Auslagerung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen im Mittelstand und Intelligente Lösungen betrieblicher Altersvorsorge (Teil II)
Autor: Gerhard Schade
2. Intelligente Lösungen bei Neueinrichtung der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte.
Ohne Zweifel hat der in der Überschrift genannte Personenkreis den größten Bedarf an Altersvorsorge, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter zu halten.
Dabei ist in Deutschland die unmittelbare Pensionszusage die mit Abstand bedeutendste Variante der betrieblichen Altersvorsorge, jedoch in nicht einmal der Hälfte der Fälle mit entsprechendem Kapital gegenfinanziert. In vielen Unternehmen fehlt sogar die Kapitaldeckung ganz. Damit tickt für diese Unternehmen eine Zeitbombe, nicht nur für das Unternehmen selbst sondern auch vor allem für die Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und Führungskräfte, die mit dem von der Firma gegebenen Rentenversprechen als Altersvorsorge rechnen.
2.1. Lösungsmöglichkeit Unterstützungskasse für laufende Beiträge
Der einfachste und sicherste Weg bei einer neuen betrieblichen Altersvorsorge ist die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse nach § 4d 1c EStG.
Mit einer kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse wird bei einer beitragsorientierten Zusage die volle Ausfinanzierung der Altersvorsorge gesichert.
Das Vermögen der Unterstützungskasse ist dem Unternehmen nicht zuzurechnen und die Versorgungsverpflichtungen sind 1:1 abgedeckt Von dem Passivierungs-wahlrecht kann auch nach neuem Recht Gebrauch gemacht werden. Damit erscheinen für das Unternehmen keine Verpflichtungen in der Bilanz.
Die Beiträge/ Dotierungen zur Unterstützungskasse stellen für das Unternehmen Betriebsausgaben dar und sind vom Grundsatz her in der Höhe nicht begrenzt. Allerdings sind bei einer, an einen Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Zusage zahlreiche Kriterien zu beachten, damit diese durch den Fiskus auch anerkannt wird.
Die Unterstützungskasse übernimmt sämtliche Verwaltungsarbeiten sowie die Auszahlung der Leistungen an die Versorgungsempfänger, wodurch dem Unternehmen keine Verwaltungsarbeit entsteht.
Auch für die laufende Entgeltumwandlung ist die Unterstützungskasse gerade für Leistungsträger eine interessante Möglichkeit, steueroptimiert Altersvorsorge zu betreiben.
Durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen an den Bezugs-berechtigten wird das Vermögen in der Unterstützungskasse insolvenzgesichert.
Allerdings sind bei der Unterstützungskasse keine Einmalbeiträge – z.B. aus Tantieme-Zahlungen; Gewinnausschüttungen, einmaligem Gehaltsverzicht zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge – möglich.
2..2. Lösungsmöglichkeit CTA-Modell für Einmalbeiträge – das betriebliche Vorsorgekonto
Während die betriebliche Altersvorsorge durch regelmäßiges Ansparen eine wichtige und durch die damit verbundenen Steuerstundungs- und Zinseszinseffekte effiziente Säule der Altersvorsorge darstellt, kann diese steueroptimiert mit Einmalbeiträgen über ein betriebliches Vorsorgekonto ergänzt werden.
Grundsätzlich ist eine Entgeltumwandlung in unbegrenzter Höhe möglich. Sozialversicherungsfrei bleibt ein Umwandlungsbetrag bei Entgeltumwandlung von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Einkommen über der BBG oder freiwillig Versicherten ist diese Regelung jedoch unbeachtlich.
Die umgewandelten Beträge sind aus steuerlicher Sicht nicht zugeflossen, weil der Arbeitnehmer noch nicht darüber verfügen kann. Sie werden daher erst in der Rentenbezugszeit als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) steuerpflichtig.
Das bereits schon beschriebene Gruppen-CTA Modell stellt den einzig möglichen Weg dar, Tantieme-Zahlungen, Gewinnausschüttungen und einmaligem Gehaltsverzicht steueroptimiert und ohne Bilanzverlängerung in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Der Ablauf ist einfach: Ein Entgeltanspruch wird in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt und als Einmalbeitrag in das Gruppen-CTA eingezahlt. Gleichzeitig wird in der Steuerbilanz eine Rückstellung für die Verpflichtung gebildet, die 1:1 mit der Kapitalanlage abgedeckt ist. Der Vermögenswert wird in die Steuerbilanz aufgenommen.
In der Handelsbilanz jedoch erscheint die Pensionsverpflichtung nicht, da sie nach Inkrafttreten des BilMoG mit den Vermögenswerten im Gruppen-CTA saldiert wird.
Der Leistungsanwärter nutzt so einen langfristigen Steuerstundungs- und Zinseszinseffekt. Aus dem Gruppen-CTA fließen später die finaziellen Mittel für die Renten- bzw. Kapitalzahlung..
Im Rahmen des Gruppen-CTA sind die umgewandelten Entgeltbeiträge für die Altersvorsorge über die gesetzlichen Grenzen des PSV hinaus sowie für Personen mit Unternehmereigenschaft gegen Insolvenz abgesichert.
Ein Vorsorgekonto gegen Einmalbeitrag ist bereits ab 10.000 EURO möglich.
Fazit
Auf Grund der weiteren internationalen Verflechtung der Volkswirtschaften und der damit verbunden Harmonisierung der Bilanzierungsregeln müssen bisherige Ansätze der betrieblichen Altersvorsorge überdacht und Pensionsverpflichtungen neu justiert werden.
Dies betrifft genau so den Mittelstand, weil Banken bei der Kreditvergabe gegenüber Pensionsverpflichtungen sensibel sind. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge-regelung bzw. des Unternehmensverkaufs will der neue Eigentümer den Betrieb meist ohne Pensionsverpflichtungen übernehmen.
Der demographische Wandel führt jedoch dazu, dass die betriebliche Altersvorsorge eine starke und sehr wichtige Säule der Alterssicherung darstellt. Gerade Leistungsträger haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Alterssicherung.
In diesem Spagat stellen innovative, moderne und flexible Lösungen – wie das CTA Modell – eine optimale Möglichkeit dar, diesen Anforderungen gerecht zu werden
Aber auch Bewährtes, wie die rückgedeckte Unterstützungskasse, werden den neuen Anforderungen bestens gerecht.
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Die Betriebliche Altersvorsorge ist seit fast zwei Jahrzehnten das Spezialgebiet von Gerhard Schade. Durch die richtige Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge werden arbeitsrechtliche Risiken minimiert und die Finanzierbarkeit an den Planungszeitraum des Unternehmens angepasst. Mittels der betrieblichen Altersvorsorge entstehen für das Unternehmen vor der Bilanz zusätzliche, ständig verfügbare Finanzreserven.
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