Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und andere Führungskräfte (Teil 2)
Autor: Gerhard Schade
2. Lösungen zur Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen
Zur Lösung der aufgeführten Probleme gibt es mehrere Möglichkeiten. Die komplette Auslagerung, Ausfinanzierung und Absicherung der Pensionsverpflichtung ist durch Übertragung auf einen Pensionsfonds oder Unterstützungskasse oder eine Kombination aus beidem möglich. Allerdings sind diese Varianten sehr kosten-intensiv und aufwendig und führen zu regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen.
Bei Beibehaltung der Pensionszusage in der vorhandenen Form sind nun folgende Finanzierungslösungen möglich: die Rückdeckungsversicherung, Investmentfonds, eine Kombination aus Rückdeckungsversicherung und Investmentfonds.
Rückdeckungsversicherungen können gegen Einmalbeitrag oder laufende Beiträge abgeschlossen werden. Steuerlich steht der Verpflichtung der Aktivwert gegenüber.
Dagegen sind fondsbasierte Lösungen steuerlich begünstigt. Denn Investmentfonds werden steuerlich zu den Anschaffungskosten bilanziert. Eine Besteuerung von Wertsteigerungen erfolgt erst bei Verkauf der Fondsanteile.
Neben der steuerlichen Seite sind Fondsanlagen sehr flexibel und können an das Risiko-Ertragsprofil des Unternehmens angepasst werden.
Durch Verpfändung der Versicherung oder/und der Investmentfonds an den Versorgungsberechtigten erfolgt eine wirksame Insolvenzsicherung des angesammelten Vermögens für die Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers, Geschäftsführers bzw. der Führungskräfte.
Bei mehreren Leistungsanwärtern und/oder -empfängern bietet sich jedoch das Gruppen-CTA als optimale und kostengünstige Lösung an.
Ein CTA – Abkürzung für Contractual Trust Arrangement – ist ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem das Unternehmen die Pensionszahlungen und -forderungen aus der eigenen Bilanz ausgliedert, in dem es diese auf eine Treuhandgesellschaft überträgt. Das von der Treuhand verwaltetet Vermögen darf ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden.
Die Gründung eines eigenen CTA wird auf Grund der dafür aufzuwendenden personellen und finanziellen Mittel für einen großen Teil des Mittelstandes nicht in Frage kommen. Am Markt hat sich aber bereits eine Reihe von Anbietern etabliert, die dieses Modell in Form eines Gruppen-CTA durchführen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der über den Treuhänder umsetzbaren Kapitalanlagekonzepte und rund um die Vermögensverwaltung angebotenen Servicedienstleistungen
Ein CTA-Modell bringt folgende Vorteile:
- Die GmbH oder AG kann die Zuwendung an die Treuhand vollkommen flexibel gestalten
- Bei der Ausfinanzierung über ein CTA ist keine Einbindung der Versorgungsberechtigten erforderlich. Dies liegt daran, dass die arbeitsrechtliche Versorgungszusage von der Vermögensübertragung auf einen Treuhänder unberührt bleibt.
- Die steuerlichen Gegebenheiten für den Leistungsanwärter bleiben unverändert.
- Die Möglichkeit zur steuerwirksamen Bildung von Rückstellungen (§6a EStG) bleibt erhalten.
Grundsätzlich kann in einem CTA eine große Bandbreite von Vermögensanlagen genutzt werden. Wichtig für die Anerkennung des Vermögens als Planvermögen ist jedoch, dass die Vermögenswerte tatsächlich und ausschließlich für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen zur Verfügung stehen.
Der Insolvenzschutz der betrieblichen Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern, Geschäftsführern und Führungskräften wird mit einem CTA-Modell verbessert. Mittels einer sog. Sicherungstreuhand wird eine privatrechtliche Absicherung gesetzlich nicht geschützter Ansprüche ermöglicht.
Fazit:
Die Auslagerung, Ausfinanzierung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen stellt die betriebliche Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers, Geschäftsführers und der anderen Führungskräfte auf eine solide nachhaltige Basis.
Käufer oder Nachfolger des Unternehmens sind dann eher bereit, dieses zu übernehmen, weil die Pensionsverpflichtungen ausfinanziert und abgesichert sind.
Das CTA-Modell bietet dazu die besten Möglichkeiten, weil es attraktive und innovative Kapitalanlagen in einem breiten Spektrum ermöglicht, eine maximale Flexibilität durch freie Dotierung ohne Restriktionen sichert, gezielt Pensionsrisiken reduziert werden, die Realisierung schnell und verwaltungsarm erfolgt und sich den Insolvenzschutz für Führungskräfte bzw. Personen mit Unternehmereigenschaft gewährleistet.
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Die Betriebliche Altersvorsorge ist seit fast zwei Jahrzehnten das Spezialgebiet von Gerhard Schade. Durch die richtige Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge werden arbeitsrechtliche Risiken minimiert und die Finanzierbarkeit an den Planungszeitraum des Unternehmens angepasst. Mittels der betrieblichen Altersvorsorge entstehen für das Unternehmen vor der Bilanz zusätzliche, ständig verfügbare Finanzreserven.
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