Absicherung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und andere Führungskräfte (Teil 1)

 Autor: Gerhard Schade

1. Die aktuelle Situation bei den Pensionszusagen unter Beachtung des BilMoG

Die Globalisierung bringt neben vielen Chancen auch zahlreiche existenzbedrohende Risiken für den Mittelstand. Dies erfordert ein Umdenken bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, die auf Grund des Rückgangs der sozialen Sicherungssysteme einen hohen Stellenwert besitzt.

Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte haben den größten Bedarf an einer dem heutigen Lebensstandard adäquaten Altersvorsorge. Diese kann gefährdet sein, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht. Eine nicht ausreichende Ausfinanzierung erarbeiteter Ansprüche und deren ungenügende Absicherung führen dann schnell zum Verlust der Versorgung und in der Folge an Lebensqualität im Alter.

Im Fokus stehen dabei vor allem die Pensionszusagen, die in der Vergangenheit meist aus steuerlichen Gründen und zur Innenfinanzierung eingerichtet wurden. Jedoch sind seit 2008 die Steuersätze für Kapitalgesellschaften deutlich gesunken und in Folge der Innenfinanzierungseffekt geringer geworden. In den Mittelpunkt der Betrachtung rückt damit stärker die spätere Altersversorgung.

Negative Kapitalmarktentwicklungen in der Vergangenheit führten dazu, dass Lebensversicherungen ihre Ablaufleistungen nach unten korrigierten. Bei Rückdeckung der Versorgung über Versicherungen hat das jetzt zur Folge, dass in vielen Fällen die Leistungen aus den Verträgen nicht mehr ausreichen, um die Versorgung zu sichern.

Auch besteht nicht für alle betrieblichen Versorgungsansprüche ein gesetzlicher Insolvenzschutz. Der Pensions-Sicherungs-Verein e.V. (PSV) kommt nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen und nur für Arbeitnehmer bzw. Personen, die keine unternehmerähnliche Stellung haben bei Insolvenz des Unternehmens für Betriebsrenten auf. Daher müssen Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer und leitende Angestellte den Insolvenzschutz ihrer betrieblichen Altersvorsorge privatrechtlich absichern.

Weiterhin bringt das am 03. April 2009 durch den Bundesrat beschlossene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versorgungsverpflichtungen. Bei unmittelbaren Pensionszusagen wird in der Handelsbilanz derzeit überwiegend der nach steuerlichen Grundsätzen vorgegebene Rechnungszins von 6 % angewandt. Schon seit einigen Jahren kritisieren Bilanzexperten diesen Bewertungsansatz als „Untergrenze des handelsrechtlich vertretbaren“, da keine Gehalts- und Rentenanpassungen in diese Bewertung mit einbezogen sind und bei den Rückstellungen kein marktnaher Zins unterstellt wird. Dies ändert sich nun und die genannten Faktoren finden Eingang in die Berechnung der Versorgungs-verpflichtungen. Die Folge sind deutlich höhere Rückstellungen und damit eine Vergrößerung der Versorgungslücken, für die das Unternehmen später aufkommen muss, wenn es nicht heute die Versorgungsverpflichtungen überprüft und handelt.

ELEKTRONIK-PR-Autor Gerhard Schade Die Betriebliche Altersvorsorge ist seit fast zwei Jahrzehnten das Spezialgebiet von Gerhard Schade. Durch die richtige Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge werden arbeitsrechtliche Risiken minimiert und die Finanzierbarkeit an den Planungszeitraum des Unternehmens angepasst. Mittels der betrieblichen Altersvorsorge entstehen für das Unternehmen vor der Bilanz zusätzliche, ständig verfügbare Finanzreserven.


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