmbH Privatvermögen zur Finanzierung seiner Betriebsrente über einen<br />
Pensionsfonds eingebracht, verbliebe es vom Grundsatz her im Pensionsfonds und würde auf die<br />
Versichertengemeinschaft im Pensionsfonds aufgeteilt. Der Familie würde dann dieses Vermögen in der<br />
Erbmasse fehlen.<br />
Einige Pensionsfonds bieten zumindest bei frühzeitigem Tod des Rentenbeziehers eine Rückgewähr<br />
eines Teils des eingezahlten Geldes an, jedoch fließt dieses immer in die GmbH zurück.<br />
Darauf wird oftmals nicht gesondert hingewiesen. Auf der Basis der erstellten Analyse jedoch<br />
wurden Wege gefunden, die Pensionsverpflichtung zu erfüllen, die Belastung für die GmbH gering<br />
zu halten, die Rente für den Gesellschafter-Geschäftsführer zu sichern und sein Privatvermögen<br />
zu schonen.<br />
<strong>Fazit:</strong><br />
Diese beiden Praxisbeispiele verdeutlichen die Vielschichtigkeit der Probleme der Pensionszusage<br />
bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer. Es zeigt sich jedoch deutlich, daß es drauf ankommt, bestehende<br />
Zusagen rechtlich zu analysieren, die Finanzierbarkeit der Pensionsverpflichtung zu prüfen,<br />
Möglichkeiten auszuloten und rechtzeitig entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten Schritte zur<br />
Verhinderung von Problemen einzuleiten. Bestehende Pensionszusagen an den beherrschenden Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer bedürfen aus den vielschichtigsten Gründen heraus einer ständigen Betreuung<br />
bzw. Überprüfung in rechtlicher Hinsicht aber auch auf mögliche Finanzierungslücken. Eine rechtzeitige<br />
Analyse kann bittere Spätfolgen vermeiden. Je früher die Pensionszusage beurteilt und ggf. repariert<br />
wird, um so schmerzfreier sind mögliche Konsequenzen.<br />
Die Gestaltungsaufgabe für den Berater in Sachen Pensionszusage ist nicht einfach, da sie sich<br />
nicht darauf beschränkt, einen der dargestellten Gestaltungswege auszuwählen bzw. vorzuschlagen.<br />
Meist müssen die Einzelheiten der gewählten Variante an die Umstände des Einzelfalls<br />
angepaßt werden. Schließlich lassen sich die steuerlichen und außersteuerlichen Vorteile oft nur<br />
dadurch optimieren und mögliche Nachteile minimieren, wenn zwei Gestaltungswege miteinander<br />
kombiniert werden. Am deutlichsten wird das dann, wenn die Pensionsansprüche nur noch teilweise<br />
als werthaltig anzusehen sind, z.B. weil der Wert der Ansprüche das Vermögen der GmbH<br />
übersteigt. Gerade auch wegen der steuerlichen Aspekte sei abschließend noch einmal daran erinnert,<br />
daß bei der schwierigen, in Teilbereichen noch nicht ausreichend geklärten Rechtslage Gefahrenquellen<br />
zu einem guten Teil dadurch umgangen werden können, daß bei den zuständigen Finanzämtern<br />
im voraus eine verbindliche Auskunft eingeholt wird.</p>

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			<wfw:commentRss>http://www.iexperten.de/wissen-fur-unternehmer/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-4-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/13/feed</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 3) Schmaler Grad zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-3-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/06</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-3-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/03/06#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 08:44:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In unserer Beilage der vorigen Woche hatten wir die häufig in der Praxis auftretenden Probleme bei meist schon vor Jahren oder gar Jahrzehnten erteilten Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH aufgezeigt. Dies soll nun an Hand von zwei Praxisbeispielen weiter verdeutlicht werden. Praxisbeispiel 1: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens hatte von seiner GmbH 1992 eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />In unserer Beilage der vorigen Woche hatten wir die häufig in der Praxis auftretenden Probleme bei meist schon vor Jahren oder gar Jahrzehnten erteilten Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH aufgezeigt. Dies soll nun an Hand von zwei Praxisbeispielen weiter verdeutlicht werden.<br />
<strong>Praxisbeispiel 1:</strong><br />
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens hatte von seiner GmbH 1992 eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Diese Leistungen umfaßten nur die Zusage auf eine monatliche Altersrente für ihn selbst. Eine Witwenversorgung war nicht zugesagt worden. Ferner wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Diese finanzierte aber nur einen Teil der Pensionszusage aus. Außerdem blieb bei erster Anfrage offen, ob diese Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer zur Konkurssicherung verpfändet ist.</p>
<p>In 2007 vollendete er das 65. Lebensjahr und wollte neben seinem Geschäftsführergehalt seine Rente<br />
von der GmbH erhalten, bis ein Nachfolger gefunden war. Ob nun ein Anspruch auf die Altersleistung<br />
aus der Pensionszusage besteht, wenn der Geschäftsführer über das vereinbarte Pensionsalter hinaus<br />
weiterhin tätig bleibt und noch Geschäftsführergehalt bezieht, hängt von den Vereinbarungen in der<br />
Pensionszusage ab. Fehlt es an einer zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung, führt die Zahlung der Altersrente neben dem Gehalt als Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit<br />
zu steuerlichen Konsequenzen in der GmbH und beim Gesellschafter-Geschäftsführer.</p>
<p>Im konkreten Fall war die Zahlung einer laufenden Rente neben dem Gehaltsbezug nach Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres ausgeschlossen, so daß bereits die von der GmbH gezahlten Renten an<br />
diese zurückgezahlt werden mußten, um die verdeckte Gewinnausschüttung und deren Folgen zu<br />
vermeiden.</p>
<p>Auch der in der Analyse ermittelte Deckungsgrad der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung betrug lediglich 21 %. Das bedeutet, daß 79 % der laufenden Rentenzahlungen aus Mitteln der GmbH erbracht werden müssen, um die Zusage zu erfüllen. Ansonsten droht eine verdeckte Einlage, mit den Folgen der privaten Versteuerung beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ohne einen Geldfluß erhalten zu haben. Dies führt beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum privaten Vermögensverlust.<br />
Um eine mögliche Lösung der sich aufgehäuften Probleme zu finden, wurden zunächst eine Analyse<br />
und rechtliche Stellungnahme zur innerbetrieblichen Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />
sowie eine Strategie zur Lösung der Probleme erarbeitet. Auf dieser Basis dann konnte der Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer Entscheidungen treffen, um drohende Gefahren teilweise abzuwenden und seine<br />
Rente, die einen wesentlichen Teil seiner Altersvorsorge darstellt, mindestens zum Teil absichern.</p>

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		<item>
		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 2)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-2-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/02/24</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-2-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/02/24#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 08:18:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[● Neue gesetzliche Regelungen Weiterhin gelten mit dem BMF Schreiben vom 06. September 2005 neue gesetzliche Regelungen zum Thema Verzicht/Teilverzicht auf zugesagte Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer. War es bisher möglich, aus Mangel an Liquidität Zusagen durch einen Teilverzicht zu verringern, ist dies heute an die Aufstellung einer Überschuldungsbilanz gebunden. Es gilt also der Grundsatz: Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />● Neue gesetzliche Regelungen<br />
Weiterhin gelten mit dem BMF Schreiben vom 06. September 2005 neue gesetzliche Regelungen zum<br />
Thema Verzicht/Teilverzicht auf zugesagte Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer. <span id="more-867"></span>War es<br />
bisher möglich, aus Mangel an Liquidität Zusagen durch einen Teilverzicht zu verringern, ist dies heute<br />
an die Aufstellung einer Überschuldungsbilanz gebunden. Es gilt also der Grundsatz: Die in der<br />
Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer fixierten Leistungen sind zu erfüllen.<br />
Andernfalls drohen folgenschwere Konsequenzen für den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. die<br />
GmbH: Bei einem teilweise oder gänzlichen Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine<br />
Versorgung könnte der Fiskus dies als gesellschaftsrechtlich und nicht betrieblich veranlaßt werten<br />
und es somit zu einer verdeckten Einlage führen. Damit müßte der Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
einen fiktiven Zufluß in Höhe des sog. Wiederbeschaffungswertes, mindestens jedoch den Barwert<br />
der Verpflichtung aus seinem Privatvermögen versteuern.<br />
● Insolvenzsicherung<br />
Eine weitere wichtige Frage für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Insolvenzsicherung seiner betrieblichen<br />
Altersvorsorge. Beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Unternehmer) unterliegen<br />
nicht den Arbeitnehmerschutzvorschriften des Betriebsrentengesetzes.<br />
Die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen durch das Unternehmen ist daher ohne entsprechende<br />
zivilrechtliche Absicherung im Insolvenzfall gefährdet bzw. kann unter Umständen überhaupt<br />
nicht realisiert werden. Dies gilt sowohl für den Fall der Insolvenz des Unternehmens während der<br />
Zeit der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer, als auch im Falle der Rentenzahlung im Ruhestand.<br />
Im ersten Fall gäbe es später keine Rente an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw., wenn<br />
zugesagt, auch keine Rente an die Witwe. Im zweiten Fall würde der Insolvenzverwalter die Rentenzahlungen<br />
einstellen und die geplante Altersvorsorge fällt weg.<br />
Um diesen existenzbedrohenden Gefahren vorzubeugen empfiehlt es sich, für beherrschende Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer im eigenen Interesse darauf zu achten, daß erstens eine ausreichende Finanzierung<br />
der von der GmbH direkt übernommenen Pensionsverpflichtung erfolgt und zweitens eine<br />
Sicherungsverpfändung der angelegten Mittel vorgenommen wird. Für die Sicherungsverpfändung<br />
sind folgende Fragen wichtig:<br />
● Ist die Verpfändung des Pfandgutes in der Verpfändungsvereinbarung eindeutig und präzise<br />
benannt?<br />
● Ist das Datum der Verpfändung und die Versicherungsvertragsnummer der Rückdeckungsversicherung<br />
bzw. die Depotnummer des Depots dokumentiert?<br />
● Erfolgte die Verpfändung, während es der GmbH gut ging?<br />
● Ist die Verpfändung von einem wirksamen Beschluß der Gesellschafterversammlung gedeckt?<br />
● Hat der Versicherer bzw. die Bank Kenntnis von der Verpfändung?<br />
Ob und in welcher Höhe die GmbH die Pensionsverpflichtungen des Gesellschafter-Geschäftsführers sichert,<br />
ist selbstverständlich eine unternehmerische Entscheidung. Jedoch angesichts der aufgezeigten<br />
insolvenzrechtlichen Risiken können nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Folgen für den Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer entstehen. Daher ist auch bei bestehenden Pensionsverpflichtungen deren<br />
Insolvenzsicherung zu prüfen.<br />
Nächste Woche werden wir diese Thematik anhand von zwei Praxisbeispielen, die stellvertretend für einige<br />
der oben aufgeführten Problematiken stehen, vertiefen und Ihnen konkret aufzeigen, wo die besonderen<br />
Fallen in der Realität liegen, die Ihnen Ihren Altersruhestand in Gefahr bringen können.</p>

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		<title>Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (Teil 1) Schmaler Grad zwischen Altersvorsorge und Albtraum</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/die-pensionszusage-des-gesellschafter-geschaftsfuhrers-teil-1-schmaler-grad-zwischen-altersvorsorge-und-albtraum/2009/02/16</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Feb 2009 11:29:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schon immer interessiert die Versorgung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH nicht nur ihn selbst, sondern auch im hohen Maß den Fiskus. Während der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bestrebt ist, eine seinem heutigen Lebensstandard adäquate Versorgung über die GmbH aufzubauen, versucht der Fiskus, ein möglichst hohes Steueraufkommen zu generieren. Deshalb werden an Versorgungen zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers hohe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />Schon immer interessiert die Versorgung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH nicht nur ihn selbst, sondern auch im hohen Maß den Fiskus. Während der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bestrebt ist, eine seinem heutigen Lebensstandard adäquate Versorgung über die GmbH aufzubauen, versucht der Fiskus, ein möglichst hohes Steueraufkommen zu generieren. Deshalb werden an Versorgungen zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers hohe Anforderungen<br />
gestellt, die bei Nichterfüllung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bzw. einer verdeckten Einlage<br />
mit teilweise existenzbedrohenden Folgen führen können.<br />
Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge an den Gesellschafter-Geschäftsführer bedürfen<br />
daher größter Sorgfalt in der Ausgestaltung und vor allem auf Grund der sich bereits<br />
mehrfach geänderten gesetzlichen Bedingungen einer ständigen Betreuung.<br />
Einige grundsätzliche Probleme bei bestehender GGF-Versorgung<br />
Im Hinblick auf einen möglichen Verkauf des Unternehmens bzw. einer Übertragung auf einen Nachfolger<br />
aus der Familie stellt sich bei der meist schon vor Jahren erteilten Pensionszusage an den beherrschenden<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer vielfach die Frage nach deren Finanzierbarkeit.<br />
● Steuerstundungsmotiv in der Vergangenheit<br />
Der Grund dafür liegt in den Motiven der Vergangenheit: Bei vielen der erteilten Pensionszusagen spielte<br />
die hohe Steuerstundung in der GmbH eine ausschlaggebende Rolle. Eine zweckgebundene Anlage<br />
der vorerst gesparten Steuern erfolgte nicht bzw. meist in nicht genügendem Maße. Zwar trugen die<br />
eingesparten Steuern zur Wertsteigerung des Unternehmens bei, jedoch fehlt es heute in etlichen Fällen<br />
an der Liquidität, die vormals durch die GmbH übernommenen Verpflichtungen voll auszufinanzieren.<br />
● Geänderte Lebenserwartung<br />
Geänderte Lebenserwartungen, Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten führten in den letzen<br />
Jahren zu einem höheren fiskalischen Barwert der Versorgungsverpflichtungen, Dadurch ergibt sich lediglich<br />
aufgrund durch den Gesetzgeber veränderter Bewertungskriterien ohne Änderung der Zusageinhalte<br />
ein deutlich höherer Kapitalbedarf zum Rentenbeginn.<br />
● Negative Kapitalmarktentwicklungen<br />
Ein Weiteres trug der durch den Börsencrash von 2000 und die Terroranschläge vom 11. September<br />
2001 verursachte Rückgang der Kapitalmärkte bei, so daß auch Lebensversicherungen ihre Ablaufleistungen<br />
korrigierten und diese nun in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, die Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
Versorgung vollständig abzudecken.<br />
● Rückgang der Verzinsung bei den Versicherungen<br />
Der Rückgang der Durchschnittsverzinsung der Lebensversicherer, die gestiegene Lebenserwartung<br />
und die damit verbundene Neukalkulation der Tarife, die deutliche Reduzierung des Rechnungszinses<br />
von 4% auf mittlerweile 2,25% und der damit verbundene teurere Erwerb einer Deckung der Versorgungsverpflichtung<br />
führen ebenfalls zu erheblichen Finanzierungslücken.</p>
<p>&#8216;Gi’-Zwischenfazit: Gar keine oder eine nicht ausreichende Finanzierung der Pensionszusage<br />
kann zur Unverkäuflichkeit der GmbH führen, weil der Käufer/ Nachfolger nicht bereit ist, die<br />
nicht ausreichend abgedeckten Verpflichtungen zu erfüllen.</p>

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		<item>
		<title>Abgeltungssteuer auch nach 2008 optimierbar &#8211; Innovative Lösungen zur Vermögensanlage und Altersvorsorge (Teil III)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/abgeltungssteuer-auch-nach-2008-optimierbar-innovative-losungen-zur-vermogensanlage-und-altersvorsorge-teil-iii/2009/02/06</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/abgeltungssteuer-auch-nach-2008-optimierbar-innovative-losungen-zur-vermogensanlage-und-altersvorsorge-teil-iii/2009/02/06#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 08:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[3. steuerliche Behandlung von Variable Annuities Da es sich bei den Variable Annuities um private Rentenversicherungen handelt, greifen die in den § 20 und 22 EStG gefassten Regelungen für die Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen. Im Versicherungsvertrag erfolgt keine Besteuerung der Zinsen-, Dividenden und Veräußerungsgewinne von Investmentfondsanteilen. Erst bei Entnahmen aus dem Vertrag werden Steuern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong>3. steuerliche Behandlung von Variable Annuities</strong></p>
<p><span style="Arial;">Da es sich bei den Variable Annuities um private Rentenversicherungen handelt, greifen die in den § 20 und 22 EStG gefassten Regelungen für die Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen. </span></p>
<p><span style="Arial;">I<span style="underline;">m Versicherungsvertrag</span> erfolgt <span style="underline;">keine Besteuerung der Zinsen-, Dividenden und Veräußerungsgewinne von Investmentfondsanteilen</span>. </span></p>
<p><span style="Arial;">Erst bei Entnahmen aus dem Vertrag werden Steuern auf die dann anfallenden und ausgewiesenen Erträge fällig.</span></p>
<p><span style="Arial;">Der weitere Vorteil bei den Variable Annuities liegt <span> </span>in der <span style="underline;">günstigen Ertragsanteilbesteuerung</span> <span style="underline;">der hohen garantierten lebenslangen Rente</span>. </span></p>
<p><span style="Arial;">Während bei Erträgen in Depots oder bei Zinseinkünften die Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Soli und ggf. KiSt) fällig wird, zahlt z.B. ein 65-jähriger Mann selbst bei Höchststeuersatz <span style="underline;">nur 7,56</span> <span style="underline;">%</span><span> </span>(zzgl. Soli und ggf. KiSt.) <span style="underline;">auf die ihm zugeflossene Einnahme aus der privaten Rentenversicherung.</span> </span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Die Kapitalleistung an Hinterbliebene ist einkommenssteuerfrei</span></span><span style="Arial;">.</span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">4. Merkmale von Variable Annuities</span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Zunächst hervorzuheben ist die <strong>Sicherheit</strong> der hohen lebenslang garantierten Rente, die niemals fallen und nur steigen kann und dann auf höherem Niveau neu garantiert wird. Das bringt <span style="underline;">langfristige Planungssicherheit für Einnahmen</span> aus dem Investment.</span></p>
<p><span style="Arial;">Gleichzeitig werden die <strong>Chancen</strong> am Kapitalmarkt durch vermögensverwaltende Fonds genutzt, um das Rentenniveau zu heben.</span></p>
<p><span style="Arial;">Variable Annuities bieten zudem eine hohe <strong>Flexibilität</strong>. Das eingesetzte Kapital kann <span style="underline;">sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt</span> verrentet werden. Ferner sind stets Entnahmen aus dem Vertrag möglich. <span style="underline;">Das Vermögen ist nicht festgelegt</span>, <span style="underline;">es kann immer über den Fondswert verfügt werden.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Dauerhaft werden <strong>steuerliche Vorteile</strong> genutzt. Einkommen aus dem Vermögen ist <span> </span><span> </span>nicht mit der Abgeltungssteuer belastete und Zins- und Dividendenzahlungen sowie Kursgewinne im Vertrag und Hinterbliebenleistung sind einkommenssteuerfrei.. </span></p>
<p><span style="Arial;">Bei einer der ersten deutschen Policen dieser Art beträgt für einen 65-jährigen Mann auf eine Anlagesumme von 10.000 EURO der Rentenfaktor<span> </span>35 EURO monatlich &#8211; prozentual betrachtet sind das <span style="underline;">lebenslang garantierte</span> 4,2 % auf den Anlagebetrag jährlich.</span></p>
<p><strong><em><span style="Arial;">Fazit:<span> </span></span></em></strong><em><span style="Arial;">Variable Annuities bieten neben hoher Sicherheit die Möglichkeit, Chancen<span> </span>auf dem Kapitalmarkt zu nutzen.<span> </span><span> </span><span> </span>Variable Annuities</span></em><span style="Arial;"> <em>bringen steuerliche Vorteilen und besitzen ein Höchstmaß an Flexibilität.<span> </span><span> </span><span> </span>Es sind sofort beginnende oder aufgeschobene Renten gegen Einmalbeitrag möglich. <span> </span><span> </span>Variable Annuities sind besonders für altere Anleger ab dem 50. Lebensjahr geeignet, um privat für den Ruhestand weiter <span> </span>vorzusorgen bzw. aus dem Vermögen regelmäßig hohe garantierte monatliche Einnahmen zu generieren.<span> </span></em></span></p>

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		<item>
		<title>Abgeltungssteuer auch nach 2008 optimierbar &#8211; Innovative Lösungen zur Vermögensanlage und Altersvorsorge (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/abgeltungssteuer-auch-nach-2008-optimierbar-innovative-losungen-zur-vermogensanlage-und-altersvorsorge-teil-ii/2009/02/03</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/abgeltungssteuer-auch-nach-2008-optimierbar-innovative-losungen-zur-vermogensanlage-und-altersvorsorge-teil-ii/2009/02/03#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 08:54:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[2. Steuerliche Aspekte bei Lebensversicherungen und privaten Leibrenten Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) brachte ab dem 01. Januar 2005 einschneidende Veränderungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Diese war eine Anforderung vom Bundesverfassungsgericht an die Bundesregierung. Insbesondere sollten damit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen von Beamten steuerlich gleich behandelt werden. Gleichzeitig wurde die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong>2. Steuerliche Aspekte bei Lebensversicherungen und privaten Leibrenten</strong></p>
<p><span style="Arial;">Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) brachte ab dem 01. Januar 2005 einschneidende Veränderungen <span> </span>bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Diese war eine Anforderung vom Bundesverfassungsgericht an die Bundesregierung. Insbesondere sollten damit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen von Beamten steuerlich gleich behandelt werden.</span></p>
<p><span style="Arial;">Gleichzeitig wurde die <strong>Besteuerung von Lebensversicherungen</strong> im § 20 EStG neu<span> </span>gefasst. Bei Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist bei Auszahlung der Differenzbetrag zwischen Einzahlung und Auszahlung steuerpflichtig.</span></p>
<p><span style="Arial;">Mit Wirksamwerden der<span> </span>Unternehmenssteuerreform 2008 ab dem 01. Januar 2009 wird mit der auf diesen Differenzbetrag zu entrichtenden <span> </span><span> </span>Abgeltungssteuer i.H.v. 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer ein Progressionssprung vermieden. </span></p>
<p><span style="Arial;">Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und bei einer Mindestlaufzeit des Vertrages von 12 Jahren erfolgt die Besteuerung der ausgezahlten Erträge aus Lebens- versicherungen im Halbeinkünfteverfahren. </span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Während der Laufzeit des Vertrages bleiben damit auf<span> </span>Grund der <strong>nachgelagerten </strong>Besteuerung von Lebensversicherungen alle Zinsen, Dividendenzahlungen und Wertzuwächse steuerfrei. Auch die Auszahlung im Todesfall an die Hinterbliebenen ist einkommenssteuerfrei. Dies bringt einen langfristigen Steuerstundungs- und Zinseszinseffekt.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Bei den <strong>privaten Leibrentenversicherungen</strong> wurde aus steuersystematischen Gründen im § 22 EStG die <span style="underline;">Ertragsanteilbesteuerung</span> beibehalten. Das bedeutet, dass private Leibrenten nur zum Teil mit dem individuellen Steuersatz steuerpflichtig sind. <span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Die Höhe des Ertragsanteils einer Rente, also der Zins, der in den Rentenzahlungen enthalten ist, wird mithilfe eines Prozentsatzes ermittelt. Dabei sind die Unter-scheidung nach lebenslangen Leibrenten und nach abgekürzten Leibrenten sowie das Alter zu Beginn der lebenslangen Rente oder die Laufzeit der abgekürzten Leibrente von Bedeutung. </span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><span style="Arial;">Nach § 22 EStG sieht das für lebenslängliche private Leibrenten auszugsweise wie folgt aus: </span></p>
<table class="MsoTableGrid" style="collapse;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td style="460.6pt;" colspan="2" width="614" valign="top">
<p style="center;" align="center"><strong><span style="Arial;">Ertragsanteil einer lebenslänglich   laufenden Leibrente nach § 22 EStG</span></strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">Bei   Beginn der Rente ab dem vollendeten Lebensjahr</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">Ertragsanteil   der Rente in %</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">57</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">25</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">58</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">24</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">59</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">23</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">60/61</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">22</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">62</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">21</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">63 </span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">20</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">64</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">19</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">65/66</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">18</span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="medium 1pt 1pt none solid solid -moz-use-text-color windowtext windowtext;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">67</span></p>
</td>
<td style="medium 1pt 1pt medium none solid solid none -moz-use-text-color windowtext windowtext -moz-use-text-color;" width="307" valign="top">
<p style="center;" align="center"><span style="Arial;">17</span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Beispiel:</span></span><span style="Arial;"> </span></p>
<p><span style="Arial;">Herr Muster geht ab dem vollendeten 65. Lebensjahr in Rente. Seine private Leibrente ab diesem Zeitpunkt beträgt <span style="underline;">jährlich</span> 10.000 €. Der steuerpflichtige Ertragsanteil der Rente ist 18 %. Das bedeutet, dass 18 % von 10.000 €, also nur 1.800 € mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind.</span></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Abgeltungssteuer auch nach 2008 optimierbar &#8211; Innovative Lösungen zur Vermögensanlage und Altersvorsorge (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/abgeltungssteuer-auch-nach-2008-optimierbar-innovative-losungen-zur-vermogensanlage-und-altersvorsorge-teil-i/2009/01/28</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/abgeltungssteuer-auch-nach-2008-optimierbar-innovative-losungen-zur-vermogensanlage-und-altersvorsorge-teil-i/2009/01/28#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 12:12:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufgrund der demografischen Verschiebung gewinnen Konzepte für die Entsparphase der Generation 50-plus an Bedeutung. Der Erlös aus dem Unternehmens- oder Praxisverkaufs und aus ausgezahlten Lebensversicherungen soll nicht nur künftig ertragreich steueroptimiert angelegt werden, sondern auch regelmäßig sichere und hohe Einnahmen bei ständiger Verfügbarkeit über das Vermögen bringen. Kapitalmarktbasierte Lösungen für den dritten Lebensabschnitt beschränkten sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-888" style="margin: 10px;" title="istock_000005855720xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000005855720xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" />Aufgrund der demografischen Verschiebung gewinnen Konzepte für <span> </span>die Entsparphase der Generation 50-plus an Bedeutung.</p>
<p><span style="Arial;">Der Erlös aus dem Unternehmens- oder Praxisverkaufs und aus ausgezahlten Lebensversicherungen soll nicht nur künftig ertragreich steueroptimiert angelegt werden, sondern auch regelmäßig sichere und hohe Einnahmen bei ständiger Verfügbarkeit über das Vermögen bringen. </span></p>
<p><span style="Arial;">Kapitalmarktbasierte Lösungen für den dritten Lebensabschnitt beschränkten sich bislang meist auf Entsparpläne auf Depots ohne Garantien und Absicherungen.</span></p>
<p><span style="Arial;">In diese Lücke stoßen nun Variable Annuities.</span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1. Was sind Variable Annuities?</span></span></em><span style="Arial;"> </span></p>
<p><span style="Arial;">Variable Annuities ermöglichen eine <span style="underline;">direkte Teilhabe an der Entwicklung des</span> <span style="underline;">Kapitalmarktes</span>, sehen aber <span style="underline;">gleichzeitig eine Garantieleistung</span> des Versicherers zur <span style="underline;">Absicherung gegen Kapitalmarktverluste</span> vor<em></em></span></p>
<p><span style="Arial;">Variable Annuties sind <span style="underline;">sofort beginnende oder aufgeschobene fondsgebundene</span> <span style="underline;">Rentenversicherung gegen Einmalzahlung</span>, <span> </span>Die Kapitalanlage ist während der gesamten Laufzeit an einen <span style="underline;">vermögensverwaltenden <a title="Investmentfonds" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Investmentfonds">Fonds</a></span> gebunden.</span></p>
<p><span style="Arial;">Im Unterschied zur herkömmlichen fondsgebundenen Rentenversicherung bestehen <strong>Garantien</strong>, d. h. <span style="underline;">unabhängig von</span> <span style="underline;">der Entwicklung des Finanzmarkts</span> gibt es eine <strong>hohe</strong> <strong>lebenslang</strong> <strong>garantierte Rente, </strong><span style="underline;">die nur steigen aber niemals fallen kann</span>. </span></p>
<p><span style="Arial;">Variable Annuities<span> </span>entsprechen damit dem </span><span> </span><span style="Arial;">Sicherheitsbedürfnis der Anleger. </span></p>
<p><span style="Arial;">Außerdem bieten Variable Annuities eine <strong>hohe Flexibilität,</strong> da <span style="underline;">Entnahmen </span>aus dem Fonds-Guthaben möglich sind.</span></p>
<p><span style="Arial;">Bei Variable Annuities handelt es sich um relativ neue Versicherungsprodukte, die in den USA und Japan bereits sehr erfolgreich sind und die nun auf den europäischen und deutschen Markt kommen. <span style="underline;">Einer der ersten Anbieter in Deutschland ist die Allianz</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Versicherer, die Variable Annuities anbieten, <span> </span>müssen über eine genaue Markt- und Branchenkenntnis verfügen und noch dazu das Verhalten Ihrer Kunden optimal einschätzen können.</span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Variable Annuities sollten auch nur bei finanzstarken Versicherungen abgeschlossen werden,<span> </span>denn bei Fehlkalkulationen muss <span> </span>das Unternehmen auf<span> </span>sein Eigenkapital zurückgreifen. </span></span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Ratings und sog. Stresstests helfen bei der Bewertung der Finanzkraft des jeweiligen Versicherers.<span> </span></span></span></p>
<p><span style="Arial;">Auch hinsichtlich der bei Variable Annuities angebotenen Leistungen gibt es Unterschiede auf dem Markt. Da werden teilweise sehr hohe Renten versprochen, die nicht nur einer erheblichen Absicherung bedürfen und damit ein großes Risiko für die Gesellschaften darstellen, sondern auch die Auszahlungsmöglichkeiten aus dem Fondsvermögen und damit die Flexibilität der Kapitalanlage für den Kunden einschränken.</span></p>
<p><span style="Arial;">Tatsächlich aber gibt es am Markt nur ganz wenige Anbieter, die eine hohe Sicherheit bei <span> </span>einer hohen Rente garantieren und gleichzeitig eine hohe Flexibilität bei der Auszahlung aus dem Fondsvermögen gewährleisten. </span></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Auslagerung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen im Mittelstand und Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/auslagerung-und-finanzierung-von-pensionsverpflichtungen-im-mittelstand-und-intelligente-losungen-betrieblicher-altersvorsorge-teil-ii/2009/01/21</link>
		<comments>http://www.iexperten.de/lesenswert/auslagerung-und-finanzierung-von-pensionsverpflichtungen-im-mittelstand-und-intelligente-losungen-betrieblicher-altersvorsorge-teil-ii/2009/01/21#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 11:24:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[2. Intelligente Lösungen bei Neueinrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte. Ohne Zweifel hat der in der Überschrift genannte Personenkreis den größten Bedarf an Altersvorsorge, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter zu halten. Dabei ist in Deutschland die unmittelbare Pensionszusage die mit Abstand bedeutendste Variante der betrieblichen Altersvorsorge, jedoch in nicht einmal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-918" style="margin: 10px;" title="istock_000003143259xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000003143259xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">2. Intelligente Lösungen bei Neueinrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte</span></span></em></strong><strong><em><span style="Arial;">.</span></em></strong></p>
<p><span style="Arial;">Ohne Zweifel hat der in der Überschrift genannte Personenkreis den größten Bedarf an Altersvorsorge, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter zu halten.</span></p>
<p><span style="Arial;">Dabei ist in Deutschland die unmittelbare Pensionszusage die mit Abstand bedeutendste Variante der betrieblichen Altersvorsorge, jedoch in <span style="underline;">nicht einmal der</span> <span style="underline;">Hälfte der Fälle mit entsprechendem Kapital gegenfinanziert</span>. In vielen Unternehmen <span style="underline;">fehlt </span>sogar die <span style="underline;">Kapitaldeckung</span> ganz. <span style="underline;">Damit tickt für diese Unternehmen eine Zeitbombe, nicht nur für das Unternehmen selbst sondern auch vor allem für die Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte, die mit dem von der Firma gegebenen Rentenversprechen als Altersvorsorge rechnen</span>.<span> </span><span> </span></span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">2.1. Lösungsmöglichkeit <strong>Unterstützungskasse</strong> für <strong>laufende Beiträge</strong></span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Der einfachste und sicherste Weg bei einer <strong><span style="underline;">neuen</span></strong> betrieblichen Altersvorsorge ist die <strong>kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse</strong> nach § 4d 1c EStG. </span></p>
<p><span style="Arial;">Mit einer kongruent rückgedeckten<span> </span>Unterstützungskasse wird bei einer <span style="underline;">beitragsorientierten Zusage</span> die <span style="underline;">volle Ausfinanzierung</span> der Altersvorsorge gesichert.<span> </span></span></p>
<p><span style="Arial;">Das Vermögen der Unterstützungskasse ist dem Unternehmen nicht zuzurechnen und die Versorgungsverpflichtungen sind 1:1 abgedeckt Von dem Passivierungs-wahlrecht kann auch nach neuem Recht Gebrauch gemacht werden. Damit erscheinen für das Unternehmen <strong><span style="underline;">keine </span></strong><span style="underline;">Verpflichtungen in der Bilanz.</span> </span></p>
<p><span style="Arial;">Die Beiträge/ Dotierungen zur Unterstützungskasse stellen für das Unternehmen Betriebsausgaben dar und sind vom Grundsatz her in der Höhe nicht begrenzt. Allerdings sind bei einer, an einen Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Zusage zahlreiche Kriterien zu beachten, damit diese durch den Fiskus auch anerkannt wird.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die Unterstützungskasse übernimmt sämtliche Verwaltungsarbeiten sowie die Auszahlung der Leistungen an die Versorgungsempfänger, <span> </span>wodurch dem Unternehmen <span style="underline;">keine Verwaltungsarbeit</span> entsteht.</span></p>
<p><span style="Arial;">Auch für die laufende <span style="underline;">Entgeltumwandlung</span> ist die Unterstützungskasse gerade für Leistungsträger eine interessante Möglichkeit, <span style="underline;">steueroptimiert Altersvorsorge</span> zu betreiben.</span></p>
<p><span style="Arial;">Durch die <span style="underline;">Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen</span> an den Bezugs-berechtigten wird das Vermögen in der Unterstützungskasse <span style="underline;">insolvenzgesichert.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Allerdings sind bei der Unterstützungskasse keine Einmalbeiträge – z.B. aus Tantieme-Zahlungen; Gewinnausschüttungen, einmaligem Gehaltsverzicht zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge &#8211; möglich. </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">2..2. Lösungsmöglichkeit <strong>CTA-Modell</strong> für <strong>Einmalbeiträge </strong>– das<strong> betriebliche Vorsorgekonto</strong></span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Während die betriebliche Altersvorsorge durch regelmäßiges Ansparen eine wichtige und durch die damit verbundenen <span style="underline;">Steuerstundungs- und Zinseszinseffekte</span><span> </span>effiziente Säule der Altersvorsorge darstellt, kann diese <strong>steueroptimiert </strong>mit<strong> Einmalbeiträgen</strong> über ein <strong>betriebliches</strong> <strong>Vorsorgekonto </strong>ergänzt werden. </span></p>
<p><span style="Arial;">Grundsätzlich ist eine Entgeltumwandlung<span> </span>in unbegrenzter Höhe möglich. Sozialversicherungsfrei bleibt ein Umwandlungsbetrag bei Entgeltumwandlung von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. <span style="underline;">Bei Einkommen über der BBG oder freiwillig Versicherten ist diese<span> </span>Regelung jedoch unbeachtlich.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Die umgewandelten Beträge sind aus steuerlicher Sicht nicht zugeflossen, weil der Arbeitnehmer noch nicht darüber verfügen kann. Sie werden daher erst in der Rentenbezugszeit als nachträgliche <a title="Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_nichtselbst%C3%A4ndiger_Arbeit"><span style="none;">Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit</span></a> (§ 19 EStG) steuerpflichtig.</span></p>
<p><span style="Arial;">Das bereits schon beschriebene <strong>Gruppen-CTA Modell </strong>stellt den einzig möglichen Weg dar, Tantieme-Zahlungen, Gewinnausschüttungen und einmaligem Gehaltsverzicht <span style="underline;">steueroptimiert und ohne Bilanzverlängerung</span> in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.</span></p>
<p><span style="Arial;">Der Ablauf ist einfach: Ein Entgeltanspruch wird in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt und als Einmalbeitrag in das Gruppen-CTA eingezahlt. Gleichzeitig wird in der Steuerbilanz eine Rückstellung für die Verpflichtung gebildet, die 1:1 mit der Kapitalanlage abgedeckt ist. Der Vermögenswert wird in die Steuerbilanz aufgenommen.</span></p>
<p><span style="Arial;">In der Handelsbilanz jedoch erscheint die Pensionsverpflichtung nicht, da sie nach Inkrafttreten des BilMoG mit den Vermögenswerten im Gruppen-CTA saldiert wird. </span></p>
<p><span style="Arial;">Der Leistungsanwärter nutzt so einen <span style="underline;">langfristigen Steuerstundungs</span>- und <span style="underline;">Zinseszinseffekt</span>. Aus dem Gruppen-CTA fließen später die finaziellen Mittel für die Renten- <span> </span>bzw. Kapitalzahlung..</span></p>
<p><span style="Arial;">Im Rahmen des Gruppen-CTA sind die umgewandelten Entgeltbeiträge für die Altersvorsorge über die gesetzlichen Grenzen des PSV hinaus sowie für Personen mit Unternehmereigenschaft gegen <span style="underline;">Insolvenz abgesichert</span>.</span></p>
<p><span style="Arial;">Ein <strong>Vorsorgekonto gegen Einmalbeitrag</strong> ist bereits ab 10.000 EURO möglich.</span></p>
<p><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></strong></p>
<p><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Fazit</span></span></em></strong></p>
<p><em><span style="Arial;">Auf Grund der weiteren internationalen Verflechtung der Volkswirtschaften und der damit verbunden Harmonisierung der Bilanzierungsregeln müssen <span style="underline;">bisherige Ansätze</span> <span style="underline;">der betrieblichen Altersvorsorge überdacht und Pensionsverpflichtungen neu justiert</span> <span style="underline;">werden.</span></span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Dies <span style="underline;">betrifft genau so den Mittelstand</span>, weil Banken bei der Kreditvergabe gegenüber Pensionsverpflichtungen sensibel sind. Im Rahmen der <span> </span>Unternehmensnachfolge-regelung bzw. des Unternehmensverkaufs will der neue Eigentümer den Betrieb <span> </span>meist ohne Pensionsverpflichtungen<span> </span>übernehmen.</span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Der demographische Wandel führt jedoch dazu, dass die <span style="underline;">betriebliche Altersvorsorge</span> <span style="underline;">eine starke und sehr wichtige Säule der Alterssicherung</span> darstellt. Gerade Leistungsträger haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Alterssicherung.</span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">In diesem Spagat stellen innovative, moderne und<span> </span>flexible Lösungen – wie das <span style="underline;">CTA </span>Modell – eine <span style="underline;">optimale Möglichkeit</span> dar, diesen Anforderungen gerecht zu werden </span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Aber auch Bewährtes, wie die <span style="underline;">rückgedeckte Unterstützungskasse</span>, werden den neuen Anforderungen bestens gerecht. </span></em></p>

]]></content:encoded>
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		<title>Auslagerung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen</title>
		<link>http://www.iexperten.de/lesenswert/auslagerung-und-finanzierung-von-pensionsverpflichtungen-im-mittelstand-und-intelligente-losungen-betrieblicher-altersvorsorge-teil-i/2009/01/12</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 10:22:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
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		<description><![CDATA[Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge im Mittelstand (Teil I) Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel, diese den internationalen Standards anzupassen und Diskrepanzen zwischen wirtschaftlicher Realität und Bilanzierungspraxis auszutarieren. Dies betrifft genau so den Mittelstand, weil die Banken bei der Kreditvergabe in der Folge von Basel II gegenüber Pensionsrückstellungen sensibel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-918" style="margin: 10px;" title="istock_000003143259xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000003143259xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong><span style="Arial;">Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge im Mittelstand (Teil I) </span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel, diese den internationalen Standards anzupassen und Diskrepanzen zwischen wirtschaftlicher Realität und Bilanzierungspraxis auszutarieren. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="18pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;">Dies betrifft genau so den Mittelstand</span></span><span style="Arial;">, weil die Banken bei der <span style="underline;">Kreditvergabe </span>in der Folge von Basel II gegenüber Pensionsrückstellungen sensibel sind und bei <span> </span>Fragen zur <span style="underline;">Unternehmensnachfolgeregelung</span> bzw. des <span style="underline;">Unternehmensverkaufs</span> der neue Eigentümer den Betrieb meist ohne Pensionsverpflichtungen <span> </span>übernehmen will. Daher ist die Auslagerung und Ausfinanzierung von betrieblichen Pensionen im Mittelstand ein hochaktuelles Thema.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Aber auch bei <strong><span style="underline;">neuer </span></strong><span style="underline;">betrieblicher Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte</span> von Kapital-Gesellschaften sind <span style="underline;">flexible und steueroptimierte Wege</span> gefragt, die den veränderten rechtlichen Rahmenbedin-gungen und Schwankungen bei den Unternehmens-Gewinnen Rechnung tragen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1. Auslagerung und Ausfinanzierung bestehender Pensionsverpflichtungen</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;">1.1. <em>Mögliche Wege der <strong>Auslagerung von Pensionsverpflichtungen </strong>im Vergleich</em></span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Bei der Auslagerung und Ausfinanzierung <span style="underline;">bestehender Pensionsverpflichtungen</span> konkurrieren verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge miteinander. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Bei der <strong>Unterstützungskasse</strong> scheitert die Auslagerung oft daran, dass die Dotierungsmöglichkeiten für die Anwärter begrenzt sind. Während die Rückstellung aufgelöst wird und zu einem a.o. Ertrag führt, kann nur mit gleich bleibenden oder steigenden Zuwendungen die Unterstützungskasse mit Vermögen ausgestattet werden (§4b; 1d EStG). </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Bei der <strong>Pensionskasse </strong>und der <strong>Direktversicherung</strong> verhindert der lohnsteuerliche Zufluss beim Arbeitnehmer die Auslagerung. Lediglich im speziellen Fall der Liquidation des Unternehmens bestehen lohnsteuerlich Ausnahmeregelungen (§ 3 Nr. 65 EStG). Allerdings ist dieser Weg der sog. <strong>Liquidationsdirektversicherung </strong>auch sehr kostenintensiv.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Der <strong>Pensionsfonds</strong> ist dahingehend steuerlich begünstigt, dass Beiträge zur Übernahme bestehender Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds gem. § 3 Nr. 66 EStG beim Arbeitnehmer nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn der Arbeitgeber diese Beiträge nicht in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Betriebs-Aufgaben geltend macht, sondern nach § 4e Abs. 3 EStG für den Teilbetrag, der die Höhe einer gleichzeitig aufzulösenden Pensionsrückstellung übersteigt, eine Verteilung auf die folgenden zehn Jahre vornimmt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Allerdings <span> </span>sind <span style="underline;">nach Übertragung </span>der Pensionsverpflichtungen auf den <span style="underline;">Pensionsfonds</span> <span style="underline;">keine Kapitalzahlungen</span> mehr möglich, da der Pensionsfonds gesetzlich verpflichtet ist, die <span style="underline;">Altersvorsorgeleistung nur in Form einer Rente</span> zu erbringen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Zusätzlich bedarf der Wechsel von der Direktzusage in die Unterstützungskasse oder den Pensionsfonds der <span style="underline;">Zustimmung durch den Arbeitnehmer</span> und ggf. der <span style="underline;">Mitbestimmungsorgane</span> und <span> </span>produziert damit nicht nur <span style="underline;">zusätzlichen bürokratischen Aufwand</span> sondern auch <span style="underline;">zusätzlichen Beratungsbedarf.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Ein <strong>Gruppen-CTA</strong> jedoch bietet gegenüber den anderen, bereits genannten Wegen bei der Auslagerung und Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen erhebliche <strong>Vorteile:</strong> </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Der Arbeitgeber kann die Zuwendung an die Treuhand <em><span style="underline;">vollkommen flexibel</span></em> gestalten und ist weder an aufsichtsrechtlich überwachte Geschäftspläne wie beim Pensionsfonds noch an steuerliche Grenzen gebunden.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Bei der Ausfinanzierung über ein CTA ist <em><span style="underline;">keine Einbindung von Arbeitnehmern</span></em> oder Mitbestimmungsorganen erforderlich. Dies liegt daran, dass die arbeitsrechtliche Versorgungszusage von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt. </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die <em><span style="underline;">steuerlichen Gegebenheiten für den Leistungsanwärter</span></em> bleiben <em><span style="underline;">unverändert</span></em>.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die Möglichkeit zur <em><span style="underline;">steuerwirksamen Bildung von Rückstellungen</span></em> (§6a EStG) bleibt erhalten.</span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2. Grundsätzliches zum CTA</span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2.1. <span> </span>Was ist<span> </span>ein CTA? </span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Ein <span>CTA – Abkürzung für Contractual Trust Arrangement &#8211; </span>ist ein Modell der <a title="Betriebliche Altersversorgung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung"><span style="none;">betrieblichen Altersvorsorge</span></a>, bei dem das Unternehmen die Pensionszahlungen und -forderungen aus der eigenen <a title="Bilanz" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz"><span style="none;">Bilanz</span></a> ausgliedert, in dem es diese auf eine Treuhandgesellschaft<span> </span>überträgt. Das von der Treuhand verwaltetet Vermögen darf ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die Gründung eines eigenen CTA wird auf Grund der dafür aufzuwendenden personellen und finanziellen Mittel für den Mittelstand nicht in Frage kommen. Am Markt hat sich aber bereits eine Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell in Form eines <span style="underline;">Gruppen-CTA</span> durchführen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren <span style="underline;">Kapitalanlagekonzepte</span> und rund um die Vermögensverwaltung angebotenen <span style="underline;">Servicedienstleistungen.</span> </span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2.2. Kapitalanlagelösungen beim CTA <span> </span>in Abhängigkeit von den Zielen des Treugebers</span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Grundsätzlich kann in einem CTA eine <span style="underline;">große Bandbreite von Vermögensanlagen</span> genutzt werden. Wichtig für die Anerkennung des Vermögens als Planvermögen ist jedoch, dass die Vermögenswerte tatsächlich und ausschließlich für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen zur Verfügung stehen.</span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Kriterien für die Kapitalanlage sind</span></span><span style="Arial;">:</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">die Art und die Struktur der Pensionsverpflichtung,</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Renditeziele, wobei meist eine Zielrendite i.H. des bei der IFRS-Bewertung der Verpflichtung anzusetzenden Zinssatzes angestrebt wird,</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Risikoneigung des Treugebers</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">steuerlich Aspekte, da das vom CTA verwaltete Vermögen steuerlich dem Treugeber zugeordnet bleibt.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Gruppen-CTA ermöglichen, mit <em><span style="underline;">geeigneten Spezial- und Publikumsfonds sowie Versicherungs-Lösungen</span></em> eine <em><span style="underline;">maßgeschneiderte Kapitalanlage</span></em> für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Treugeber umzusetzen.</span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2.3. Insolvenzsicherung der Altersvorsorge über einem Gruppen-CTA</span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Nicht für alle betrieblichen Vorsorgeansprüche besteht ein gesetzlicher Insolvenz-Schutz. Da der Pensions-Sicherungs-Verein e.V. (PSV) nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen und nur für Arbeitnehmer bzw. Personen, die keine unternehmerähnliche Stellung haben bei Insolvenz des Unternehmens aufkommt, können leitende Angestellte, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer den <span style="underline;">Insolvenzschutz </span>ihrer betrieblichen Altersvorsorge <span> </span>mit einem CTA-Modell <span style="underline;">verbessern</span>. Mittels einer sog. <span style="underline;">Sicherungstreuhand</span> wird eine <span style="underline;">privat-rechtliche Absicherung gesetzlich nicht geschützter Ansprüche <span> </span>ermöglicht. </span></span></p>
<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--><br />
<strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Zwischenfazit:</span></span></em></strong></p>
<p><em><span style="Arial;">Die <strong>Auslagerung </strong>und Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen bewirkt <span> </span>nicht nur <span> </span>mit dem Inkrafttreten des BilMoG eine Bilanzverkürzung, sondern stellt auch die <span style="underline;">betriebliche Altersvorsorge auf eine solide nachhaltige Basis</span>. . </span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Das <strong>CTA-Modell</strong> bietet dazu die besten Möglichkeiten, weil es <strong>attraktive</strong> und <strong>innovative Kapitalanlagen</strong> in<span> </span>einem breiten Spektrum ermöglicht, eine <strong>maximale<span> </span>Flexibilität</strong><span> </span>durch freie Dotierung ohne Restriktionen sichert, gezielt <strong>Pensionsrisiken reduziert</strong> werden, die Realisierung <strong>schnell</strong> und <strong>verwaltungsarm </strong>erfolgt und sich der <strong>Insolvenzschutz </strong>für Führungskräfte bzw. Personen mit Unternehmereigenschaft erweitert.</span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass aus <strong>Effizienzgründen</strong> sich <span> </span>eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Grund des Verwaltungs-aufwandes <span> </span>erst rechnet, wenn ein<span style="underline;"> Vermögen – auch z.B. aus bereist vorhandenen Rückdeckungsversicherungen &#8211; von 500..TEURO in das CTA eingebracht wird.</span></span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Die <strong>weitere Ausfinanzierung</strong> der Pensionsverpflichtungen kann dann <strong>flexibel</strong> erfolgen.</span></em></p>

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