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	<title>iexperten &#187; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz</title>
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		<title>Aktuelles rechtzeitig zum Jahresende</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/aktuelles-rechtzeitig-zum-jahresende/2011/11/04</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 12:20:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, ab 2012 hat der Gesetzgeber für Neueinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge die Altersgrenze für den Bezug auf Leistungen angehoben. Bisher ist es möglich, bereits ab dem 60. Lebensjahr seine Altersrente oder Kapitalzahlung zu erhalten und so ggf. den Vorruhestand finanziell abzufedern. Künftig wird dies frühestens erst ab dem 62. Lebensjahr möglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<pre>Sehr geehrte Damen und Herren, 

ab 2012 hat der Gesetzgeber für Neueinrichtungen der betrieblichen
Altersvorsorge die Altersgrenze für den Bezug auf Leistungen angehoben.
Bisher ist es möglich, bereits ab dem 60. Lebensjahr seine Altersrente
oder Kapitalzahlung zu erhalten und so ggf. den Vorruhestand finanziell
abzufedern. Künftig wird dies frühestens erst ab dem 62. Lebensjahr
möglich sein. 

Ferner wird die Garantieverzinsung für Neuverträge von Versicherungen um
0,5 % abgesenkt. Über die  Folgen für Ihre Altersvorsorge informieren
wir Sie gerne. Fragen Sie uns hier an:<a href="http://p-roi.de/kontaktformular.html">http://p-roi.de/kontaktformular.html</a> 

Wer also noch in den Genuss der alten Konditionen kommen will, um seine
finanzielle Zukunft abzusichern, sollte jetzt handeln. 

Wurde Ihnen oder Ihrer GmbH eine Lebensversicherung ausgezahlt und Sie
suchen eine sichere Anlage für das Vermögen? Wir haben dazu leicht
verständliche Fachartikel beim Wirtschaftsverlag markt intern
veröffentlicht, die Sie bei uns abrufen können. 

Haben Sie noch weitere Fragen zu den einzelnen Punkten oder wollen Sie
unseren  für Sie kostenfreien Informationsservice nutzen?...Dann kontaktieren Sie
uns hier <a href="http://p-roi.de/kontaktformular.html">http://p-roi.de/kontaktformular.html</a> 

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schade</pre>

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		<title>Ausfinanzierung einer bestehenden Pensionszusage (ein Praxisbeispiel)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/ausfinanzierung-einer-bestehenden-pensionszusage-ein-praxisbeispiel/2011/05/27</link>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 11:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anhand eines realisierten Falles aus der Leserschaft von ‘Gi’, sehr verehrte Damen und Herren, wollen wir Ihnen heute einmal schildern, wie eine dauerhafte Lösung aussehen kann. Hintergrund ist unsere Beilage zu ‘Gi’ 03/11, „Die finanzielle Zukunftssicherung des GGF…“, die auf großes Interesse gestoßen ist. Hier nun der konkrete Fall von zwei GGF-Kollegen. ➨ Die GmbH [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anhand eines realisierten Falles aus der Leserschaft von ‘Gi’, sehr verehrte Damen und Herren, wollen<br />
wir Ihnen heute einmal schildern, wie eine dauerhafte Lösung aussehen kann.</strong> Hintergrund ist unsere<br />
Beilage zu ‘Gi’ 03/11, „Die finanzielle Zukunftssicherung des GGF…“, die auf großes Interesse gestoßen ist. Hier nun der konkrete Fall von zwei GGF-Kollegen.</p>
<p>➨ Die GmbH hat zwei beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die mit je 50% an der Gesellschaft<br />
beteiligt sind. Der eine GGF hatte im November 2010 das Pensionsalter von 65 Jahren erreicht.<br />
Der 1994 mit der Gesellschaft geschlossene Pensionsvertrag sah ab diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt<br />
von 1.022 € monatlich sowie eine Witwenrente von 60% der Altersrente vor. Die Auszahlung<br />
aus der Rückdeckungsversicherung am 1. November 2010 an die GmbH betrug 117.000 €. Bei<br />
einem Zinssatz von 4 % auf eine Kapitalanlage der 117.000 € reicht diese für eine Rentenzahlung bis<br />
zum 77. Lebensjahr des GGF.</p>
<p>Der zweite GGF muß bis zum 65. Lebensjahr und für den Bezug seines Ruhegehaltes von ebenfalls<br />
1.022 € noch 12 Jahre arbeiten. Der aktuelle Wert der Rückdeckungsversicherung für diese Zusage betrug<br />
im März 2010 64.000 €. Aus dieser Versicherung waren somit ca. 99.000 € bei Ablauf zu erwarten.</p>
<p><strong>Das bedeutet konkret: Beide Pensionszusagen sind unterfinanziert. Die hier realisierte Praxislösung:</strong><br />
Die Auszahlung der Rente an den ersten GGF erfolgt die nächsten 12 Jahre aus den laufenden<br />
Einnahmen der GmbH. Das Kapital von 117.000 € wird vermögensverwaltend in Aktien, Anleihen<br />
und Renten angelegt und an den GGF zur Insolvenzsicherung wirksam verpfändet. Bei einer<br />
Renditeerwartung von 4 % brutto werden daraus in 12 Jahren 187.320 €. <span style="text-decoration: underline">Damit kann in Folge<br />
die Rente bis zum 99. Lebensjahr des sich bereits im Ruhestand befindlichen GGF gezahlt werden.</span></p>
<p>Für den zweiten GGF wird auf 12 Jahre zusätzlich monatlich 600 € ebenfalls vermögensverwaltend in<br />
Wertpapieren angespart. Das ergibt bei einer Renditeerwartung von brutto 4 % ein Kapital von<br />
110.529 €. Mit der voraussichtlichen Ablaufleistung aus der Versicherung von 99.000 € stehen somit<br />
zum Pensionszeitpunkt für den zweiten GGF 209.529 € für die Pensionszahlungen zur Verfügung. Diese<br />
Kapitalanlage wurde ebenfalls zur Insolvenzsicherung an den GGF wirksam verpfändet. Eine Rentenzahlung<br />
ist so bis zum 90. Lebensjahr des zweiten GGF möglich.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong>Fazit: </strong></span>Beide Pensionszusagen sind damit ausfinanziert. Die Kapitalanlage in Wertpapieren<br />
ist sehr flexibel. Die GmbH kann in ertragreichen Jahren zusätzlich Geld für ihre<br />
Pensionsverpflichtungen zurücklegen und in schwierigen Zeiten hat sie keine Beitragsverpflichtung.<br />
Jederzeit sind zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen entweder Teile oder die gesamte<br />
Kapitalanlage mit Zustimmung des GGF veräußerbar. Durch eine gemanagte Anlage und einen<br />
Vermögensmix aus Aktien, Anleihen und Renten wurde das Risiko minimiert.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong>Hinweis:</strong></span><strong> </strong>Bei vorzeitigem Wegfall der Pensionsverpflichtung, z.B. durch Tod des oder der<br />
Anspruchsberechtigten, wird zusätzlich Vermögen für die GmbH, z.B. zur Finanzierung<br />
noch bestehender Pensionsverpflichtungen, frei. Bei Versicherungen geht in solch einem<br />
Fall das vorhandene Restkapital der GmbH meist verloren, weil der Anspruch erlischt. Ferner<br />
erfolgt eine Stärkung der Kapitalbasis der GmbH, da das Vermögen wächst und die Pensionsverpflichtung<br />
im o.g. Praxisfall an einen GGF abnimmt. Dies führt zu einer Stärkung der Kapitalbasis<br />
des Unternehmens und einer Verbesserung des Bilanzbildes.</p>
<p><strong>Weiterer Gesichtspunkt: Kapitalanlagen in Wertpapieren in der GmbH werden steuerlich bevorzugt.</strong><br />
So erfolgt die Bilanzierung in der Steuerbilanz zum sog. Niederstwertprinzip. Kursgewinne bleiben<br />
in der Ansparphase steuerfrei. Aber auch bei Veräußerung bleiben Kursgewinne aus Aktienanlagen<br />
und Dividenden nach § 8 b KStG zu 95% steuerfrei. Damit wird die Liquiditätsbelastung für das Unternehmen<br />
gesenkt.</p>
<p><em><span style="text-decoration: underline"><strong>Hinweis:</strong></span> Mittlerweile ist der Leitfaden für profitables Pensionsmanagement in kleinen und mittelständischen Unternehmen erschienen. Dieser kann  gegen eine Schutzgebühr von 5 € über www.p-roi.de/kontakt angefordert werden.</em></p>

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		<title>Die finanzielle Zukunftssicherung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unter Beachtung aktueller Entwicklungen (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/die-finanzielle-zukunftssicherung-des-beherrschenden-gesellschafter-geschaftsfuhrers-unter-beachtung-aktueller-entwicklungen-teil-ii-2/2011/03/11</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 12:48:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Neben dieser Vorteils- und Nachteilsbetrachtung der Finanzierungswege für eine Versorgung des GGF ergibt sich nach der aktuellen Entwicklung eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung wie im folgenden Beispiel: Herr Muster: 45 Jahre Zusage: zum 65. Lebensjahr Leistung: 1.000 € Rente Altersvorsorge Aufwand in den verschiedenen Finanzierungswegen für die o.g. Leistung: Unterstützungskasse                Pensionsfonds                          interne Asset-Lösung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neben dieser Vorteils- und Nachteilsbetrachtung der Finanzierungswege für eine Versorgung des<br />
GGF ergibt sich nach der aktuellen Entwicklung eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung wie im<br />
folgenden Beispiel:<br />
Herr Muster: 45 Jahre<br />
Zusage: zum 65. Lebensjahr<br />
Leistung: 1.000 € Rente Altersvorsorge</p>
<p>Aufwand in den verschiedenen Finanzierungswegen für die o.g. Leistung:</p>
<p>Unterstützungskasse                Pensionsfonds                          interne Asset-Lösung<br />
versicherungsförmig               wertpapierorientier               auch bei CTA<br />
Aufwand jährlich                       Aufwand jährlich                    Aufwand jährlich bei 4%<br />
Renditeerwartung<br />
<strong> 8.849 €                                            8.250 €                                      6.300 €</strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>Grundsätzliche Entscheidungskriterien bei der Beurteilung und Finanzierung bestehender Pensionszusagen<br />
an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:</p>
<p>● Worin besteht die persönliche Zielsetzung der/s GGF? &#8230; z.B. hinsichtlich der Altersvorsorge.<br />
● Was beinhaltet/n die erteilte/n Versorgungszusage/n?<br />
● Wie weit ist/ sind die erteilte/n Zusage/n ausfinanziert?<br />
● Wie ist die Ertrags- und Liquiditätslage im Unternehmen und deren Nachhaltigkeit?<br />
● Sollen Risiken der Versorgungszusage/n vermindert oder übertragen werden?<br />
● Ist der Unternehmensverkauf, die -übergabe oder -liquidation geplant?<br />
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich eine konzeptionelle Lösung, die eine wirkliche finanzielle<br />
Zukunftssicherung für den beherrschenden GGF darstellt.<br />
<strong>Fazit:</strong> Zusagen auf Versorgungsleistungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
sind eine wichtige Säule seiner finanziellen Zukunftssicherung. Ein Verzicht auf künftig zu erdienende<br />
Ansprüche durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bedeutet für ihn gleichzeitig<br />
immer eine Rentenkürzung. Sollte dies jedoch unumgänglich sein, so ist eine verbindliche Anfrage bei<br />
der Finanzverwaltung ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hinsichtlich der<br />
Finanzierung der Pensionsverpflichtungen ist eine konzeptionelle Lösung unter Beachtung der<br />
Wünsche und Ziele des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und einer Beurteilung der<br />
gegenwärtigen Situation sowie der geplanten Zukunft der Kapitalgesellschaft erforderlich.</p>
<p>Zur weiteren Information können Sie über unser Kontaktformular &#8211; http://p-roi.de/kontakt.html gegen eine Schutzgebühr  von 5 €  einen Leitfaden abrufen, in dem Sie unter anderem Checklisten zur Versorgung des GGF,<br />
Musterbeschlüsse für die Gesellschafter zur Altersvorsorge und weitere wichtige Hinweise zum Pensionsmanagement<br />
in Ihrem Unternehmen erhalten.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Die finanzielle Zukunftssicherung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unter Beachtung aktueller Entwicklungen (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/die-finanzielle-zukunftssicherung-des-beherrschenden-gesellschafter-geschaftsfuhrers-unter-beachtung-aktueller-entwicklungen-teil-i/2011/01/11</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 13:38:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Globalisierung brachte neben vielen Chancen auch zahlreiche die Existenz bedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Altersvorsorge. Derzeit wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Globalisierung brachte neben vielen Chancen auch zahlreiche die Existenz bedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Altersvorsorge.</p>
<p>Derzeit wird in einigen GmbHs aus betriebswirtschaftlichen Gründen über den Verzicht auf den future service der Pensionszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und den sich daraus für ihn ergebenden steuerlichen Folgen beraten. Obwohl bilanzrechtlich bei dem Verzicht auf den future service der Pensionszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers kein einlagefähiger Vermögensgegenstand vorliegt, empfiehlt es sich jedoch, eine verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung einzuholen. Was auch immer dabei rauskommt, <span style="text-decoration: underline">ein Verzicht auf künftige zu erdienende Pensionsleistungen ist auch immer eine Rentenkürzung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline"> </span></p>
<p>Dazu ein einfacher Vergleich:  Was leistet sich der beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer heute von seinem Einkommen und wie würde sich ein  Pensionsverzicht auf seinen gewohnten Lebensstandard auswirken?  Auch wird oft nicht an die hohen Krankenversicherungsbeiträge im Alter oder mögliche Pflegekosten gedacht.</p>
<p>Diese Argumente bringt auch gerne die Versicherungswirtschaft vor, um neue Versicherungen zu verkaufen. Jedoch kann die Anlage von Mitteln für Pensionsverpflichtungen in Versicherungen mit erheblichen Vermögensverlusten für die GmbH verbunden sein. Bei Wegfall der Pensionsverpflichtung durch Tod der  Leistungsberechtigten fällt meist das Restkapital der Versichertengemeinschaft zu. Das ist auch bei Pensionsfonds so, da diese per Gesetz nur Rentenzahlungen vorsehen.</p>
<p>Daher sind eine <span style="text-decoration: underline">Analyse der bestehenden Pensionsverpflichtungen</span> und eine <span style="text-decoration: underline">konzeptionelle Lösung unter Beachtung der Wünsche und Ziele des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und einer Beurteilung der gegenwärtigen Situation sowie der geplanten Zukunft der Kapitalgesellschaft erforderlich.</span></p>
<p>So sollte auch vorgegangen werden, <span style="text-decoration: underline">wenn Lebensversicherungen zur Auszahlung an die Kapitalgesellschaft kommen und sich über die künftigen Rentenzahlungen Gedanken gemacht wird.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline"><br />
</span></p>
<p>Folgend eine Vergleichbetrachtung der verschiedenen Wege zur Finanzierung von Versorgungszusagen und deren Auswirkungen auf die Zusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die Bilanz des Unternehmens, die Kapitalanlagefreiheit des Unternehmens und die Zukunftsplanung für das Unternehmen:</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="205" valign="top">Unterstützungskasse</td>
<td width="205" valign="top">- grundsätzlich unbegrenzt</p>
<p>In der Höhe der</p>
<p>Zuwendung</p>
<p>- Verpflichtung ist aus-</p>
<p>finanziert</p>
<p>- Kapitalabfindung in der</p>
<p>Anwartschafts- und</p>
<p>Rentenphase möglich</p>
<p>- Bilanzierungswahlrecht</p>
<p>- Liquidation des</p>
<p>Unternehmens möglich,</p>
<p>wenn Rückdeckungs-</p>
<p>versicherung <strong>auch in der</strong></p>
<p><strong> Rentenzahlungsphase </strong></p>
<p><strong> Kapitalzahlung  sichert</strong></td>
<td width="205" valign="top">- geringe Flexibilität, da</p>
<p>gleichbleibende oder</p>
<p>steigende Beiträge</p>
<p>(§4d1c EStG)</p>
<p>- Anlage der Mittel   erfolgt</p>
<p>in Versicherungen</td>
</tr>
<tr>
<td width="205" valign="top">Pensionsfonds</td>
<td width="205" valign="top">- Verpflichtung ist</p>
<p>Ausfinanziert</p>
<p>- keine Bilanzberührung</td>
<td width="205" valign="top">- keine Kapitalzahlung</p>
<p>möglich, da <strong>per Gesetz </strong></p>
<p><strong> nur Rente </strong>möglich</p>
<p>- keine freie Anlage-</p>
<p>entscheidung</p>
<p>- ggf. Nachschusspflicht</p>
<p>bei wertpapierorien-</p>
<p>tierten  Pensionsfonds</p>
<p>- meist Verlust des</p>
<p>Kapitals, wenn</p>
<p>Leistungsempfänger</p>
<p>verstirbt</td>
</tr>
<tr>
<td width="205" valign="top">Interne Asset-Lösung</td>
<td width="205" valign="top">- Verpflichtung ist bei</p>
<p>Finanzdisziplin und</p>
<p>Betreuung finanziert</p>
<p>- Kapitalzahlung jederzeit</p>
<p>möglich</p>
<p>- Firmenverkauf ist</p>
<p>dadurch möglich</p>
<p>- Austrag aus Handels-</p>
<p>register möglich, weil</p>
<p>Kapitalzahlung   in</p>
<p>Anwartschafts- und</p>
<p>Leistungsphase möglich</p>
<p>- hohe  Flexibilität  beim</p>
<p>Kapitalaufbau und –</p>
<p>verzehr</p>
<p>- freie Anlageentschei-</p>
<p>dung des Unternehmens</p>
<p>- <strong>die Zusage bleibt </strong></p>
<p><strong> unberührt</strong></p>
<p>- frei werdendes Kapital</p>
<p>kann für andere</p>
<p>Leistungsanwärter bzw.</p>
<p>-bezieher genutzt werden</td>
<td width="205" valign="top">- Bilanzberührung, jedoch</p>
<p><strong> Saldierungsgebot</strong></p>
<p>(§246 Abs. 2 HGB)</p>
<p>- <strong>ggf. Nachschuss von </strong></p>
<p><strong> Kapital</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>

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		</item>
		<item>
		<title>Geisteswandel beim betrieblichen Pensionsmanagement (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/geisteswandel-beim-betrieblichen-pensionsmanagement-teil-ii/2010/09/02</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 10:11:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Personalmanagement und betriebliches Pensionsmanagement Nicht zu unterschätzen ist die Motivationswirkung von betrieblichem Pensionsmanagement. Hoch motivierte Mitarbeiter sind doppelt so produktiv. Empirische Studien belegen, daß positives Führungsverhalten zu einer größeren Arbeitsmotivation führt, das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters hebt und damit Fehlzeiten und somit Kosten verringert werden. Besonders positive Wirkungen gehen von der sozialen Unterstützung am Arbeitsplatz durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Personalmanagement und betriebliches Pensionsmanagement</strong></p>
<p>Nicht zu unterschätzen ist die Motivationswirkung von betrieblichem Pensionsmanagement. Hoch<br />
motivierte Mitarbeiter sind doppelt so produktiv. Empirische Studien belegen, daß positives Führungsverhalten<br />
zu einer größeren Arbeitsmotivation führt, das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters hebt und damit<br />
Fehlzeiten und somit Kosten verringert werden.</p>
<p>Besonders positive Wirkungen gehen von der sozialen Unterstützung am Arbeitsplatz durch Führungskräfte<br />
und Kollegen aus. Empirisch gesichert sind zwei Wirkungen:</p>
<p>● Soziale Unterstützung neutralisiert bzw. reduziert die Auswirkungen von Streßsbelastungen und<br />
● hat generell einen positiven Effekt auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten.</p>
<p>Damit stellt die Mitarbeitermotivation eine wichtige betriebswirtschaftliche Größe für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Unternehmens dar. Das Angebot an qualifiziertem Personal dünnt aus, „Humankapital“ wird<br />
immer mehr zur Überlebensfrage eines Unternehmens.</p>
<p>Viele Unternehmen stehen heute auf Grund des demographischen Wandels mehr denn je vor der<br />
Herausforderung, gute und qualifizierte Mitarbeiter zu finden und diese im Unternehmen zu halten.<br />
Letztendlich hängt der Erfolg eines Unternehmens von dem Engagement und dem Wissen der Mitarbeiter<br />
ab. Daher ist betriebliche Altersvorsorge innerhalb des Personalmanagements ein wichtiges Mittel zur:</p>
<p>● Mitarbeitergewinnung ● Mitarbeiterbindung und ● Mitarbeitermotivation</p>
<p><strong>Betriebliches Pensionsmanagement für das Unternehmen profitabel machen</strong><br />
Mit dem praxisorientierten komprimierten Expertenwissen der P-ROI-Strategie (Pensionsmanagement-<br />
Return of Invest) können Sie tatsächlich betriebliches Pensionsmanagement für Ihr Unternehmen und für<br />
sich profitabel machen. Sie beinhaltet, wie oben dargestellt, wie Sie als Unternehmer selbst Entgelt- und<br />
Gewinnbestandteile mündelsicher und vor Steuern für Ihre Unternehmerrente intelligent nutzen, Lohnnebenkosten<br />
in Ihrem Unternehmen wirksam senken und Mitarbeiter motivieren. Ferner beinhaltet die<br />
P-ROI Strategie, wie sie für ihr Unternehmen mit betrieblichem Pensionsmanagement <span style="text-decoration: underline">Finanzreserven für<br />
Investitionen außerhalb der Bilanz aufbauen und nutzen.</span> Dazu sind sieben Schritte erforderlich, die Sie bei<br />
der Redaktion kostenfrei abrufen können.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong>Fazit:</strong></span><strong> </strong>Der Gesetzgeber hat die dringende Notwendigkeit der kapitalgedeckten Vorsorge erkannt<br />
und fördert diese. Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge generieren betriebswirtschaftliche<br />
Vorteile, wie die Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten, aber auch zusätzliche Finanzierungseffekte.<br />
Mit der P-ROI Strategie sind sie in der Lage, betriebliches Pensionsmanagement tatsächlich für<br />
Ihr Unternehmen profitabel zu machen.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Geisteswandel beim betrieblichen Pensionsmanagement (Teil I)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/geisteswandel-beim-betrieblichen-pensionsmanagement-teil-i/2010/07/28</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 08:57:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Niemand kann die Höhe der gesetzlichen Rente in den nächsten Jahrzehnten voraussagen. Allerdings ist jetzt schon klar: Mit dem künftigen gesetzlichen Rentenniveau kann keiner seinen gewohnten Lebensstandard halten bzw. sich Gesundheit oder Pflege im Alter leisten. Wer also dann nicht drastisch verzichten und mehr als medizinische Grundversorgung und Armenpflege haben will, muß privat vorsorgen. Dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Niemand kann die Höhe der gesetzlichen Rente in den nächsten Jahrzehnten voraussagen. Allerdings ist<br />
jetzt schon klar: Mit dem künftigen gesetzlichen Rentenniveau kann keiner seinen gewohnten Lebensstandard<br />
halten bzw. sich Gesundheit oder Pflege im Alter leisten. Wer also dann nicht drastisch verzichten und<br />
mehr als medizinische Grundversorgung und Armenpflege haben will, muß privat vorsorgen. Dabei wird<br />
die Schere zwischen heutigem Lebensniveau und späterer Rente um so größer, je höher das jetzige<br />
Einkommen ist.</p>
<p><em>Ein Blick auf die Finanzlage des Bundes und die demographische Entwicklung zeigt, daß jeder selbst<br />
etwas tun muß, damit er sich sein Alterseinkommen sichert, um als Rentner nicht staatlicher Fürsorge<br />
anheim zu fallen, die bei leeren Kassen eher gekürzt als aufgestockt werden wird.</em></p>
<p>Diese Unsicherheit bei der gesetzlichen Rente und den künftigen staatlichen Leistungen für Gesundheit und<br />
Pflege spricht die Politik zwar nur sehr zögerlich aus, jedoch wurden seit 2001 in der Praxis genau deshalb<br />
eine Reihe von rechtlichen Änderungen zur Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge beschlossen,<br />
wobei das betriebliche Pensionsmanagement dabei einen besonders hohen Stellenwert einnimmt.</p>
<p><strong>Wichtige Neuregelungen bei der betrieblichen Altersvorsorge</strong></p>
<p>Zum 1. Januar 2001 verankerte der Gesetzgeber im § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen<br />
Altersvorsorge (BetrAVG) den Rechtsanspruch eines jeden Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge.<br />
Damit werden anders als bei der privaten Lebens- oder Rentenversicherung die Versicherungsbeiträge<br />
steuer- und sozialabgabenbefreit vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers an das Versorgungswerk entrichtet<br />
(sog. Bruttosparen).</p>
<p><em>Ab dem 01. Januar 2005 erweiterte und vereinheitlichte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Entgeltumwandlung<br />
im Steuerrecht, indem er die Direktversicherung als möglichen Durchführungsweg an<br />
die Seite von Pensionskasse und Pensionsfonds stellte. Gleichzeitig erfolgte die Streichung der<br />
Möglichkeit der pauschal versteuerten Einzahlung in eine Direktversicherung nach § 40 b EStG.</em></p>
<p>Somit können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 €<br />
jährlich aus unversteuertem Einkommen aufgewendet werden. Die Versteuerung der Leistungen erfolgt<br />
dann erst zum Zeitpunkt des Zuflusses nach § 22 Satz 1 Nr. 5 EStG unter Berücksichtigung der<br />
Altersfreibeträge.</p>
<p><em>Leitende Angestellte und Führungskräfte, die mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
(BBG) liegen, können grundsätzlich mehr als nur 4% der BBG steuerfrei für ihre Altersvorsorge<br />
mündelsicher anlegen.</em></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline">Wichtig:</span> </strong>Gesellschafter-Geschäftsführer können sogar fast unbegrenzt ihr Gehalt steuerfrei in betriebliche<br />
Altersvorsorge umwandeln. Dabei sind jedoch die Grundsätze für die Gesellschafter-Geschäftsführer-<br />
Versorgung wie Angemessenheit der Versorgungsbezüge und deren Erdien- und Verdienbarkeit zu<br />
beachten, um eine mögliche vGA zu vermeiden.</p>
<p><em>Bei leitenden Angestellten, Führungskräften und Gesellschafter-Geschäftsführern bedarf es also einer<br />
individuellen Einzelberatung und Feinabstimmung, um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden.</em></p>
<p>Ferner weitete der Gesetzgeber die Möglichkeit für den Arbeitnehmer aus, die Übertragung von<br />
Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel verlangen zu können und die Verpflichtung des<br />
neuen Arbeitgebers, die Versorgungszusagen zu übernehmen (§ 4 BetrAVG).</p>
<p><em>Von diesem Anspruch ausgenommen sind die Direktzusage und die Unterstützungskasse, um<br />
Kapitalabflüsse aus den Unternehmen zu vermeiden. Allerdings dürften die Unternehmen daran<br />
interessiert sein, ihre Bilanzen zu bereinigen und sich von der Verpflichtung zu befreien,                                                               Versorgungsanwartschaften für ausgeschiedene Mitarbeiter über viele Jahre aufrechtzuerhalten.</em></p>
<p>Nach § 3 BetrAVG. hat allein der Arbeitgeber das Recht, bei geringfügigen künftigen oder laufenden<br />
Rentenleistungen, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten, die<br />
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses abzufinden. Kapitalzahlungen<br />
können bis zur Grenze von 12/10 der monatlichen Bezugsgröße abgefunden werden.</p>
<p><em>Diese Regelung trifft nicht auf Personen mit Unternehmereigenschaft, wie z.B. den Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer einer GmbH, zu. Er kann zu jeder Zeit sich seine erdienten Versorgungsansprüche<br />
abfinden lassen, allerdings auch mit der Konsequenz der vollen Besteuerung der zugeflossenen<br />
Kapitalbeträge.</em></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Mit P-ROI betriebliches Pensionsmanagement tatsächlich profitabel machen (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/mit-p-roi-betriebliches-pensionsmanagement-tatsachlich-profitabel-machen-teil-ii/2010/05/25</link>
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		<pubDate>Tue, 25 May 2010 09:33:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sieben Schritte, wie Sie betriebliches Pensionsmanagement für ihr Unternehmen tatsächlich profitabel machen 1.    Reduzieren Sie Zusagen an Mitarbeiter auf das Minimum, das der Gesetzgeber fordert. Damit verhindern Sie arbeitsrechtliche Risiken für Ihr Unternehmen. 2.    Passen Sie die Beitragszahlungsdauer von Versicherungen ihrem unternehmerischen Planungshorizont und nicht den Provisionen des Versicherungsvertreters an. Fünf Jahre sind durchaus ausreichend. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Sieben Schritte, wie Sie betriebliches Pensionsmanagement für ihr Unternehmen tatsächlich profitabel machen</em></p>
<p>1.    Reduzieren Sie Zusagen an Mitarbeiter auf das Minimum, das der Gesetzgeber fordert.<br />
Damit verhindern Sie arbeitsrechtliche Risiken für Ihr Unternehmen.<br />
2.    Passen Sie die Beitragszahlungsdauer von Versicherungen ihrem unternehmerischen Planungshorizont<br />
und nicht den Provisionen des Versicherungsvertreters an. Fünf Jahre sind durchaus ausreichend.<br />
Damit haben Sie eine sichere Planung für Ihre Finanzmittel.<br />
3.    Vereinbaren Sie widerrufliche Bezugsrechte. Damit gehören Versicherungsverträge immer Ihrem Unternehmen<br />
und müssen nicht den Mitarbeitern bei einer Kündigung ausgehändigt werden.<br />
4.    Vereinbaren Sie in Versicherungsverträgen ein gespaltenes Bezugsrecht, Damit gehören die Überschüsse<br />
Ihrem Unternehmen und Sie erhalten Ihre Aufwendungen zurück.<br />
5.    Nutzen Sie bei Versicherungen sog. abschlusskostenfreie Tarife. Damit erhalten Sie Ihr Vermögen.<br />
6.    Sichern Sie sich die Möglichkeit zur verzinslichen Vorauszahlung auf Ihre Verträge.<br />
Damit erhalten Sie im Bedarfsfall Finanzmittel für Investitionen ohne Bonitätsprüfung.<br />
7.    Binden Sie alle Mitarbeiter in das System mit ein. Damit sichern Sie sich einen optimalen return on investment.</p>

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		<title>Sonderinformation Pensionszusagen</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/sonderinformation-pensionszusagen/2010/03/10</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 12:03:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 31. Dezember 2010 greifen die neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG für Pensionsrückstellungen. Dies kann zu erheblichen Bilanzbelastungen und damit zu enormen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen führen. Zwar können diese Belastungen bis auf fünfzehn Jahre in der Handelsbilanz verteilt werden, jedoch sind das nur Bilanzkosmetik und keine Problemlösung. Die wirtschaftliche Realität führt spätestens zum Leistungszeitpunkt zu erheblichen steuerlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Am 31. Dezember 2010 greifen die neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG für Pensionsrückstellungen. Dies kann zu erheblichen Bilanzbelastungen und damit zu enormen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen führen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Zwar können diese Belastungen bis auf fünfzehn Jahre in der Handelsbilanz verteilt werden, jedoch sind das nur Bilanzkosmetik und keine Problemlösung.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Die wirtschaftliche Realität führt spätestens zum Leistungszeitpunkt zu erheblichen steuerlichen und wirtschaftlichen Problemen bei der GmbH als auch beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer selbst.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Daher ist eine sofortige Überprüfung aller Pensionszusagen und auch von Zusagen über Unterstützungskassen zu empfehlen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Daraus ergeben sich dann unter Berücksichtigung aller Parameter und der Liquiditätssituation der Kapitalgesellschaft verschiedene Handlungsalternativen. <span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Nicht immer ist eine volle Ausfinanzierung von Rentenzahlungen möglich, so dass andere Wege genutzt werden müssen, um erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen zu vermeiden. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">So kann z.B. eine Kapitalabfindung bzw. -teilabfindung geprüft werden, da der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht den Bestimmungen des § 3 BetrAVG unterliegt.</span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Mangels Anwendbarkeit des Betriebsrentengesetzes auf beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist hier eine Abfindungsvereinbarung mit der Gesellschaft auch anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Sofern in letzter Konsequenz die Reduzierung der Pensionszusage erforderlich erscheint, wird ein Reduzierungsgutachten erstellt, um die verdeckte Einlage möglichst zu vermeiden.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Ein Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf künftige Teile seiner Zusage ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer sorgfältigen Argumentation und gegebenenfalls einer verbindlichen Anfrage beim zuständigen Finanzamt.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;">Ihre Ansprechpartner</span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Betriebliches und privates Pensionsmanagement</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Gerhard Schade und Detlef Smolinski</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Tannenweg 3</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">37308 Kella</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"><a href="http://www.schade-und-smolinski.de/">www.schade-und-smolinski.de</a></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"><a href="mailto:info@schade-und-smolinski.de">info@schade-und-smolinski.de</a></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Tel.: 036082 – 900 46</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Fax: 036082 – 900 47</span></p>

]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die betriebliche Altersvorsorge 2010</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/die-betriebliche-altersvorsorge-2010/2010/01/14</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 13:10:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Liebe/r Newsletter-Leser/in, die Finanzmarktkrise und Folgen hieraus prägen immer noch die aktuelle Berichterstattung zahlreicher Nachrichtensendungen und Fachzeitschriften. Viele Menschen sind trotz erheblicher Zuwächse an den Kapitalmärkten daher verunsichert und auf der Suche nach *sicheren* Kapitalanlagen. Auch wird es künftig erheblich weniger Geld für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe/r Newsletter-Leser/in,</p>
<p>die Finanzmarktkrise und Folgen hieraus prägen immer noch die aktuelle Berichterstattung zahlreicher Nachrichtensendungen und Fachzeitschriften.</p>
<p>Viele Menschen sind trotz erheblicher Zuwächse an den Kapitalmärkten daher verunsichert und auf der Suche nach *sicheren* Kapitalanlagen.</p>
<p>Auch wird es künftig erheblich weniger Geld für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für lange Zeit drücken.</p>
<p>Somit führte die Wirtschaftskrise zu weiteren Einschnitten bei der gesetzlichen Rente,bei der ohnehin schon immer mehr Rentnern mit steigender Lebenserwartung immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen.</p>
<p>Einzige Konsequenz daraus: Die betriebliche und private Vorsorge und deren Steuervorteile nutzen, um sich seinen Lebensstandard auch im Alter zu sichern.</p>
<p>Im Laufe des vorigen Jahres hatten wir Sie informiert, welche aktuellen Gesetzesentwicklungen es zur betrieblichen Altersvorsorge gibt und welche Möglichkeiten Sie haben, durch eine Steueroptimierung die Kosten für die Altersvorsorge betrieblich und privat zu senken und effektiv und bedarfsgerecht vorzusorgen.</p>
<p>In der Finanzmarktkrise hat sich die betriebliche Altersvorsorge als sichere und lukrative Geldanlage bewährt.</p>
<p>Die Herausforderung für die betriebliche Altersvorsorge für 2010 ist das neue Handelsrecht, das verbindlich ab dem 01. Januar 2010 anzuwenden ist. Die von uns dazu bereits in diesem Jahr veröffentlichten Fachartikel beim renommierten Wirtschaftsverlag markt intern in Düsseldorf fanden große Beachtung bei den Lesern. Der Verlag wird diesem Thema 2010 besondere Bedeutung beimessen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Gerhard Schade</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Betriebliche Altersvorsorge wird immer wichtiger (Teil II)</title>
		<link>http://www.iexperten.de/top-story/betriebliche-altersvorsorge-wird-immer-wichtiger-teil-ii/2009/12/03</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 10:48:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Private Altersvorsorge auf sicherem Fundament Bei der privaten Altersvorsorge über eine Rürup-Rente hatten wir unseren Interessenten stets das Angebot der LV 1871 empfohlen, weil hier ohne Zusatzkosten eine Hinterbliebenenrente über eine extrem lange Rentengarantierzeit mit gesichert wird. Zum fünften Mal in Folge hat Fitch Ratings das A+ für die LV 1971 unverändert bestätigt. Gleichzeitig hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Private Altersvorsorge auf sicherem Fundament</strong></p>
<p>Bei der privaten Altersvorsorge über eine Rürup-Rente hatten wir unseren Interessenten stets das Angebot der LV 1871 empfohlen, weil hier ohne Zusatzkosten eine Hinterbliebenenrente über eine extrem lange Rentengarantierzeit mit gesichert wird.</p>
<p>Zum fünften Mal in Folge hat Fitch Ratings das A+ für die LV 1971 unverändert bestätigt. Gleichzeitig hat die LV 1971erneut das begehrte Finanzstärkesiegel erhalten, das nur an Versicherer mit starker Finanzkraft verliehen wird.</p>
<p>Mit dieser Auszeichnung beweist die LV 1971 Finanzstärke, Stabilität und Kontinuität auch unter schwierigen Marktbedingungen.</p>
<p>Im Ratingberciht attestiert Fitch der LV 1871ein &#8220;qualitativ hochwertig investiertes Kapitalanlageportfolio&#8221;<br />
sowie &#8220;gute Services&#8221;.</p>
<p><em>Nutzen Sie daher weiter unser Angebot zur privaten Vorsorge über die LV 1871:</em></p>
<p><strong>Aktien werden wieder interessanter</strong></p>
<p>Immer mehr Banken, Vermögensverwalter und Anlageberater erhöhten seit April diesen Jahres die Aktienquote ihrer Kunden. Grund dafür ist in erster Linie die zuletzt stark rückläufige Volatilität, also die Schwankungsbreite an den Märkten. Sie gilt vielen Experten als der stärkste Indikator für die Risikoaversion von Privatanlegern. Auch wegen etlicher positiver Konjunktur- und Unternehmensdaten steigt die Bereitschaft, wieder größere Risiken einzugehen und in Aktien zu investieren.</p>
<p>&#8220;Wenn sich diese Daten nicht wieder grundlegend verändern, kann die Volatilität an den Märkten weiter abnehmen&#8221;, sagt Jürgen Rauhaus, Investmentchef beim deutschen Ableger der Fondsgesellschaft Pioneer. Der Index VDax-new beispielsweise, der die am Terminmarkt erwartete Schwankungsbreite des Deutschen Aktienindex (Dax) angibt, liegt trotz des leichten Anstiegs seit Wochenanfang rund 18 Prozent unter seinen Jahreshochständen von Ende Februar.</p>
<p><em>Gleichwohl bevorzugen Kunden Risikovermeidung. Allerdings gehen damit auch Chancen verloren. </em></p>
<p>Bei den sogenannten gemischten Mandaten, bei denen Kunden ein durchschnittlich großes Risiko eingehen, liegt jedoch der Aktienanteil mittlerweile wieder bei 52 Prozent. 35 Prozent sind in Anleihen investiert, bei 13 Prozent liegt der Barbestand.</p>
<p>Viele Bankhäuser signalisieren ihren Kunden ebenfalls lange nicht gekannte Zuversicht gegenüber Aktien, wenn auch die Stoßrichtung unterschiedlich ist.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns zum Thema und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin</strong></p>

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		<title>Betriebliche Altersvorsorge wird immer wichtiger (Teil I)</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 12:50:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Liebe Leserinnen und Leser, Erheblich weniger Geld wird es für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für lange Zeit drücken. Das haben Wissenschaftler des MEA-Forschungsinstituts errechnet. Die Bezüge für einen Standardrentner könnten bis zu 8 Prozent geringer ausfallen als vor der Krise. Das bedeutet ein monatliches Minus von bis zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser,</p>
<p>Erheblich weniger Geld wird es für den Empfänger einer Standardrente geben, sollte die Wirtschaftskrise die Löhne hierzulande für lange Zeit drücken. Das haben Wissenschaftler des MEA-Forschungsinstituts errechnet. Die Bezüge für einen Standardrentner könnten bis zu 8 Prozent geringer ausfallen als vor der Krise. Das bedeutet ein monatliches Minus von bis zu 194 Euro für Neurentner je nach  Renteneintrittsjahr.</p>
<p>Ein Sprecher des Instituts begründet den Rückgang mit den zu erwartenden geringen Lohnsteigerungen in den nächsten Jahren. &#8220;Die Arbeitnehmer und Beitragszahler werden wegen der Wirtschaftskrise Lohneinbußen hinnehmen müssen.<br />
Langfristig können die Einkommen bis zu acht Prozent niedriger liegen als vor der Krise erwartet. Da die Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, werden sich auch die Renten entsprechend schlechter entwickeln&#8221;.</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Zu den ohnehin schon bekannten Problemen der gesetzlichen Rente – immer mehr Rentnern mit steigender Lebenserwartung stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber – führt die Wirtschaftskrise zusätzlich zu weiteren Einschnitten bei der gesetzlichen Rente.</p>
<p>Die Konsequenz daraus: Die betriebliche und private Vorsorge und deren Steuervorteile nutzen, um sich seinen Lebensstandard auch im Alter zu sichern.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Gerhard Schade                               Detlef Smolinski</p>
<p><strong>Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen </strong></p>
<p>Das Bundeskabinett hat die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen  (BBG) in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen. Diese Änderungen  müssen noch  den Bundesrat passieren.</p>
<p>Damit steigt voraussichtlich ab 2010 die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung von  64.800 € auf 66.000 € jährlich  an.</p>
<p><strong>Welche Auswirkungen hat das auf die betriebliche Altersvorsorge?<br />
</strong><br />
Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge von bis zu 4% BBG jährlich erhöht sich somit von 2.592 € auf 2.640 €.</p>
<p>Dies trifft aber nur auf Arbeitnehmer zu, deren Einkommen unterhalb der BBG  liegt. Angestellte mit einem Einkommen über der BBG und Personen mit Unternehmereigenschaft haben jedoch zweifelsfrei einen deutlich höheren Bedarf an einer dem heuitigem Einkommen adäquaten Altersvorsorge.  Diesen können sie über die Wege Unterstützungskasse oder Pensionszusage decken.</p>
<p>Lassen Sie sich den Bedarf ermitteln und aufzeigen, welche steuerlichen Vorteile Sie wie nutzen<br />
können, um sich im Alter abzusichern.</p>

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		<title>Auslagerung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen im Mittelstand und Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge (Teil II)</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 11:24:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[2. Intelligente Lösungen bei Neueinrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte. Ohne Zweifel hat der in der Überschrift genannte Personenkreis den größten Bedarf an Altersvorsorge, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter zu halten. Dabei ist in Deutschland die unmittelbare Pensionszusage die mit Abstand bedeutendste Variante der betrieblichen Altersvorsorge, jedoch in nicht einmal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-918" style="margin: 10px;" title="istock_000003143259xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000003143259xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">2. Intelligente Lösungen bei Neueinrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte</span></span></em></strong><strong><em><span style="Arial;">.</span></em></strong></p>
<p><span style="Arial;">Ohne Zweifel hat der in der Überschrift genannte Personenkreis den größten Bedarf an Altersvorsorge, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter zu halten.</span></p>
<p><span style="Arial;">Dabei ist in Deutschland die unmittelbare Pensionszusage die mit Abstand bedeutendste Variante der betrieblichen Altersvorsorge, jedoch in <span style="underline;">nicht einmal der</span> <span style="underline;">Hälfte der Fälle mit entsprechendem Kapital gegenfinanziert</span>. In vielen Unternehmen <span style="underline;">fehlt </span>sogar die <span style="underline;">Kapitaldeckung</span> ganz. <span style="underline;">Damit tickt für diese Unternehmen eine Zeitbombe, nicht nur für das Unternehmen selbst sondern auch vor allem für die Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte, die mit dem von der Firma gegebenen Rentenversprechen als Altersvorsorge rechnen</span>.<span> </span><span> </span></span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">2.1. Lösungsmöglichkeit <strong>Unterstützungskasse</strong> für <strong>laufende Beiträge</strong></span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Der einfachste und sicherste Weg bei einer <strong><span style="underline;">neuen</span></strong> betrieblichen Altersvorsorge ist die <strong>kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse</strong> nach § 4d 1c EStG. </span></p>
<p><span style="Arial;">Mit einer kongruent rückgedeckten<span> </span>Unterstützungskasse wird bei einer <span style="underline;">beitragsorientierten Zusage</span> die <span style="underline;">volle Ausfinanzierung</span> der Altersvorsorge gesichert.<span> </span></span></p>
<p><span style="Arial;">Das Vermögen der Unterstützungskasse ist dem Unternehmen nicht zuzurechnen und die Versorgungsverpflichtungen sind 1:1 abgedeckt Von dem Passivierungs-wahlrecht kann auch nach neuem Recht Gebrauch gemacht werden. Damit erscheinen für das Unternehmen <strong><span style="underline;">keine </span></strong><span style="underline;">Verpflichtungen in der Bilanz.</span> </span></p>
<p><span style="Arial;">Die Beiträge/ Dotierungen zur Unterstützungskasse stellen für das Unternehmen Betriebsausgaben dar und sind vom Grundsatz her in der Höhe nicht begrenzt. Allerdings sind bei einer, an einen Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Zusage zahlreiche Kriterien zu beachten, damit diese durch den Fiskus auch anerkannt wird.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die Unterstützungskasse übernimmt sämtliche Verwaltungsarbeiten sowie die Auszahlung der Leistungen an die Versorgungsempfänger, <span> </span>wodurch dem Unternehmen <span style="underline;">keine Verwaltungsarbeit</span> entsteht.</span></p>
<p><span style="Arial;">Auch für die laufende <span style="underline;">Entgeltumwandlung</span> ist die Unterstützungskasse gerade für Leistungsträger eine interessante Möglichkeit, <span style="underline;">steueroptimiert Altersvorsorge</span> zu betreiben.</span></p>
<p><span style="Arial;">Durch die <span style="underline;">Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen</span> an den Bezugs-berechtigten wird das Vermögen in der Unterstützungskasse <span style="underline;">insolvenzgesichert.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Allerdings sind bei der Unterstützungskasse keine Einmalbeiträge – z.B. aus Tantieme-Zahlungen; Gewinnausschüttungen, einmaligem Gehaltsverzicht zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge &#8211; möglich. </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">2..2. Lösungsmöglichkeit <strong>CTA-Modell</strong> für <strong>Einmalbeiträge </strong>– das<strong> betriebliche Vorsorgekonto</strong></span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Während die betriebliche Altersvorsorge durch regelmäßiges Ansparen eine wichtige und durch die damit verbundenen <span style="underline;">Steuerstundungs- und Zinseszinseffekte</span><span> </span>effiziente Säule der Altersvorsorge darstellt, kann diese <strong>steueroptimiert </strong>mit<strong> Einmalbeiträgen</strong> über ein <strong>betriebliches</strong> <strong>Vorsorgekonto </strong>ergänzt werden. </span></p>
<p><span style="Arial;">Grundsätzlich ist eine Entgeltumwandlung<span> </span>in unbegrenzter Höhe möglich. Sozialversicherungsfrei bleibt ein Umwandlungsbetrag bei Entgeltumwandlung von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. <span style="underline;">Bei Einkommen über der BBG oder freiwillig Versicherten ist diese<span> </span>Regelung jedoch unbeachtlich.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Die umgewandelten Beträge sind aus steuerlicher Sicht nicht zugeflossen, weil der Arbeitnehmer noch nicht darüber verfügen kann. Sie werden daher erst in der Rentenbezugszeit als nachträgliche <a title="Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_nichtselbst%C3%A4ndiger_Arbeit"><span style="none;">Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit</span></a> (§ 19 EStG) steuerpflichtig.</span></p>
<p><span style="Arial;">Das bereits schon beschriebene <strong>Gruppen-CTA Modell </strong>stellt den einzig möglichen Weg dar, Tantieme-Zahlungen, Gewinnausschüttungen und einmaligem Gehaltsverzicht <span style="underline;">steueroptimiert und ohne Bilanzverlängerung</span> in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.</span></p>
<p><span style="Arial;">Der Ablauf ist einfach: Ein Entgeltanspruch wird in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt und als Einmalbeitrag in das Gruppen-CTA eingezahlt. Gleichzeitig wird in der Steuerbilanz eine Rückstellung für die Verpflichtung gebildet, die 1:1 mit der Kapitalanlage abgedeckt ist. Der Vermögenswert wird in die Steuerbilanz aufgenommen.</span></p>
<p><span style="Arial;">In der Handelsbilanz jedoch erscheint die Pensionsverpflichtung nicht, da sie nach Inkrafttreten des BilMoG mit den Vermögenswerten im Gruppen-CTA saldiert wird. </span></p>
<p><span style="Arial;">Der Leistungsanwärter nutzt so einen <span style="underline;">langfristigen Steuerstundungs</span>- und <span style="underline;">Zinseszinseffekt</span>. Aus dem Gruppen-CTA fließen später die finaziellen Mittel für die Renten- <span> </span>bzw. Kapitalzahlung..</span></p>
<p><span style="Arial;">Im Rahmen des Gruppen-CTA sind die umgewandelten Entgeltbeiträge für die Altersvorsorge über die gesetzlichen Grenzen des PSV hinaus sowie für Personen mit Unternehmereigenschaft gegen <span style="underline;">Insolvenz abgesichert</span>.</span></p>
<p><span style="Arial;">Ein <strong>Vorsorgekonto gegen Einmalbeitrag</strong> ist bereits ab 10.000 EURO möglich.</span></p>
<p><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></strong></p>
<p><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Fazit</span></span></em></strong></p>
<p><em><span style="Arial;">Auf Grund der weiteren internationalen Verflechtung der Volkswirtschaften und der damit verbunden Harmonisierung der Bilanzierungsregeln müssen <span style="underline;">bisherige Ansätze</span> <span style="underline;">der betrieblichen Altersvorsorge überdacht und Pensionsverpflichtungen neu justiert</span> <span style="underline;">werden.</span></span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Dies <span style="underline;">betrifft genau so den Mittelstand</span>, weil Banken bei der Kreditvergabe gegenüber Pensionsverpflichtungen sensibel sind. Im Rahmen der <span> </span>Unternehmensnachfolge-regelung bzw. des Unternehmensverkaufs will der neue Eigentümer den Betrieb <span> </span>meist ohne Pensionsverpflichtungen<span> </span>übernehmen.</span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Der demographische Wandel führt jedoch dazu, dass die <span style="underline;">betriebliche Altersvorsorge</span> <span style="underline;">eine starke und sehr wichtige Säule der Alterssicherung</span> darstellt. Gerade Leistungsträger haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Alterssicherung.</span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">In diesem Spagat stellen innovative, moderne und<span> </span>flexible Lösungen – wie das <span style="underline;">CTA </span>Modell – eine <span style="underline;">optimale Möglichkeit</span> dar, diesen Anforderungen gerecht zu werden </span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Aber auch Bewährtes, wie die <span style="underline;">rückgedeckte Unterstützungskasse</span>, werden den neuen Anforderungen bestens gerecht. </span></em></p>

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		<title>Auslagerung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 10:22:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard Schade</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge im Mittelstand (Teil I) Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel, diese den internationalen Standards anzupassen und Diskrepanzen zwischen wirtschaftlicher Realität und Bilanzierungspraxis auszutarieren. Dies betrifft genau so den Mittelstand, weil die Banken bei der Kreditvergabe in der Folge von Basel II gegenüber Pensionsrückstellungen sensibel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-918" style="margin: 10px;" title="istock_000003143259xsmall" src="http://www.iexperten.de/wp-content/uploads/2009/03/istock_000003143259xsmall-300x199.jpg" alt="" width="180" height="119" /><strong><span style="Arial;">Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge im Mittelstand (Teil I) </span></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel, diese den internationalen Standards anzupassen und Diskrepanzen zwischen wirtschaftlicher Realität und Bilanzierungspraxis auszutarieren. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="18pt;"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;">Dies betrifft genau so den Mittelstand</span></span><span style="Arial;">, weil die Banken bei der <span style="underline;">Kreditvergabe </span>in der Folge von Basel II gegenüber Pensionsrückstellungen sensibel sind und bei <span> </span>Fragen zur <span style="underline;">Unternehmensnachfolgeregelung</span> bzw. des <span style="underline;">Unternehmensverkaufs</span> der neue Eigentümer den Betrieb meist ohne Pensionsverpflichtungen <span> </span>übernehmen will. Daher ist die Auslagerung und Ausfinanzierung von betrieblichen Pensionen im Mittelstand ein hochaktuelles Thema.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Aber auch bei <strong><span style="underline;">neuer </span></strong><span style="underline;">betrieblicher Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte</span> von Kapital-Gesellschaften sind <span style="underline;">flexible und steueroptimierte Wege</span> gefragt, die den veränderten rechtlichen Rahmenbedin-gungen und Schwankungen bei den Unternehmens-Gewinnen Rechnung tragen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1. Auslagerung und Ausfinanzierung bestehender Pensionsverpflichtungen</span></span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="underline;"><span style="Arial;">1.1. <em>Mögliche Wege der <strong>Auslagerung von Pensionsverpflichtungen </strong>im Vergleich</em></span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Bei der Auslagerung und Ausfinanzierung <span style="underline;">bestehender Pensionsverpflichtungen</span> konkurrieren verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge miteinander. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Bei der <strong>Unterstützungskasse</strong> scheitert die Auslagerung oft daran, dass die Dotierungsmöglichkeiten für die Anwärter begrenzt sind. Während die Rückstellung aufgelöst wird und zu einem a.o. Ertrag führt, kann nur mit gleich bleibenden oder steigenden Zuwendungen die Unterstützungskasse mit Vermögen ausgestattet werden (§4b; 1d EStG). </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Bei der <strong>Pensionskasse </strong>und der <strong>Direktversicherung</strong> verhindert der lohnsteuerliche Zufluss beim Arbeitnehmer die Auslagerung. Lediglich im speziellen Fall der Liquidation des Unternehmens bestehen lohnsteuerlich Ausnahmeregelungen (§ 3 Nr. 65 EStG). Allerdings ist dieser Weg der sog. <strong>Liquidationsdirektversicherung </strong>auch sehr kostenintensiv.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Der <strong>Pensionsfonds</strong> ist dahingehend steuerlich begünstigt, dass Beiträge zur Übernahme bestehender Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds gem. § 3 Nr. 66 EStG beim Arbeitnehmer nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn der Arbeitgeber diese Beiträge nicht in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Betriebs-Aufgaben geltend macht, sondern nach § 4e Abs. 3 EStG für den Teilbetrag, der die Höhe einer gleichzeitig aufzulösenden Pensionsrückstellung übersteigt, eine Verteilung auf die folgenden zehn Jahre vornimmt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Allerdings <span> </span>sind <span style="underline;">nach Übertragung </span>der Pensionsverpflichtungen auf den <span style="underline;">Pensionsfonds</span> <span style="underline;">keine Kapitalzahlungen</span> mehr möglich, da der Pensionsfonds gesetzlich verpflichtet ist, die <span style="underline;">Altersvorsorgeleistung nur in Form einer Rente</span> zu erbringen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="Arial;">Zusätzlich bedarf der Wechsel von der Direktzusage in die Unterstützungskasse oder den Pensionsfonds der <span style="underline;">Zustimmung durch den Arbeitnehmer</span> und ggf. der <span style="underline;">Mitbestimmungsorgane</span> und <span> </span>produziert damit nicht nur <span style="underline;">zusätzlichen bürokratischen Aufwand</span> sondern auch <span style="underline;">zusätzlichen Beratungsbedarf.</span></span></p>
<p><span style="Arial;">Ein <strong>Gruppen-CTA</strong> jedoch bietet gegenüber den anderen, bereits genannten Wegen bei der Auslagerung und Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen erhebliche <strong>Vorteile:</strong> </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Der Arbeitgeber kann die Zuwendung an die Treuhand <em><span style="underline;">vollkommen flexibel</span></em> gestalten und ist weder an aufsichtsrechtlich überwachte Geschäftspläne wie beim Pensionsfonds noch an steuerliche Grenzen gebunden.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Bei der Ausfinanzierung über ein CTA ist <em><span style="underline;">keine Einbindung von Arbeitnehmern</span></em> oder Mitbestimmungsorganen erforderlich. Dies liegt daran, dass die arbeitsrechtliche Versorgungszusage von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt. </span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die <em><span style="underline;">steuerlichen Gegebenheiten für den Leistungsanwärter</span></em> bleiben <em><span style="underline;">unverändert</span></em>.</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Die Möglichkeit zur <em><span style="underline;">steuerwirksamen Bildung von Rückstellungen</span></em> (§6a EStG) bleibt erhalten.</span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2. Grundsätzliches zum CTA</span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2.1. <span> </span>Was ist<span> </span>ein CTA? </span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Ein <span>CTA – Abkürzung für Contractual Trust Arrangement &#8211; </span>ist ein Modell der <a title="Betriebliche Altersversorgung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung"><span style="none;">betrieblichen Altersvorsorge</span></a>, bei dem das Unternehmen die Pensionszahlungen und -forderungen aus der eigenen <a title="Bilanz" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz"><span style="none;">Bilanz</span></a> ausgliedert, in dem es diese auf eine Treuhandgesellschaft<span> </span>überträgt. Das von der Treuhand verwaltetet Vermögen darf ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die Gründung eines eigenen CTA wird auf Grund der dafür aufzuwendenden personellen und finanziellen Mittel für den Mittelstand nicht in Frage kommen. Am Markt hat sich aber bereits eine Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell in Form eines <span style="underline;">Gruppen-CTA</span> durchführen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren <span style="underline;">Kapitalanlagekonzepte</span> und rund um die Vermögensverwaltung angebotenen <span style="underline;">Servicedienstleistungen.</span> </span></p>
<p><span style="Arial;"> </span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;"><span style="none;"> </span></span></span></em></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2.2. Kapitalanlagelösungen beim CTA <span> </span>in Abhängigkeit von den Zielen des Treugebers</span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Grundsätzlich kann in einem CTA eine <span style="underline;">große Bandbreite von Vermögensanlagen</span> genutzt werden. Wichtig für die Anerkennung des Vermögens als Planvermögen ist jedoch, dass die Vermögenswerte tatsächlich und ausschließlich für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen zur Verfügung stehen.</span></p>
<p><span style="underline;"><span style="Arial;">Kriterien für die Kapitalanlage sind</span></span><span style="Arial;">:</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">die Art und die Struktur der Pensionsverpflichtung,</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Renditeziele, wobei meist eine Zielrendite i.H. des bei der IFRS-Bewertung der Verpflichtung anzusetzenden Zinssatzes angestrebt wird,</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">Risikoneigung des Treugebers</span></p>
<p style="-18pt;"><!--[if !supportLists]--><span style="Arial;"><span>-<span style="none;"> </span></span></span><!--[endif]--><span style="Arial;">steuerlich Aspekte, da das vom CTA verwaltete Vermögen steuerlich dem Treugeber zugeordnet bleibt.</span></p>
<p><span style="Arial;">Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Gruppen-CTA ermöglichen, mit <em><span style="underline;">geeigneten Spezial- und Publikumsfonds sowie Versicherungs-Lösungen</span></em> eine <em><span style="underline;">maßgeschneiderte Kapitalanlage</span></em> für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Treugeber umzusetzen.</span></p>
<p><em><span style="underline;"><span style="Arial;">1.2.3. Insolvenzsicherung der Altersvorsorge über einem Gruppen-CTA</span></span></em></p>
<p><span style="Arial;">Nicht für alle betrieblichen Vorsorgeansprüche besteht ein gesetzlicher Insolvenz-Schutz. Da der Pensions-Sicherungs-Verein e.V. (PSV) nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen und nur für Arbeitnehmer bzw. Personen, die keine unternehmerähnliche Stellung haben bei Insolvenz des Unternehmens aufkommt, können leitende Angestellte, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer den <span style="underline;">Insolvenzschutz </span>ihrer betrieblichen Altersvorsorge <span> </span>mit einem CTA-Modell <span style="underline;">verbessern</span>. Mittels einer sog. <span style="underline;">Sicherungstreuhand</span> wird eine <span style="underline;">privat-rechtliche Absicherung gesetzlich nicht geschützter Ansprüche <span> </span>ermöglicht. </span></span></p>
<p><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--><br />
<strong><em><span style="underline;"><span style="Arial;">Zwischenfazit:</span></span></em></strong></p>
<p><em><span style="Arial;">Die <strong>Auslagerung </strong>und Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen bewirkt <span> </span>nicht nur <span> </span>mit dem Inkrafttreten des BilMoG eine Bilanzverkürzung, sondern stellt auch die <span style="underline;">betriebliche Altersvorsorge auf eine solide nachhaltige Basis</span>. . </span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Das <strong>CTA-Modell</strong> bietet dazu die besten Möglichkeiten, weil es <strong>attraktive</strong> und <strong>innovative Kapitalanlagen</strong> in<span> </span>einem breiten Spektrum ermöglicht, eine <strong>maximale<span> </span>Flexibilität</strong><span> </span>durch freie Dotierung ohne Restriktionen sichert, gezielt <strong>Pensionsrisiken reduziert</strong> werden, die Realisierung <strong>schnell</strong> und <strong>verwaltungsarm </strong>erfolgt und sich der <strong>Insolvenzschutz </strong>für Führungskräfte bzw. Personen mit Unternehmereigenschaft erweitert.</span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass aus <strong>Effizienzgründen</strong> sich <span> </span>eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Grund des Verwaltungs-aufwandes <span> </span>erst rechnet, wenn ein<span style="underline;"> Vermögen – auch z.B. aus bereist vorhandenen Rückdeckungsversicherungen &#8211; von 500..TEURO in das CTA eingebracht wird.</span></span></em></p>
<p><em><span style="Arial;">Die <strong>weitere Ausfinanzierung</strong> der Pensionsverpflichtungen kann dann <strong>flexibel</strong> erfolgen.</span></em></p>

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